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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 18.05.2010, 12:08
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Standard Bedarfsgemeinschaft: Kein Cent ALG II und doch Arbeitsgelegenheitspflicht?

Hallo,

ich bekomme kein ALG II, weil ich zuviel Einkommen habe (Kindergeld, Halbweisenrente, etc.). Weil ich kein ALGII bekomme darf ich eine Maßnahme vom Jugendamt machen, zusammen mit Ein-Euro-Jobbern von der ARGE, welche ALG II bekommen und für dieselbe Arbeit viel weniger bekommen als ich. Da es dieselbe Maßnahme ist, bloß durch unterschiedliche Kostenträger unterschiedlich bezahlt, würden viele ALG II Bezieher zur Jugendamtsmaßnahme wechseln, dürfen aber nicht und wenn jemand ALG II neu bezieht, muss er zum JobCenter als Kostenträger wechseln und bekommt weniger Gehalt.
Meine Mutter hat jetzt ALG II beantragt und bekommen und ich lebe bei ihr in einer dieser Bedarfsgemeinschaft, wie mir erklärt worden ist, bekomme aber selber kein ALG II (Einkommen zu hoch).
Jetzt soll ich vom JobCenter aus das JobCenter als neuen Kostenträger für dieselbe Arbeit bekommen am selben Arbeitsplatz und weniger verdienen, was ich nicht einsehe. Das wäre ja familiäre kollektivbestrafung, weil meine Mutter ALG II bezieht.
Jetzt hatte ich ein nettes Gespräch beim JobCenter, hatte aber nicht den Eindruck dass sich die Frau auskennt (die Frau war wirklich nett gewesen). Ich muss jetzt wohl einen Widerspruch schreiben und weiß nicht wie ich das begründen soll (und hoffe das ich Recht habe und als Nicht ALG II Bezieher nicht zu einer ALG II Maßnahme gezwungen werden zu können sondern bei meinem Jugendamt als Kostenträger bleiben kann.)
Da ich kein ALG II bekomme, kann ich dann mit einer Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt (ich wollte nichts unterschreiben) dann zu einem Ein-Euro-Job (Arbeitsgelegenheit heißt das dann) verpflichtet werden? Bloß weil ich bei meiner Mutter wohne und die ALG II bekommt? Welche Paragraphen nach welchem Gesetzbuch brauche ich für einen Widerspruch?
Angst vor Sanktionen habe ich keine, da ich ohne ALG II Bezug wohl schlecht gekürzt werden kann (ich vermute mein Einkommen wird sogar bei meiner Mutter angerechnet), aber ich will bei meinem Jugendamt als Lohnzahler bleiben und da dürfen nur Leute ohne ALG II Bezug sein.
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  #2  
Alt 18.05.2010, 12:21
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Wenn das timmt was Du schriebst:
Zitat:
ich vermute mein Einkommen wird sogar bei meiner Mutter angerechnet),
dann werdet ihr als BG gerechnet und dann bisrt du automatisch mit ALG II Empfägner und stehst auch unter den gleichen Regeln.

Eigentlich wirst Du nur bei Deinen Elten mitgerechnet wenn Du U 25 bist und Dein Bedarf nicht alleine ausreicht um Dich von Deinem eigenem Geld zu ernähren. Dann erhält Deine Familie ergänzend für Dich ALG II Leistungen.

Sollte Dein Gehalt/Lohn aber für Dich ausreichen bist Du sowieso raus aus der BG. Müsstest aber Deinen Anteil der Miete und für Nahrung aus Deinem Geld an Deine Eltern geben.
Aber dann gehörst du nicht zur BG und bist somit auch nicht verpflichtet einen 1 Euro Job zu machen.

Da Du jetzt aber zu einem 1 euro Job verpflichtet wurdest tendiere ich mal zu 1., also U25 und Dein Geld deckt nicht Deinen Bedarf.
Und ich rate mal weiter das du auf 400 Euro Basis arbeitest. Denn ansonsten würdest Du bei einem Teilzeit bzw. Vollzeitjob keinen 1 euro Job machen müsssen.

Angela

Angela
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  #3  
Alt 18.05.2010, 12:23
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Offensichtlich machst du im Augenblick keine Ausbildung. Dann bekommst du nur offenbar (falls über 18) deswegen Kindergeld weil du arbeitssuchend bist.
Verlierst du diesen Status gibts auch kein Kindergeld mehr.

Daß du mehr bekommen solltest wie ein ALGII Bezieher ist meines Erachtens nicht in Ordnung. Denn du selbst trägst ja mit keinem Euro eigener Erwerbsleistung zu deinem Unterhalt bei.
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  #4  
Alt 18.05.2010, 12:55
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???
Ich bekomme doch sowieso mehr Geld als ein ALG II Bezieher durch meine Einkommen (Stichwort Freibeträge im Alg II Bescheid).

Als Alternative steht noch im Raum, das ich ausziehe und mir ein billigst WG Zimmer nehme oder billigst Untermietvertrag bei einem Kumpel.
Da ich dann nicht mehr Zuhause wohne und kein ALG II Beantragen würde könnte ich die Jugendamtsmaßnahme weiter machen und hätte dann insgesamt etwas weniger Geld als ein ALG II Empfänger.
Allerdings will ich meine Mutter nicht alleine lassen (Stichwort Halbwaise) weil ich mich super mit ihr verstehe. Und ich will doch nicht meine Mutter alleine lassen, bloß wegen blödem Hartz 4. Hätte ich aktuell eine Freundin zu der ich ziehen wollte, sähe das ganze vielleicht anders aus.
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  #5  
Alt 18.05.2010, 14:04
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Deine Ausführungen sind etwas unstrukturiert.

Soweit ich verstanden habe ist jetzt das JobCenter für dich zuständig. Und da wollte ich dich darauf hinweisen daß du bei Ablehnung einer Maßnahme Gefahr läufst die Kindergeldzahlung zu verlieren.

Durch welche Tätigkeit erzielst du denn eigenes Einkommen und wie alt bist du denn jetzt? Denn die Jugendamtsmaßnahme ist altersabhängig und läuft dann auch irgendwann aus.
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  #6  
Alt 18.05.2010, 15:44
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Nein, mein Problem ist gerade die Zuständigkeit, wo ich meine, die können gar nicht für mich zuständig sein. Solange ich keinen einzigen Cent Alg II bekomme (laut ALG II Bescheid) kann ich doch nicht zu einer ALG II Maßnahme verpflichtet werden, oder?
Beim Googeln und hier im Forum lese ich immer nur "Alg II Bezieher sind verpflichtet" "Für Alg II Bezieher kann eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt erlassen werden".
Letztendlich habe ich hier das Problem, dass das JobCenter dem Jugendamt mitgeteilt hat "Hey Leute, der Jugendliche bekommt Alg II, darum dürft ihr nicht mehr seinen Lohn zahlen und er bekommt von uns einen Arbeitsgelegenheit, d.h. er darf denselben Job für weniger Geld machen" (Dafür dass das Jugendamt mehr Lohn Zahlt als das JobCenter kann ich nichts").
Und das Jugendamt sagte mir nur "Das JobCenter hat gemeldet, das sie ALG II Bezieher sind, also stellen wir die Maßnahme und ihr Gehalt ab sofort ein und wir glauben dem JobCenter".
Mein Problem ist, solange ich keinen Pfennig Alg II bekomme und keinen Cent ALG II Anspruch habe laut Bescheid, dürfen die mich überhaupt per Eingliederungsvereinbarung mit Verwaltungsakt zu etwas zwingen?
Solange ich laut ALG II Bescheid keinen Anspruch auf ALG II habe, dürfen die dem Jugendamt mitteilen, das ich ALG II Empfänger bin, damit das Jugendamt seine Maßnahme einstellen muss?
Wie muss ich vorgehen?
Einen Widerspruch nach welchen Gesetzen gegen die Eingliederungsvereinbarung weil ich kein ALG II beziehe sondern bloß bei meiner Mutter lebe?
Das mit der Mitteilung an das Jugendamt ist ein Standartvorgang und da die meisten wohl Alg II Geld beziehen, durchaus richtig.
Anders formuliert: Wenn ich nicht ALG II berechtigt bin und nur bei meiner Mutter wohne in der Bedarfsgemeinschaft bin ich dann irgendwie ein juristischer ALG II Bezieher oder sowas auch ohne Geld?
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  #7  
Alt 18.05.2010, 16:41
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Du mußt nicht soviel texten sondern nur die Fragen beantworten, z.B. die nach dem Alter.

Und dann mußt du zunächst trennen Kindergeld und ALGII.

Kindergeld wird bis zum vollendeten 21. Lebensjahr dann bezahlt,
wenn der Berechtigte sich nicht in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet aber sich ausbildungssuchend gemeldet und nachweißlich um eine schulische oder berufliche Ausbildung gekümmert hat.

Wenn aber die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes nicht vorliegen (weil nur vorgegeben wird, man sei ausbildungsplatzsuchend, ohne es zu sein), dann liegt bezüglich des Kindergeldes ggf. Steuerhinterziehung vor.
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  #8  
Alt 19.05.2010, 07:32
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Hallöschen, ich bin 1988 geboren (darum auch "Andy1988", tschuldigung ich dachte es wäre bekannt User häufig so ihr Alter angeben) d.h. noch im Kindergeldalter. Für die Kindergeldkasse hatte ich mir von der Berufsberatung eine Bescheinigung geben lassen, das ich "Ausbildungssuchend" bin, was probelmlos geht, da ich in dieser Arbeitsgelegenheit vom Jugendamt auch Bewerbungen schreibe für Ausbildungsstellen.
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  #9  
Alt 19.05.2010, 19:30
Benutzerbild von Turtle1972
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Gut, und dann bitte noch mitteilen, was du jetzt momentan für Einkommen hast und in welcher Höhe. Und dann bitte noch die Miete incl. Heizkosten und wieviel Personen noch bei dir wohnen.

Dann können wir uns auch ein Bild machen, ob du nun bedürftig bist oder nicht.

Wenn deine Maßnahme derzeit vom Jugendamt bezahlt wird, hast du doch sicherlich auch einen Bescheid über die Leistungshöhe. Nach welcher Rechtsgrundlage wird das Geld gezahlt? Da muss irgendwas mit SGB.... stehen. Bitte abschreiben.

Turtle
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