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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #21  
Alt 04.12.2011, 10:35
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Ich überlege keinen Betrugsversuch! Ich war mir nur nicht sicher, ob das rechtens ist. Ich will schon, dass das Hand und Fuß hat, zum Schluss setz ich noch meinen Job aufs Spiel, aber es geht ja wohl wirklich Niemanden was an, was ich mir für einen Kindsvater ausgesucht hab!
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  #22  
Alt 04.12.2011, 11:17
Benutzerbild von WalterWinter
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Zitat:
Zitat von sabsla Beitrag anzeigen
es geht ja wohl wirklich Niemanden was an, was ich mir für einen Kindsvater ausgesucht hab!
Stimmt!
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  #23  
Alt 04.12.2011, 12:13
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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In Anbetracht der bestehenden Unterhaltspflichten desselben... sehe ich das anders. Es geht eben nicht nur die TE etwas an, sondern auch diejenigen, die sie als Ersatzzahler für den Kindesvater in Anspruch nehmen möchte.

Turtle
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  #24  
Alt 14.12.2011, 09:31
Benutzerbild von Hexepebbles
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Registriert seit: 21.01.2009
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Wieso war ich wohl so "blöd" und habe mich während meiner Elternzeit (die mir zusteht!!) von meinem AG beschäftigen lassen!?!?
__________________
"Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)
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  #25  
Alt 31.01.2012, 18:25
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Beiträge: 3
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Wie ist denn das bei priv. KVs?
Als Beamte kann sie diese ja nicht kündigen?! Wird da irgendwie der Anteil, den die gesetzl. KV betragen würde, vom Jobcenter übernommen?
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