Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.02.2009, 12:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2009
Beiträge: 2
Standard Bedarfsgemeinschaft ja, Krankenversicherung nein?

Hallo!

War gerade bei der ArGe und habe mich arbeitslos gemeldet und hierbei einige Dinge erfahren, die mich doch etwas stutzig machen. Den Beratungstermin habe ich erst nächste Woche, aber ich möchte doch so gut es geht darauf vorbereitet sein.
Zu mir: Ich werde nächste Woche 25 Jahre alt, habe bis September 2008 studiert und befinde mich gerade in einem Zeitraum zwischen Studium und Referendariat, in dem ich eigentlich nichts bin, weder Student noch sonst etwas.
Seit März 2008 wohne ich mit meinem Freund zusammmen in einer Wohnung in seinem Elternhaus, bezahle auch Nebenkosten und Strom, eben nur keine Miete.
Seit November 2008 bin ich nun freiwillig krankenversichert, da ich zuvor 4 Monate (also auch Oktober 2008) als Aushilfe in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt war und die KK meines Vaters und meiner Mutter der Ansicht waren das wäre bereits eine volle Erwerbstätigkeit nach dem Studium, konnte ich mich nicht mehr familienversichern. Im Januar habe ich mein Examen geschrieben, daher habe ich das besagte Arbeitsverhältnis auch gekündigt, musste eben lernen, ging nicht anders.
Bis jetzt habe ich nun von Erspartem gelebt, habe dabei aber nicht berücksichtigt, dass nun auch die freiwillige Krankenversicherung um einiges teuerer geworden ist. Kurzum, mein Geld reicht nicht mehr, schon gar nicht bis August 2009, das ist der nächstmögliche Einstellungstermin für's Referendariat.
Das ich nicht darum herumkomme das mein Freund mit mir zusammen als Bedarfsgemeinschaft gesehen wird, habe ich heute morgen schon erfahren. Da er auch noch zu viel verdient, werde ich wohl auch keine Leistungen erhalten, so weit so gut oder auch nicht gut.
Mein Problem ist diese Sch....KV. Nur weil wir zusammengezogen sind, soll mein Freund jetzt diese furchtbar teure freiwillige Krankenversicherung bezahlen müssen ohne das es eine Möglichkeit gibt mich über ihn irgendwie zu versichern. Das ist ja wohl lächerlich. Sieht es wirklich so aus?
Zieht man zusammen muss man automatisch für alles was den Partner angeht einstehen????
Habe ich nicht genau deshalb nicht geheiratet????????
Und wenn es schon so gesehen wird, warum gibt es dann keine Möglichkeit mich dann wenigstens innerhalb einer Familienversicherung zu versichern?
Mein Freund kann und wird meine Krankenversicherung nicht bezahlen, am Ende wird es wohl so aussehen, das ich bis August somit keine KV mehr haben werde.
Schöne verkehrte Welt, am besten zieh ich sobald ich 25 werde (sind ja nur noch ein paar Tage) in eine kleine Mietwohnung, dann dürfen die eben alles bezahlen, ich bin weiter versichert, und alle sind glücklich.
Nicht dass das jemand falsch versteht, mein Freund finanziert mich im Prinzip ja schon im Moment, mein Problem ist einzig und allein, dass einfach eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird, mir deshalb wahrscheinlich noch nicht einmal Zuschüsse zur KV zustehen, ich aber 1. keine Möglichkeit hätte meinen Freund dazu zu zwingen (was ich ja eh nicht tun würde) sprich ich hab keinen Anspruch gegen ihn auf Zahlung meiner KV Beiträge und 2. es dann noch nicht einmal eine Möglichkeit gibt mich über ihn zu versichern, nein er soll dann schon die freiwillige KV bezahlen.
Ich trau mich schon gar nicht ihm das auch noch zu sagen.
Und noch was: Ich bin nicht zu faul zum arbeiten, ich arbeite seit meinem 14. Lebensjahr neben Schule und Studium, ich finde momentan aber noch nicht mal einen Minijob, überhaupt heute auf diesem Amt aufzutauchen war schon fast mehr als ich verkrafte weil ich mir da so blöd und falsch vorkomme, aber ich weiß auch nicht mehr wie es sonst weitergehen soll.
Vielleicht gibt es ja noch eine Möglichkeit bzgl der KV an die ich bis jetzt nicht gedacht habe?
LG
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.02.2009, 13:12
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Erstens ist diese freiwillige Versicherung nicht "furchtbar" teuer, wenn man vorher genau geguckt hat (ca. €150) und zweitens kann dein Freund diese Ausgaben für dich steuermindernd geltend machen. Nähere Auskünfte dazu erteilt bestimmt gerne jeder Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Also, erst schlau machen, dann meckern.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.02.2009, 13:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2009
Beiträge: 2
Standard

Entschuldige wenn es sich für dich als rummeckern darstellt. Also für mich sind 150,-Euro "furchtbar" teuer, da ich keinen Cent verdiene und mir ja immerhin ein Einkommen von ca 830 Euro unterstellt wird.Wenn du alles gelesen hast, hast du bestimmt auch gemerkt das ich bereits seit vier Monaten freiwillig versichert bin, ich weiß also was es kostet. Nur zum Verständnis, ich trage meine Kosten selbst.
Außerdem, wenn ich alles wüsste, hätte ich bestimmt keine Fragen gestellt.
Und wie genau kann mein Freund meine Versicherung steuerlich absetzten? Schließlich läuft die Versicherung auf mich und ich bezahle sie ja auch. Da ich noch nicht mal Geld für meine KV hab, hab ich auch erst recht keins für nen Steuerberater. Mal ganz davon abgesehen das ich nicht auf die Idee gekommen bin, dafür entschuldige ich mich dann auch vielmals. Und ich weiß auch dass das bei den Lohnsteuerhilfevereinen wohl kostenlos ist, nützt mir aber alles nix, da ich immer noch alles selbst bezahlen muss.
Das war ja eigentlich auch nicht meine Frage....
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.02.2009, 16:43
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von Einalem84 Beitrag anzeigen
Und wie genau kann mein Freund meine Versicherung steuerlich absetzten? Schließlich läuft die Versicherung auf mich und ich bezahle sie ja auch. Da ich noch nicht mal Geld für meine KV hab, hab ich auch erst recht keins für nen Steuerberater.
Da dein Freund offenbar ja nicht so schlecht verdient, gehe ich davon aus, dass er auch eine jährliche Steuererklärung macht um den Finanzamt nicht noch Geld zu schenken. Im Rahmen dieser kann er dich (bzw. die für dich aufgewendeten Kosten) als außergewöhnliche Belastung geltend machen mit bis zu € 7680/Jahr sofern dir aufgrund seines Einkommens keine Sozialleistungen gewährt werden. Insofern brauchst nicht du den Steuerberater bezahlen. Und Lohnsteuerhilfevereine arbeiten auch nicht umsonst, nur ggf. günstiger.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.04.2009, 16:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.04.2009
Beiträge: 1
Daumen hoch

Bitte alles ignorieren was Du gelesen hast. Wie folgt handeln:
1. Mit Deinen Freund eine eingetragene Lebensgemeinschaft anmelden
2. Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bei der Krankenkasse Deines Freundes ein Formular holen für Familienversicherung
3. Formular ausfüllen und bei der Krankenkasse wieder abgeben
4. Du bist damit Familienverichert bei Deinen Lebenspartner

Dies alles geht aber nur bei eingetragener Lebenspartnschaft, nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. (Also ab zum Standesamt und eintragen lassen)

Viele Grüße Hans
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 25.04.2009, 16:37
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Zitat:
Zitat von hans-kasten Beitrag anzeigen
Bitte alles ignorieren was Du gelesen hast. Wie folgt handeln:
1. Mit Deinen Freund eine eingetragene Lebensgemeinschaft anmelden
2. Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bei der Krankenkasse Deines Freundes ein Formular holen für Familienversicherung
3. Formular ausfüllen und bei der Krankenkasse wieder abgeben
4. Du bist damit Familienverichert bei Deinen Lebenspartner

Dies alles geht aber nur bei eingetragener Lebenspartnschaft, nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. (Also ab zum Standesamt und eintragen lassen)

Viele Grüße Hans
1. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren möglich! Woher weisst Du, dass das in dem Falle so ist?
2. Ist die Anfrage vom 13.2.09 und wahrscheinlich eh schon erledigt.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 25.04.2009, 16:38
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von hans-kasten Beitrag anzeigen
Dies alles geht aber nur bei eingetragener Lebenspartnschaft, nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. (Also ab zum Standesamt und eintragen lassen)
Für Heteros? Wäre mir neu, denn schließlich können die "richtig" heiraten. Und dem Nicknamen kannst du entnehmen, dass der TE eine Sie ist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 25.04.2009, 16:48
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Mist, zu langsam.

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Woher weisst Du, dass das in dem Falle so ist?
Ich weiß aber, dass es eine Sie ist, lies mal den Nicknamen rückwärts.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 25.04.2009, 17:36
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Cleveres Pony!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 26.04.2009, 11:34
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
Bitte alles ignorieren was Du gelesen hast. Wie folgt handeln:
Ja, sind wir denn hier in letzter Zeit nur von Blödsinn umzingelt? Vielleicht sollten so manche Zugänge im Forum erstmal versuchen, das ggf. vorhandene Gehirn anzuschalten?

Für Heteros - wie hier vorliegend - heißt der Tipp dann auf Deutsch: "Heiratet"!

Das Melanie das nicht möchte, hat sie aber wohl sehr deutlich schon geschrieben:

Zitat:
Habe ich nicht genau deshalb nicht geheiratet????????
@ Melanie:

Genau aus den Beweggründen, weil viele Paare nur das Sahnehäubchen des Zusammenlebens abschöpfen wollen, nicht aber die Pflichten, die u. U. (Unterhalt) damit verbunden sind, hat der Gesetzgeber solche gesetzlichen Regelungen geschaffen. Daher ist im Grundgesetz der Schutz der Ehe verankert. Weil: Wer zusammenlebt wie ein Ehepaar, der soll in Notlagen auch genauso gegenseitlich in der Verantwortung stehen, wie es eben Ehepaare tun müssen.

Du verlangst mit einer Impertinenz, die seinesgleichen sucht, dass man dich besser stellt als eine verheiratete Studentin in derselben Situation, wo auch der Ehegatte für den Unterhalt aufkommen müsste!
Mit welchem Recht, bitte?!

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kind / Kinder Bedarfsgemeinschaft bei Schwangerschaft-ja oder nein?! bella82pa Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 17 08.02.2009 13:35
Bedarfsgemeinschaft??? fraukater Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 2 03.02.2009 06:33
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Bedarfsgemeinschaft obwohl noch "anderweitig" verheiratet ? Sveijke Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 2 02.02.2009 17:52
Sozialhilfeempfänger: gesetzliche Krankenversicherung oder Kostenübernahme private KV lena Grundsicherung - Sozialhilfe 1 22.01.2009 08:50
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG 2 abgelehnt Krankenversicherung pille73 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 9 19.01.2009 21:25


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:12 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0