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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| hallo. ich bin w. 41 jahre alt und lebe mit meinem sohn in einer BG. ich brauche dringend eure hilfe. ich lüge nicht, wenn ich euch sage, dass wir keinen cent mehr haben und bereits hungern müssen, da die arge unheimlichen mist mit uns baut. aufrgrund von schwerwiegenden gründen musste ich am 10.06.2009 meine derzeit 17 jährige nichte kurzfristig aufnehmen, weil ihre mutter (algII) der zeit und in den monaten davor nur noch trank, ihren neuen freund mit in die wohnung einführte, und in dieser gemeinschaft es zu fürchterlichen dingen kam, w. z.b. sexuelle nötigung (neuer freund der mutter an 17 jährige tochter). ausserdem verwahrloste das mädchen völlig, es gab kein essen für sie etc. mit kurzen worten : ich musste dem mädchen helfen, was ich auch sofort tat. dies gefiel der mutter nicht, denn sie plante bereits mit ihrem neuen freund nach beckum zu ziehen und kalkulierte bereits die leistungen, die sie für ihre tochter erhielt, mit ein. wie dem auch sei. das mädchen wurde jedoch am 02.08.2009 18 jahre alt und am 4.08.2009 waren wir bereits auf der arge, sowie jugendamt und polizei, letztgenante, weil sich plötzlich sehr viele schlimme dinge für uns ereigneten von seiten der mutter meiner nichte, u.a. bedrohungen und angriffe, tägl. besuch der polizei uvm. von anfang an führten wir auf anraten eines sehr netten polizeibeamten, der bereits einige der aktionen meiner schwester mitbekam und auch mit anderen anzeigen gegen meine schwester, wg. diebstahl etc. wie gesagt, am 04.08.09 waren wir auf der arge, um alg II für die nichte zu beantragen und ich bat um unterstützung, denn von meinem alg II ist es nicht möglich eine dritte person mit durchzuziehen, was ich sehr gern täte, wenn ich es finanziell könnte. dem ist aber nicht so. ich habe bereits meine miete aus dem vormonat nicht komplett zahlen und auch die miete aus dem monat nicht zahlen können, sowie strom und telefonrechnung nicht bezahlt werden konnten. ich bekam keinen bescheid, kein wort von der arge. letzte woche schrieb ich dann den chef der arge an und schilderte nocheinmal unsere furchtbare notsituation. zwei tage später erhielt ich dann eine rückantwort meiner sachbearbeiterin, ausdem hervorgeht, dass ich keine unterstützung zu erwarten habe. sie berufen sich da auf § 44 zehntes buch sozialgesetztbuch SGB X wie kann das sein, dass es wohl rechtens scheint, dass die mutter meiner nichte die ganzen monate die leistungen für ihre tochter für ihre zwecke benutzen durfte und ich, die ihre tochter aufnahm, die sie ernährte, ihre wäsche wusch usw. hier ganz alleine stehe, keine unterstützung bekomme ? ich verstehe das wirklich nicht. das kann doch nicht sein. ich bin eh schon ziemlich fertig, weil ich von meiner schwester/der mutter meiner nichte so sehr enttäuscht bin. obwohl sie weiss, dass ich psychisch sehr krank bin hat sie mich unter druck gesetzt und wollte mich noch zu einer falschaussage für sie kriegen. sie steckt gerade in der scheidung mit ihrem nochehemann und sie hatte sich einfach sein auto gestohlen. ich sollte nun vor gericht angeben, dass ihr exmann ihr das auto geschenkt hätte usw. mittlerweilse ist sie nun endlich aus der wohnung ausgezogen, hat aber auch hier den kamin, der eigentlich zur wohnung gehört gestohlen, die vermieterin hat sie deshalb angezeigt, sowie sie die sparkassenunterlagen ihrer tochter stahl, die zugangsdaten änderte und das konto ihrer tochter für sich zugänglich und ihre tochter unzugänglich machte, auch hier liegen weitere anzeigen vor, mit beweise der sparkasse. bitte helft schnell. ich blicke hier nicht mehr durch ! |
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#2
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| Für die Zeit, wo sie 17 war stellt sich erstmal die Frage, ob du sie hättest aufnehmen dürfen, denn du wirst wohl kaum das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine Nichte gehabt haben und sie war noch minderjährig. Von daher wäre bei Problemen das Jugendamt zuständig gewesen. Zu deiner BG gehört sie im Übrigen definitiv nicht, weil sie nunmal nicht dein Kind ist. Das bedeutet, dass du in der Zeit, wo sie bei dir wohnte zuviel ALG 2 erhalten hast (1/3 der Miete). Was wurde aus dem Antrag, den deine Nicht für sich selbst gestellt hat? Turtle |
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#3
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| Zu deiner BG gehört sie im Übrigen definitiv nicht, weil sie nunmal nicht dein Kind ist. Das bedeutet, dass du in der Zeit, wo sie bei dir wohnte zuviel ALG 2 erhalten hast (1/3 der Miete). -- ich habe nichts erhalten. die leistungen, die die arge für meine nichte auszahlte, gingen auf das konto ihrer mutter. die nichte bekam weder essen, noch gab ihre mutter ihr geld, um sich ernähren zu können. ich erhielt auch keine mietzuschüsse. ich habe überhaupt gar nichts erhalten, habe von meinem eigenen lebensminimun die nichte mit durchgebracht. schade, scheint wohl so, als ob man mir hier nicht helfen kann.- |
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#4
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| der antrag meiner nichte wurde endlich bewilligt. sie hat vor ein paar tagen 224.- euro für den monat august erhalten. |
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#5
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| Zitat:
Und wie schon gesagt: mit dem Aufnehmen Minderjähriger ist das nunmal so eine Sache, wie du gerade an dir selbst siehst. Das hättest du wohl besser vorher mit dem Jugendamt und der ARGE abstimmen sollen. Es gibt kein "ging nicht anders", denn nicht jedes misshandelte Kind hat eine Tante. Für sowas ist nunmal das Jugendamt zuständig. Turtle |
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#6
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| toll. danke für die hilfe. dann bleibt wohl nur noch der strick ? |
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#7
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#8
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| super. und was sollte das jugendamt in einem solchen fall tun ? das jugendamt ist bereits seit längerem über alles informiert. das war einer der ersten wege, die ich mit meiner nichte gegangen bin, weil ich nicht wusste, wohin. ist ja schlimm, dass man, nur weil man hilft hinterher in solche schwierigkeiten kommt. jetzt verstehe ich, warum die menschheit unter sich immer weniger bereit ist, anderen zu helfen. logisch. ich werde auf jeden fall heute noch einen anwalt für sozialrecht aufsuchen. ich kann mir immernoch nicht vorstellen, dass es in unserer situation keine hilfe gibt. és bleibt mir nun eh nichts anderes mehr übrig. machts gut. |
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#9
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| Ja, und was wurde unternommen? Seit längerer Zeit impliziert ja, dass das Mädchen zu dem Zeitpunk tnoch minderjährig war, demnach MUSS ja was passiert sein von Seiten des Jugendamtes. Welche Ratschläge bzw. Vorgehensweisen wurden empfohlen? |
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#10
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| Das Jugendamt macht nichts, wenn ein minderjähriges Mädel seinen "Stiefvater" wegen sexueller Nötigung anzeigt? Schon allein die Polizei würde ja das Jugenamt mit einschalten und es wird was tun müssen. Sorry, das ist nicht nachvollziehbar. Und wieso bleibt nur der Strick? Aktuell bekommt das Mädel doch wohl Geld von der ARGE, wo ist jetzt bitte das Problem? Turtle |
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