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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 14.03.2010, 10:43
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Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 9
Standard Bedarfsgemeinschaft, obwohl noch nicht verpartnert?

Hallo,

ich lebe in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und nun muss meine Partnerin Hartz 4 beantragen. Sie will angeben, dass Sie mit mir (ich arbeite Vollzeit) in einer Partnerschaft lebt. Wir sind aber noch keine eingetragene Partnerschaft, zählt es trotzdem jetzt schon als Bedarfsgemeinschaft? Wieviel wird von meinem Einkommen angerechnet? Wenn Sie dann deutschlandweit einen Job angeboten bekäme-könnte Sie es dann absagen, weil Sie familiär gebunden ist un d ich vor Ort einen Job habe? (sie möchte nur im Tagespendelbereich einen job, verständlicherweise oder?)
Danke!
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  #2  
Alt 14.03.2010, 11:36
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Beiträge: 4.005
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Du kannst nicht beides haben.

Wenn du das Zusammenleben als 'WG' deklarierst seit ihr zwei WG Mieter die zufällig in einer WG Wohnung beide ihr WG Zimmer haben. Dann kann natürlich keiner 'familiäre' Bindungen bei einer bundesweiten Zuweisung eines Jobs reklamieren.

Lebst du in Partnerschaft bildet ihr beide eine BG und beide Einkommen zusammen sind das Einkommen der BG. Ist dieses Einkommen höher als der amtlich zugemessene Bedarf gibts kein ALG II.
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  #3  
Alt 14.03.2010, 12:16
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Registriert seit: 07.12.2008
Beiträge: 9
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Mir ging es nur darum, ob eine gleichgeschlechtliche Beziehung auch dann schon zur BG zählt, obwohl es noch keine eingetragene Partnerschaft ist...
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  #4  
Alt 14.03.2010, 12:22
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
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Zitat:
Zitat von Heinrich81 Beitrag anzeigen
Mir ging es nur darum, ob eine gleichgeschlechtliche Beziehung auch dann schon zur BG zählt, obwohl es noch keine eingetragene Partnerschaft ist...
Ja, kann es ebenso wie bei nichtverheirateten Hetero-Paaren.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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