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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Bedarfsgemeinschaft Hallo ich lebe mit meinem Freund zusammen er führt den Haushalt und ich gehe Arbeiten. Wir sind bis jetzt auch mit meinem Gehalt so grade ausgekommen. Ich weiß das ich für meinen Freund aufkommen muss mein einkommen ist zu hoch das er kein Arbeitslosengeld II bekommt. Jetzt ist mein Sohn in eine Einrichtung vom Jugendamt gekommen. Das Jugendamt hat mein Einkommen überprüft ob ich einen Kostenbeitrag leisten kann. Da habe ich auch angegeben dass mein Freund kein Einkommen hat und ich wie ich dachte ihm ja Unterhaltpflichtig bin. Das Jugendamt Sagte mir das ich nicht für meine Freund aufkommen muss und deshalb mein Einkommen reicht das ich zahlen kann. Bei der Arge muss ich für ihn aufkommen so dass er nix bekommt. Wie kann das sein wenn ich zahlen soll bin ich nicht Unterhalspflichtig Und wenn die zahlen sollen dann bin ich Unterhalspflichtig. Ich hoffe ich habe mich genau ausgedrückt und bekomme schnell antwort |
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#2
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| Wenn ich das also richtig verstanden habe: Jugendamt sagt, Du musst vorrangig Deinen Sohn unterhalten. Damit dürfte das Jugendamt Recht haben, Dein Sohn hat einen sogar einklagbaren Unterhaltsanspruch gegen Dich. Der mit Dir in der BG lebende Freund hat einen solchen einklagbaren Anspruch nicht - der Unterhaltsanspruch des SGB II dürfte also in diesem Falle nachrangig sein. Aber dazu werden sich hier bestimmt auch noch Experten äußern - ich sag das mal nur so aus dem Gefühl heraus. |
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#3
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| Kindesunterhalt geht immer vor, d. h. vor einer Anrechnung ihres Einkommens im Zusammenhang mit der Bedarfsgemeinschaft werden erst einmal die Unterhaltsverpflichtungen ihrem Kind gegenüber berücksichtigt (=abgezogen) werden müssen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#4
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| Ist Ja auch Für Mich OK das Ich Für meine Sohn zu erst aufkommen muss, Aber müsste die Arge dann nicht diesen Betrag von meinem Einkommen abziehen. |
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#5
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| Ja, müsste sie. Aber wenn ich das richtig gelesen habe, bezieht ihr derzeit doch kein ALGII, oder?
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#6
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| Ich denke mal, sie meint, dass sie - wenn sie dann Unterhalt zahlt - ALG II beantragen würden. Nach § 11 Abs 2 SGB II ist vom Einkommen unter anderem abzusetzen Zitat:
__________________ Vernünftige Menschen suchen Lösungen. Die anderen den Schuldigen. |
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#7
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| Zurzeit Beziehen wir noch kein Arbeitslosengeld II Ich habe Eigentum und als wir uns erkundigt haben, haben die gesagt dass sie Prüfen müsse ob ich das Haus verkaufen muss wenn es zu groß wehre. Ich weiß auch nicht wie hoch die Sätze Pro Person sind oder was an sonst noch So gezahlt wird Habe Natürlich auch Angst mein Haus für das ich Jahrelang gearbeitet habe zu Verlieren |
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#8
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| Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#9
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| Nöö, dann geh mal erst zu einem Anwalt und besprich mit dem, was Du in Bezug auf das Haus vor Antragstellung unternehmen musst. |
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#10
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| Zitat:
Was soll man deiner Meinung nach unternehmen, wenn das Wohneigentum selbst genutzt wird?
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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