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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 08.02.2009, 12:44
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Also erstmal hatte sich das ja geklärt, dass man wenn man ein GEMEINSAMES Kind erwartet sofort als Bedarfsgemeinschaft gilt, ist ja eigentlich logisch, nur vielleicht hat jemand andere Erfahrungen gemacht. Darum ging es zuerst.

Zweitens ist mir hier auf einmal dagelegt worden, dass es die Trennung der Bedarfsgemeinschaft auf Zeit wenn jemand ein Kind mitbringt nicht gäbe, was absoluter Quatsch ist, denn ich zieh ja nicht ohne Abklärung über das Arbeitsamt um. Ein Kind VERSORGEN, heißt dass beide dafür aufkommen, was ja nicht der Fall ist, da ich wie zu zuvor schon gesagt, ja nicht alles Vermögen teile und der "Mitbewohner" kaum meine Windeln, Kindergarten etc. bezahlt, sondern jeder für seinen Teil aufkommt, mein Teil beinhaltet nun mal auch meine Tochter.
Und die Kommentare von wegen "überlegt man sich vorher" sind unqualifiziert und eigentlich greift man damit jemanden an, sowas hab ich nicht nötig.
Man kann ja nicht wissen, wodurch die Schwangerschaft begünstigt wurde, also bitte bisschen vorsichtig mit solchen Aussagen. Über Verhütung muss man hier wohl niemanden mehr aufklären.

Es ging also lediglich um die Frage der Bedarfsgemeinschaft bei einem GEMEINSAM (erwarteten) Kind, nicht um den Grundsatz der Bedarfsgemeinschaft. Und zusätzlich um die Frage der Krankenversicherung, die bei Wegfall von Harzt 4 auch die Caritas unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt, wie ich heute erfahren habe.
Hat sich also alles erledigt, vielleicht hilft dieser Beitrag ja anderen in der gleichen oder ähnlichen Situationen.
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  #12  
Alt 08.02.2009, 12:54
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von bella82pa Beitrag anzeigen
Man kann ja nicht wissen, wodurch die Schwangerschaft begünstigt wurde,
Der Witz ist gut. Wir sind alle alt genug um zu wissen, wie man schwanger wird.

Zitat:
Und zusätzlich um die Frage der Krankenversicherung, die bei Wegfall von Harzt 4 auch die Caritas unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt, wie ich heute erfahren habe.
Und die bestimmten Voraussetzungen werden bei dir nicht erfüllt sein, wenn der demnächst unterhaltspflichtige Erzeuger mit dir in einem Haushalt wohnt und Einkommen in ausreichender Höhe hat. Denn der kann deine Krankenversicherungskosten von der Steuer absetzen, dafür muss man nun wahrlich keine gemeinnützige Organisation behelligen. Aber es ist ja nunmal leichter, die Hand aufzuhalten als sich sein Geld mit ein wenig Grips zu verdienen.
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  #13  
Alt 08.02.2009, 13:17
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Zitat:
Zitat von bella82pa Beitrag anzeigen
Über Verhütung muss man hier wohl niemanden mehr aufklären.
eben, davon bin ich ja ausgegangen.
deshalb kann ich ein späteres jammern weil der Vater für den Unterhalt
aufkommen soll - nicht verstehen.

Zitat:
von Grubenpony:
Und die bestimmten Voraussetzungen werden bei dir nicht erfüllt sein, wenn der demnächst unterhaltspflichtige Erzeuger mit dir in einem Haushalt wohnt und Einkommen in ausreichender Höhe hat.
Eben, und selbst wenn er da nicht wohnt - muß er zahlen.
Das kannst du noch 3x umdrehen.
Kindesunterhalt vom Vater ist immer vorrangig.

Liebe Grüsse
- der nachtvogel -
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  #14  
Alt 08.02.2009, 13:18
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Beiträge: 6
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Du "Grubenpony", wenn du Aggressionen nicht abbauen kannst, dann such dir jemand anderen, den du belästigen kannst.
Oder spar dir deine Kommentare, wenn du dich unverständlicherweise angesprochen oder zu einer Meinung gezwungen fühlst, da du einfach Sachen unterstellst, die dich nichts angehen und gar nichts zum Thema zur Sache tun.
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  #15  
Alt 08.02.2009, 13:21
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von bella82pa Beitrag anzeigen
Du "Grubenpony", wenn du Aggressionen nicht abbauen kannst, dann such dir jemand anderen, den du belästigen kannst.
Oder spar dir deine Kommentare, wenn du dich unverständlicherweise angesprochen oder zu einer Meinung gezwungen fühlst, da du einfach Sachen unterstellst, die dich nichts angehen und gar nichts zum Thema zur Sache tun.
Ich habe keine Aggressionen, aber du offensichtlich einen massiven Hormonschub. Für deine verpatzte Lebensplanung kann ich nichts.

Wenn du dich von Antworten belästigt fühlst, schreib doch einfach nicht deine Lebensgeschichte im Internet auf.
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  #16  
Alt 08.02.2009, 13:24
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Beiträge: 6
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Und "Nachtvogel", selten so dumme Kommentare gelesen.

Ich werde es mal so formulieren,dass du es verstehst:
es gibt auch Umstände, bei denen Verhütung nicht mehr funktioniert, ohne dass man es merkt, z.B. ein Tumor, also erst denken und dann die Leute angreifen, ich verstehe nicht, wie DU dir erlauben kannst, Leute für dumm hinzustellen.
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  #17  
Alt 08.02.2009, 13:25
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von bella82pa Beitrag anzeigen
es gibt auch Umstände, bei denen Verhütung nicht mehr funktioniert, ohne dass man es merkt, z.B. ein Tumor, also erst denken und dann die Leute angreifen, ich verstehe nicht, wie DU dir erlauben kannst, Leute für dumm hinzustellen.
Was ändert das jetzt an der Unterhaltspflicht des zukünftigen Vaters dir und dem Kind gegenüber?
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  #18  
Alt 08.02.2009, 13:35
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Bella, das reicht. Wenn dir die Antworten hier nicht schmecken, dann ist das dein Problem.

Der Kindesvater wird nun für dich und dein schon vorhandenes Kind aufkommen müssen, wenn er nicht genug verdient, gibt es aufstockend ALG 2 oder Wohngeld bzw. Kindergeldzuschlag.

Und das ist gut so. Warum sollte der Steuerzahler das Betthäschen eines gut verdienenden Mannes bezahlen? Selbst Hugh Hefner bezahlt seine Bunnys selbst.

Turtle
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Stichworte
alg ii, bedarfsgemeinschaft, krankenversicherung, schwangerschaft

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