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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 21.09.2009, 15:25
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quatsch. natürlich macht das jugendamt in diesem fall was. ich sagte doch bereits, dass dieses unsere ersten wege waren ! anzeige gegen diesen mann läuft bereits. aber das dauert.
ich hatte eigentlich in dieses forum geschrieben, um rat zu bekommen in unserer aktuellen situation. aber das hier kann man sich doch wohl sparen. hier wird man ja noch runtergezogen.
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  #12  
Alt 21.09.2009, 15:30
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Du hast doch hierdurch:

Zitat:
und was sollte das jugendamt in einem solchen fall tun ?
impliziert, dass das Jugendamt nichts getan hat, nicht wir.

Das Jugendamt hätte das minderjährige Kind in eine Pflegefamilie, betreutes Wohnen, Heim oder sonstwas geben können.

Zitat:
ich hatte eigentlich in dieses forum geschrieben, um rat zu bekommen in unserer aktuellen situation. aber das hier kann man sich doch wohl sparen. hier wird man ja noch runtergezogen.
Was willst du hören? Willst du Honig ums Maul geschmiert bekommen oder die Rechtslage zum ALG 2 wissen? Die Rechtslage beim ALG 2 ist nunmal, dass du für die minderjährige Nichte nichts bekommst, sie gehört nicht zu deiner BG, hätte eine Auszugsgenehmigung gebraucht, das Jugendamt wäre zuständig gewesen usw.

Und ab 18 zahlt die ARGE doch....

Turtle
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  #13  
Alt 21.09.2009, 15:31
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Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 7
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natürlich waren wir beim jugendamt. das war einer unserer ersten wege. das sagte ich bereits. auch die polizei ist über alles informiert und es läuft bereits eine anzeige wegen sexueller nötigung gegen diesen mann.

das alles wollte ich nicht unbedingt alles noch einmal im detail aufführen, weil ich sonst bücher schreiben müsste. ich habe mich vielmehr an dieses forum gewendet, weil ich hilfe und ratschläge zu unserer aktuellen situation brauche.

meine nichte bekam vor ein paar tagen 224.- euro. davon werde ich ihr sicher nichts wegnehmen.
bei mir stehen ein einhalb mieten offen, der strom und telefon, weil ich meine nichte schon seit 10.06.2009 mit durchziehe. ohne jegliche hilfe. zu der zeit hatte sich ihre mutter all ihre leistungen (über monate) unter den nagel gerissen und hat sich mit ihrem neuen freund aus dem staub gemacht.
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  #14  
Alt 21.09.2009, 15:33
Benutzerbild von grünspan
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Beiträge: 416
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Versteh´ich auch nicht...

Hier greift jemand couragiert ein....hilfreich und engagiert...

und bekommt zur Antwort: "Alles egal...das einzige was zählt ist das DU zuviel Miete bekommen hast..was hast du du deiner Verteidigung zu sagen?"

Anstatt Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen.....
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  #15  
Alt 21.09.2009, 15:35
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Dann verklagt die Mutter auf Herausgabe. Das hat überhaupt nichts mit der ARGE zu tun.

Nochmal: bis 17 wäre in erster Linie das Jugendamt mit Jugendhilfe in der Verantwortung gewesen.

Sei froh, wenn die ARGE jetzt nicht noch 1/3 der Miete von dir zurück haben will, das man dir ja sicherlich ALG 2 unter Einbezug der vollen Miete gewährt hat.

Und wenn du dem Mädel sein ganzes ALG 2 belassen willst, dann musst du sehen, wie du überlebst. Das Mädel bekommt das ALG 2 nämlich nicht als Taschengeld, sondern um damit ihre Lebensmittel und ihren Mietanteil zu bezahlen.

Turtle
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  #16  
Alt 21.09.2009, 16:24
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von Diamond Beitrag anzeigen
meine nichte bekam vor ein paar tagen 224.- euro. davon werde ich ihr sicher nichts wegnehmen.
Nicht? Was denkst du, wofür sie das Geld bekommen hat?

Zitat:
bei mir stehen ein einhalb mieten offen, der strom und telefon, weil ich meine nichte schon seit 10.06.2009 mit durchziehe.
Verstehe ich nicht. Die Miete, Strom und Telefon hättest du doch ohnehin bezahlen müssen. Und ein Mädchen ein wenig mitdurchzufüttern, geht zwar ein bißchen ins Geld, aber mit Sicherheit nicht innerhalb von 3 Monaten in dieser Höhe.

Und hätte das Jugendamt eine Unterbringung in einer Pflegefamilie veranlasst (wofür du dich ggf. hättest bereitstellen können) wäre alles seinen geregelten Gang gegangen. Meldung bei der Arge, Einstellung der Leistung für das Kind bei der Mutter, du hättest das Geld aus einem anderen Topf bekommen. Wer bekommt denn derzeit das Kindergeld, das kann deine Nichte doch jetzt selber beziehen?
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  #17  
Alt 21.09.2009, 16:26
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von grünspan Beitrag anzeigen
Anstatt Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen.....
Für rückwirkende Leistungen gibt es in diesem Fall nunmal keine Wege und Möglichkeiten, wenn man es zu Anfang nicht richtig macht.
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  #18  
Alt 21.09.2009, 16:28
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
Versteh´ich auch nicht...
Grünspan, natürlich ist das ganze menschlich nicht einfach. Fakt ist aber, dass wir es hier nur aus dem Blickwinkel ALG 2 zu betrachten haben und rechtlich gesehen gehört die Nichte nicht zur BG und unter 18 wäre das Jugendamt zuständig gewesen.

Welchen Weg will man aufzeigen? Rückwirkend wird das Jugendamt das Mädel nicht mehr in eine betreute Wohnform oder Pflegefamilie o. ä. tun oder der Tante Pflegegeld zahlen. Und der Weg, die Mutter auf Herausgabe der ALG 2 Zahlungen der Tochter zu verklagen: der wurde aufgezeigt.

Und jetzt bekommt das Mädel ALG 2. Wenn die Tante nicht den entsprechenden Anteil davon verlangt und deswegen Schulden macht, dann kann man ihr nicht helfen.

Turtle
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