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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#11
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| quatsch. natürlich macht das jugendamt in diesem fall was. ich sagte doch bereits, dass dieses unsere ersten wege waren ! anzeige gegen diesen mann läuft bereits. aber das dauert. ich hatte eigentlich in dieses forum geschrieben, um rat zu bekommen in unserer aktuellen situation. aber das hier kann man sich doch wohl sparen. hier wird man ja noch runtergezogen. |
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#12
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| Du hast doch hierdurch: Zitat:
Das Jugendamt hätte das minderjährige Kind in eine Pflegefamilie, betreutes Wohnen, Heim oder sonstwas geben können. Zitat:
Und ab 18 zahlt die ARGE doch.... Turtle |
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#13
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| natürlich waren wir beim jugendamt. das war einer unserer ersten wege. das sagte ich bereits. auch die polizei ist über alles informiert und es läuft bereits eine anzeige wegen sexueller nötigung gegen diesen mann. das alles wollte ich nicht unbedingt alles noch einmal im detail aufführen, weil ich sonst bücher schreiben müsste. ich habe mich vielmehr an dieses forum gewendet, weil ich hilfe und ratschläge zu unserer aktuellen situation brauche. meine nichte bekam vor ein paar tagen 224.- euro. davon werde ich ihr sicher nichts wegnehmen. bei mir stehen ein einhalb mieten offen, der strom und telefon, weil ich meine nichte schon seit 10.06.2009 mit durchziehe. ohne jegliche hilfe. zu der zeit hatte sich ihre mutter all ihre leistungen (über monate) unter den nagel gerissen und hat sich mit ihrem neuen freund aus dem staub gemacht. |
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#14
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Versteh´ich auch nicht...Hier greift jemand couragiert ein....hilfreich und engagiert... und bekommt zur Antwort: "Alles egal...das einzige was zählt ist das DU zuviel Miete bekommen hast..was hast du du deiner Verteidigung zu sagen?" Anstatt Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen..... |
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#15
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| Dann verklagt die Mutter auf Herausgabe. Das hat überhaupt nichts mit der ARGE zu tun. Nochmal: bis 17 wäre in erster Linie das Jugendamt mit Jugendhilfe in der Verantwortung gewesen. Sei froh, wenn die ARGE jetzt nicht noch 1/3 der Miete von dir zurück haben will, das man dir ja sicherlich ALG 2 unter Einbezug der vollen Miete gewährt hat. Und wenn du dem Mädel sein ganzes ALG 2 belassen willst, dann musst du sehen, wie du überlebst. Das Mädel bekommt das ALG 2 nämlich nicht als Taschengeld, sondern um damit ihre Lebensmittel und ihren Mietanteil zu bezahlen. Turtle |
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#16
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| Zitat:
![]() Zitat:
Und hätte das Jugendamt eine Unterbringung in einer Pflegefamilie veranlasst (wofür du dich ggf. hättest bereitstellen können) wäre alles seinen geregelten Gang gegangen. Meldung bei der Arge, Einstellung der Leistung für das Kind bei der Mutter, du hättest das Geld aus einem anderen Topf bekommen. Wer bekommt denn derzeit das Kindergeld, das kann deine Nichte doch jetzt selber beziehen? |
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#17
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| Für rückwirkende Leistungen gibt es in diesem Fall nunmal keine Wege und Möglichkeiten, wenn man es zu Anfang nicht richtig macht. |
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#18
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| Zitat:
Welchen Weg will man aufzeigen? Rückwirkend wird das Jugendamt das Mädel nicht mehr in eine betreute Wohnform oder Pflegefamilie o. ä. tun oder der Tante Pflegegeld zahlen. Und der Weg, die Mutter auf Herausgabe der ALG 2 Zahlungen der Tochter zu verklagen: der wurde aufgezeigt. Und jetzt bekommt das Mädel ALG 2. Wenn die Tante nicht den entsprechenden Anteil davon verlangt und deswegen Schulden macht, dann kann man ihr nicht helfen. Turtle |
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| Stichworte |
| ablehnung, bedarfgemeinschaft |
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