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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 19.01.2010, 13:58
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Standard Bedarfsgemeinschaft mit Kind (6Monate alt)

Guten Tag,

Ich bräuchte einmal ratschlag wegen den Berechnungsbögen von mir und meiner Freundin da wir seit einiger Zeit für unsere Bedarfsgemeinschaft nur noch 251€ für 3Personen zum Leben bekommen

Laut Berechnungsbogen steht unserer Bedarfsgemeinschaft 1418€ zu von diesen 1418€ geht dann Miete 531,75€ ab und einmal Kindergeld bzw (Was ich schon erfahren hab fälschlicher weise 2x Kindergeld obwohl mein Kindergeld schon lange gekündigt wurde)

Meine Frage bezieht sich nun darauf wie es sein könnte das wir trodsdem nur 251€ bekommen (Da ich selber von der Arge keine Auskunft gekriegt habe quasi nur vor Mauern gelaufen bin)

Desweiteren habe ich noch die Frage ob die Arge von den momentanen 251€ 10% kürzen darf denn damit wurde uns gestern & heute gedroht weil meine Freundin noch von ihrer alten Wohnung in einer genossenschaft ist und da nicht so schnell raus kommt so wie wir heute erfahren haben und solang noch nicht der Genossenschaffts Anteil (als Kautionsersatz gedacht) zurück gezahlt wird die Arge ihn aber bis Ende der Woche wieder haben will.

Würde mich über Hilfe sehr Freuen.

Mfg Karsten
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  #2  
Alt 19.01.2010, 14:18
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Heute hat in diesem Forum schonmal jemand zu sowas ähnlichem geantwortet. Die Antwort war in etwa so: Könnten wir darauf antworten, wären wir hier bei AstroTV.

Woher sollen wir wissen, warum ihr nur 215 Euro ausgezahlt bekommt?

Kannst du die Bescheide mal einscannen oder anderweitig anonymisiert einstellen?

Turtle
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  #3  
Alt 19.01.2010, 14:31
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-Seuz- Nun kommt das Problem das ich keinen Scanner habe

aber aus den bescheiden geht nur hervor das Miete abgezogen wird und halt Kindergeld hatte mri erhofft das vllt einer mit ner ähnlichen Situation etwas wüsste oder so etwas schonmal jmd hier passiert ist

Egal dann fragen wir etwas anders Wie hoch ist der Quasi mindest Bedarf für eine Bedarfsgemeinschaft und wieviel dürfte da gekürzt werden also wäre es möglich das die Arge auf 251€ runter kürzt.
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  #4  
Alt 19.01.2010, 14:41
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Ja, ist denn irgendwas passiert, dass jemand sanktioniert wurde, z. B. weil sich nicht beworben wurde oder ein 1 Euro Job verweigert wurde oder sowas?

Was steht in dem Bescheid als Auszahlungsbetrag drin und steht da was, an wen welches Geld geht.

Schreib die Berechnung des Amtes mal ab.

Turtle
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  #5  
Alt 19.01.2010, 14:53
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hallo,
zunächst solltest du mal den Einstellungsbescheid DEINES Kindergeldes bei der ARGE einreichen, damit dieses verarbeitet werden kann.

Ist das Kind euer gemeinsames Kind ?

Gruß
Enibas
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  #6  
Alt 19.01.2010, 15:09
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Hallo ich bin die Freundin von Skip

Ja dieses Kind ist unser gemeinsames Kind.
Sind nicht verheiratet.
Ich wollte noch hinzufügen das mal unsere Maus mit auf dem Bescheid drauf ist und mal wieder nicht.
Der Einstellungsbescheid liegt seid ca. 4 Wochen bei der Arge vor.

Ich füge mal ein, was bei uns in mom der aktuellsten Bescheid vorliegt, da mein Verlobter gerade ausser Haus ist.
01.10.2009 bis 31.10.2009

Monatlicher gesamtbetrag 973,30€ (Sicherung des Lebenunterhalts)
Ich 209,14€
Skip 209,14€

Kosten Unterkunft Heizung
Ich 185,66€
Skip 185,67€
Kind 183,69€

So darunter steht dann nochmals :
01.11.2009 bis 30.11.2009

Gesamtbeitrag 1034,06€

Lebensunterhalt
Ich 233,79€
Skip 233,78€
Kind 9,49€

Unterkunft und Heizung
Ich 185,66€
Skip 185,67€
Kind 185,67€

Einen neueren Bescheid haben wir nicht bekommen,was auch merkwürdig ist.

Ich hoffe die auflistung spricht euch besser an

@ Turtle
Nein wir haben weder einen 1€job verweigert noch einen je angeboten bekommen. Wir wüssten auch nicht das wir irgendwas angestellt hätten, wo sie uns was kürzen KÖNNTEN.Wir waren immer wie man so schön sagt lieb und nett und haben nichts anständiges angestellt.
MfG
Tayara
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  #7  
Alt 19.01.2010, 15:27
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Ok nach den 1000 Bescheiden die ich hier gerade neu sotiert habe habe ich ein Schreiben vom 16.10.2009 gefunden was nun kommt muss auch keiner verstehen

vom 01.12.2009 bis 31.05.2010 gesamtbetrag 850€ genau.

Sicherung des Lebensunterhalts
Ich 159,13€
Skip 159,12€

Unterkunft und Heizung
Ich 185,66€
Skip 185,67€
Kind 160,42€

der 1.Beitrag von mir handelt das Schreiben vom 14.12.2009
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  #8  
Alt 19.01.2010, 15:31
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Das sind jetzt die Auszahlungsbeträge. Und was steht da, wie man darauf kommt? Wurde da noch anderes Einkommen angerechnet als die 184 Euro?

Schreib doch mal die ganze Berechnung ab!

Turtle
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  #9  
Alt 19.01.2010, 16:10
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Also ich hab ja alles sotiert und bemerke das von jedem Bescheid Seiten fehlen!!!

Habe nun das Schreiben vom 16.10.2009 das die Leistungen vom 01.12.2009 bis 31.05.2010 wo Seite 3-4 fehlt
schreibe nun mal was auf den anderen Seiten halt steht
also Berechnungsbogen Seite 5

Höhe der monatlichen zustehenden Leistungen in €

Antragssteller (ich) 323€
Partner 323€
weitere Angehörige(Kind) 0€
Gesamtbetrag 646€
(Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfebedrftige)

Regelleistungen für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige 215€ (Kind)

Anerkannte monatliche Kostebn für Unterkunft und Heizung
Gesamtbetrag 557€
Ich 185,66€
Skip 185,67€
Kind 185,67€

Seite 6
Netto-Erwerbseinkommen monatlich Skip
400 - 160(abzüglich freibetrag) - 240€ (zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen)
Kindergeld 164€
Erwerbseinkommen
404€

Unser Kind
164€

Gesamteinkommen 568€.

Verteilung Gesamtbedarf 1418€
Ich 508,66€
Skip 508,67€
Kind 400,67€

Verteilung Gesamteinkommen 568€
Ich 163,87€
Skip 163,88€
Kind 240,25€

Sicherung des Lebensunterhalts ohne Kosten für Unterkunft & Heizung 861€
Ich 323€
Skip 323€
Kind 215€

Abzüglich zu berücksichtigendes Einkommen entsprechend der Zeile 'Verteilung Gesamteinkommen' 568€
Ich 163,87€
Skip 163,88€
Kind 240,25€

Bedarf nach Einkommensberücksichtigung Gesamt 318,25€
Ich 159,13€
Skip 159,12€
Kind 0€

Ggf. Einkommensüberhang Gesamt 25,25€
Ich 0€
Skip 0€
Kind 25,25€

Kosten für Unterkunft & Heizung nach Einkommensberücksichtigung
" der Unterkunft & Heizung 557€
Ich 185,66€
Skip 185,67€
Kind 185,67€
Abzüglich Einkommensüberhang 25,25€
Ich 0€
Skip 0€
Kind 25,25€

Seite 7

Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen
Im Einzelnen werden folgende monatliche Leistungen zuerkannt

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 318,25€
Angemessene Kosten für Unterkunft 6 Heizung 531,75€
Gesamtbetrag 850€

Ende...ich hoffe das war so richtig^^
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  #10  
Alt 19.01.2010, 17:11
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Also erkennt man nicht die ganze Miete an, sondern nur 531 Euro und zahlt aber wahrscheinlich die vollen 557 an den Vermieter, oder? Macht schonmal 26 Euro weniger, die man von eurem Auszahlungsbetrag abzieht. Wären also 292 Euro für euch. Was mit den restlichen ca. 40 Euro ist, müsst ihr klären. Gibt es vielleicht ein Darlehen, was einbehalten wird (Mietkaution, Möbel etc.)? Oder werden auch gleich noch Stromkosten irgendwohin bezahlt?

Ansonsten wäre es nett gewesen, wenn dein Freund gleich sagen können, dass er auch noch Lohn hat. Davon erwähnt er nämlich kein Wort. Bei ihm klang das so wie: "Es gibt nur 251 Euro und 184 Euro Kindergeld und davon müssen wir 3 den ganzen Monat leben.". Dem ist ja nicht so, es sind doch noch 400 Euro Lohn da!

Und dass zweimal Kindergeld falsch ist, das wisst ihr eh. Das wird ja sicherlich auch noch geändert, so dass es mehr Geld gibt. Wie alt ist denn derjenige, für den falsch Kindergeld angerechnet wird? Bist das du oder dein Freund?

Turtle
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