Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.06.2010, 11:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2010
Beiträge: 3
Standard Bedarfsgemeinschaft Ja oder nein

Bedarfsgemeinschaft
Hallo ich lebe mit meinem Freund zusammen er führt den Haushalt und ich gehe Arbeiten.
Wir sind bis jetzt auch mit meinem Gehalt so grade ausgekommen. Ich weiß das ich für meinen Freund aufkommen muss mein einkommen ist zu hoch das er kein Arbeitslosengeld II bekommt.
Jetzt ist mein Sohn in eine Einrichtung vom Jugendamt gekommen. Das Jugendamt hat mein
Einkommen überprüft ob ich einen Kostenbeitrag leisten kann. Da habe ich auch angegeben dass mein Freund kein Einkommen hat und ich wie ich dachte ihm ja Unterhaltpflichtig bin. Das Jugendamt
Sagte mir das ich nicht für meine Freund aufkommen muss und deshalb mein Einkommen reicht das ich zahlen kann. Bei der Arge muss ich für ihn aufkommen so dass er nix bekommt.

Wie kann das sein wenn ich zahlen soll bin ich nicht Unterhalspflichtig
Und wenn die zahlen sollen dann bin ich Unterhalspflichtig.

Ich hoffe ich habe mich genau ausgedrückt und bekomme schnell antwort


Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.06.2010, 14:25
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Wenn ich das also richtig verstanden habe:

Jugendamt sagt, Du musst vorrangig Deinen Sohn unterhalten. Damit dürfte das Jugendamt Recht haben, Dein Sohn hat einen sogar einklagbaren Unterhaltsanspruch gegen Dich. Der mit Dir in der BG lebende Freund hat einen solchen einklagbaren Anspruch nicht - der Unterhaltsanspruch des SGB II dürfte also in diesem Falle nachrangig sein. Aber dazu werden sich hier bestimmt auch noch Experten äußern - ich sag das mal nur so aus dem Gefühl heraus.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.06.2010, 14:35
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Kindesunterhalt geht immer vor, d. h. vor einer Anrechnung ihres Einkommens im Zusammenhang mit der Bedarfsgemeinschaft werden erst einmal die Unterhaltsverpflichtungen ihrem Kind gegenüber berücksichtigt (=abgezogen) werden müssen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.06.2010, 14:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2010
Beiträge: 3
Standard

Ist Ja auch Für Mich OK das Ich Für meine Sohn zu erst aufkommen muss,
Aber müsste die Arge dann nicht diesen Betrag von meinem Einkommen abziehen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.06.2010, 14:36
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von omapapagei Beitrag anzeigen
Aber müsste die Arge dann nicht diesen Betrag von meinem Einkommen abziehen.
Ja, müsste sie. Aber wenn ich das richtig gelesen habe, bezieht ihr derzeit doch kein ALGII, oder?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.06.2010, 14:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 678
Standard

Ich denke mal, sie meint, dass sie - wenn sie dann Unterhalt zahlt - ALG II beantragen würden.

Nach § 11 Abs 2 SGB II ist vom Einkommen unter anderem abzusetzen
Zitat:
7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,
__________________
Vernünftige Menschen suchen Lösungen.
Die anderen den Schuldigen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.06.2010, 14:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2010
Beiträge: 3
Standard

Zurzeit Beziehen wir noch kein Arbeitslosengeld II
Ich habe Eigentum und als wir uns erkundigt haben,
haben die gesagt dass sie Prüfen müsse ob ich das Haus verkaufen muss
wenn es zu groß wehre.
Ich weiß auch nicht wie hoch die Sätze Pro Person sind oder was an sonst noch
So gezahlt wird
Habe Natürlich auch Angst mein Haus für das ich Jahrelang gearbeitet habe zu Verlieren
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 18.06.2010, 15:17
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von omapapagei Beitrag anzeigen
Zurzeit Beziehen wir noch kein Arbeitslosengeld II
Ich habe Eigentum und als wir uns erkundigt haben,
haben die gesagt dass sie Prüfen müsse ob ich das Haus verkaufen muss
wenn es zu groß wehre.
Ich weiß auch nicht wie hoch die Sätze Pro Person sind oder was an sonst noch
So gezahlt wird
Habe Natürlich auch Angst mein Haus für das ich Jahrelang gearbeitet habe zu Verlieren
Dann stell halt einen Antrag und schau dann weiter, wie es nach der Berechnung aussieht.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 18.06.2010, 15:47
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Nöö, dann geh mal erst zu einem Anwalt und besprich mit dem, was Du in Bezug auf das Haus vor Antragstellung unternehmen musst.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 18.06.2010, 15:52
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Nöö, dann geh mal erst zu einem Anwalt und besprich mit dem, was Du in Bezug auf das Haus vor Antragstellung unternehmen musst.
Klar, damit kann man recht schnell gutes Geld schlechtem hinterherwerfen. Die benötigten Informationen kann man sich doch besser selbst besorgen.

Was soll man deiner Meinung nach unternehmen, wenn das Wohneigentum selbst genutzt wird?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
26 Jahre, wohnhaft bei den Eltern. Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft? Gray Fox SR2 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 2 25.05.2010 15:53
Eigene Bedarfsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft der Eltern carolie Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 2 27.10.2009 21:49
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Lohn - Bedarfsgemeinschaft - trotzdem Antrag stellen? Pameda Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 16 18.09.2009 09:53
Muss mich bezüglich einer Bedarfsgemeinschaft mal auskotzen!!! wasserpflanze Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 30 20.07.2009 06:07
Umschulung, Mini-Job und Bedarfsgemeinschaft brecell Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 18.02.2009 09:09


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:13 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0