Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.05.2009, 11:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 1
Standard Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltgemeinschaft

Ich wollte heute meinen hartz vier Antrag abgeben, und dabei trat folgendes Problem auf.
Ich lebe gemeinsam mit Kind von 4 Jahren, Kind von 16 jahren, und einem Kind von 19 Jahren in einem Haushalt.
Den Antrag wollte ich für mich und die beiden 4 und 17 jahre alten Kinder stellen, als Bedarfsgemeinschaft.
Das Kond 19 jahre studiert und erhält Bafög, und arbeitet mit einem Bruttoverdienst von ca 1000 Euro, sorgt also für sich selbst. Wohnt nur noch mit im Haus.
fält nach meinem Verständnis der Definition der Bedarfsgemeinschaft also aus selbiger raus.

DENN:
Zu der Bedarfsgemeinschaft gehören:

a)(der/die erwerbsfähige/n Hilfebedürftige/n)
b) Kinder des erwerbsfähigen Hilfebdürftigen oder seines Partners, soweit sie minderjährig, unverheiratet sind und ihren Lebensunterhalt NICHT selbst bestreiten können.....

Wie kann ich, wenn ich recht haben sollte, der Bearbeiterin im Amt dazu bringen, dies auch anzuerkennen?

Ich bin völlig hilflos, da ich noch niemals irgendwo etwas beantragne musste.danke für eure Hilfe
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.05.2009, 11:43
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Im Antrag müssen erst mal alle erscheinen. Dann wird bei der Bearbeitung festgestellt, wer zur BG gehört und wer nicht. Das hat das Amz zu entscheiden, nicht du, auch wenn die Rechtslage hier einfach und eindeutig ist.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.05.2009, 11:56
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Richtig Du musst alle erwähnen, den Studenten führst Du dann nach meiner Meinung im Hauptantrag unter Punkt 2g auf.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.05.2009, 16:32
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 35
Standard

Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Im Antrag müssen erst mal alle erscheinen. Dann wird bei der Bearbeitung festgestellt, wer zur BG gehört und wer nicht. Das hat das Amz zu entscheiden, nicht du, auch wenn die Rechtslage hier einfach und eindeutig ist.
Sollte SB falsch entscheiden, auch wenn die Rechtslage wie hier einfach und eindeutig ist, folgt das übliche Procedere, sprich Widerspruch und ggfs. Klage.


Allerdings muß Söhnchen 1/3 der Kosten der Unterkunft schultern
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 14.05.2009, 19:31
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Zitat:
Zitat von Luzie1959 Beitrag anzeigen
Allerdings muß Söhnchen 1/3 der Kosten der Unterkunft schultern
Nö,es sind 1/4 der Miete. Es sind ja noch Mama und 2 Geschwister im Haushalt.

Unser Programm erkennt, wenn ein Kind seinen Lebensunterhalt inkl. Mietanteil durch Einkommen selber decken kann und überträgt nicht das Einkommen des Kindes auf die anderen.
Kleine Ausnahme: es sei denn, das Kind hat Kindergeld als Einkommen, dann wird dieses schon übertragen. (Dies wird aber hier nicht der Fall sein, weil der Sohnemann mit seinem Erwerbseinkommen kein Kindergeld mehr bekommen wird.)
Wäre also theoretisch egal, wenn er im Berechnungsbogen auftauchen würde. Rechtlich gehört er mit seinem Einkommen natürlich nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft und müsste dann vom Amt in die Haushaltsgemeinschaft aufgenommen werden.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 15.05.2009, 15:12
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 35
Standard

Zitat:
Zitat von jette Beitrag anzeigen
Nö,es sind 1/4 der Miete. Es sind ja noch Mama und 2 Geschwister im Haushalt.
sorry, wer genau liest ist klar im Vorteil
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 17.05.2009, 13:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 2
Standard Wohngeld

Du solltest außerdem darüber nachdenken, ob dein 19-jähriges BaföG - Kind, da es in der elterlichen Wohnung wohnt, nicht Anspruch auf Wohngeld hat. Schon aus diesem Recht kann man ableiten, dass keine Haushaltgemeinschaft vorliegt. Natürlich müßten dann alle Einnahmen des Kindes, wie Kindergeld Unterhalt usw. auf dessen Konto direkt gehen.

Eine Haushaltgemeinschaft liegt nur vor, wenn gegenseitig Zugriff auf Einkommen und Vermögen besteht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 17.05.2009, 16:06
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von ebsw Beitrag anzeigen
Eine Haushaltgemeinschaft liegt nur vor, wenn gegenseitig Zugriff auf Einkommen und Vermögen besteht.
Das wäre eine Bedarfsgemeinschaft.

Ja, ich weiß, du hast die Definitionen für Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft wahrscheinlich bei Wikipedia gefunden, aber im SGB2 wird das ein wenig anders definiert.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 17.05.2009, 16:08
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Und zum Wohngeld noch folgendes:

Zitat:
Für Studenten wird in der Regel kein Wohngeld bezahlt.
Ein Wohngeldanspruch bei Studenten ist dann ausgeschlossen, wenn der Student dem Grunde nach Anspruch auf das BAföG hat (was in der Praxis für jeden Studenten gilt).
Dabei ist es vollkommen egal, ob BAföG-Leistungen beantragt wurden oder nicht und auch, ob z.B. wegen zu hohem eigenen Einkommens oder zu hohem Einkommen der Eltern BAföG gezahlt wird oder nicht.
Der Wohngeldanspruch ist allerdings nur dann ausgeschlossen, wenn alle Mitglieder eines Haushaltes dem Grunde nach Anspruch auf das BAföG haben. Hat auch nur ein Haushaltsmitglied keinen Anspruch auf BAB (oder auf BAföG) und erhält auch keine anderen Transferleistungen wie ALG II oder Übergangsgeld, besteht wieder ein Anspruch auf Wohngeld.
.....

Es gab bisher jedoch eine Sonderregelung, wenn ein Student, der dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hat, mit jemanden zusammen wohnte, der ALG II bezog. Demnach war in diesem Fall ein Anspruch auf Wohngeld dennoch vorhanden, obwohl beide Personen dem Grunde nach eigentlich kein Wohngeld erhalten würden. Diese Regelung fällt zum 01.01.2009 ersatzlos weg.
wohngeldantrag.de
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bedarfsgemeinschaft, haushaltgemeinschaft, kind mit einkommen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Muss mich bezüglich einer Bedarfsgemeinschaft mal auskotzen!!! wasserpflanze Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 30 20.07.2009 06:07
Einkommen bei Bedarfsgemeinschaft patricia2008 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 5 19.02.2009 19:39
Umschulung, Mini-Job und Bedarfsgemeinschaft brecell Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 18.02.2009 09:09
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) bedarfsgemeinschaft angel79 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 28.01.2009 12:41
Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft genommen-Anrechnung KG??? Bluequeen73 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 13 30.12.2008 18:14


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:17 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0