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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, mein Freund und wir (meine 2-jährige Tochter u. ich) wollen zusammenziehen. Wir bekommen momentan Hartz IV, Wohngeld, Kindergeld u. UVG, er bekommt noch einen "Gründerzuschuss", da er sich vor Kurzem selbstständig gemacht hat. Er wohnt in einem Haus, das ihm gehört, er schon abbezahlt hat u. nur Nebenkosten zahlen muss - da wollen wir einziehen. Sind wir dann autom. eine Bedarfsgemeinschaft? Wahrscheinlich haben wir dann gar keinen Anspruch mehr auf Hartz IV? Müssen wir ihm wirklich auf der Tasche liegen oder bekomme ich dann noch Geld für Miete bzw. Nebenkosten? Wir wollen weiterhin getrenntes Geld haben und ich möchte/soll ihm was zu den Nebenkosten dazu geben! Ist es möglich, dass er mit und einen "Mietvertrag" macht, den ich dem Jobcenter vorlege oder ist das Betrug??? Ich will nämlich schon, dass das Hand und Fuß hat! Es würde mich freuen, Antworten zu bekommen, damit ich nicht gleich zum Jobcenter laufen muss! Danke im Voraus!!! |
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#2
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| Besser als uns, nech? ![]() Ihr seid eine BG und als solche ist euer Gesamteinkommen relevant. Falls dann noch Bedürftigkeit besteht, könnt ihr Leistungen erhalten. |
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#3
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| Würde ich ja zustimmen, da ich aber eh Beamtin bin und momentan nur in Elternzeit bin, werde ich dem Vater Staat mein Leben lang "auf der Tasche liegen". ![]() Was ist mit diesem 1 Jahr "Probezusammenwohnen"??? Danke für die schnelle Antwort! |
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#4
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| Da ein Kind dabei ist, auch wenn es kein gemeinsames ist, werdet ihr von Anfang an als BG betrachtet (§ 7 (3a) Nr. 3 SGB II).
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Okay und ein "Mietvertrag" untereinander ist demnach nicht rechtens!? Schade... |
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#6
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| Zitat:
Caesar |
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#7
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| Zitat:
Wäre man ganz böse, könnte man jetzt sagen: Hättest du dir einen Kindesvater mit deinem Einkommensniveau ausgesucht, dann bräuchtest du dir keinen Kopf ums ALG 2 zu machen, da er neben Kindesunterhalt auch zu Betreuungsunterhalt für dich fähig wäre und du so kein ALG 2 bräuchtest! Turtle |
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#8
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| An diesem Satz habe ich jetzt eine Weile geknabbert. Möchte Dein Freund von Dir, dass Du ihm Miete zahlst? Und wenn ja - aber nur dann, wenn Du diese vom 'Amt' bekommst, oder wie ist das zu verstehen? |
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#9
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| Ich müsste mich natürlich an den Nebenkosten beteiligen. Auch wenn das Haus schon abbezahlt ist, fallen ja Kosten für Heizöl, Müll etc. an. Das wären rund 150,- € im Monat. Und der Lebensunterhalt muss ja auch bestritten werden, sind bei mir schon allein rd. 250,- € private Krankenversicherung, wg. Beamtenstatus. Das will ich noch gar nicht von ihm verlangen... Es wird wohl darauf rauslaufen, dass wir einfach noch 1 Jahr warten, mit dem Zusammenziehen, weil er von seiner Gründerprämie momentan keine Familie ernähren kann und ich nicht in meinen alten Job zurück kann, da die Elternzeit schon auf 3 Jahre genehmigt ist. Komplexe Geschichte... Aber die Frage der "Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft" ist wenigstens geklärt! |
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#10
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| Es ärgert mich richtig, dass ich mich jetzt rechtfertige, aber es muss sein: Ich will keine Sozialleistungen abfassen, ich koste lediglich die 3 Jahre Elternzeit mit meinem Kind aus, die mir zustehen. Dachte, dass das hier zur Info dienen kann, da es doch normal ist, dass man sich "das Beste" rauspickt. Der Gang zum Sozialamt war für mich sicherlich nicht leicht und noch Eins: Ich finds nicht richtig, persönlich zu werden, wenn man gar nicht weiß, was dahinter steckt |
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