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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 05.01.2010, 16:23
crazyd0g
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Bedarfsgemeinschaft ALGII, BAföG, Mietkosten, Berechnung

Hallo,

mein name ist Thomas und ich bin 27 Jahre alt. Ich habe meine letzte Ausbildung leider wegen Insolvenz der Firma verloren, jedoch mittlerweile eine neue für 2010 gefunden. Selbstverständlich suche ich einen Job für zwichendurch um die Lücke zu füllen. Es ist jedoch sehr schwer, da ich sehr viel mit dem Amt zu kämpfen hab und bisher nur Ärger hatte.

Ich bin Verheiratet mit meiner 23 jährigen Frau, die eine schuliche Ausbildung macht und BAföG und Kindelgeld bekommt.
Könnte sich bitte jemand freundlicherweise diese Rechnung anschauen und mir Auskunft geben ob alles seine Richtigkeit hat?
Ich schreib einfach mal was los ist:

Meine Frau und ich sind zusammen in eine neue Wohnung gezogen.
Ich bekomme ALGII und Sie ist in einer schulichen Ausbildung und bekommt BAföG in höhe von 383€ und Kindergeld in höhe von 184€.
Die Miete der Wohnung beträgt insgesamt 624€. Die Mietkosten sind angemessen und sollten eigentlich übernomen werden.

Doch leider ist die Rechnung der ARGE wie folgt:
Ich bekomme die Regelleistung in höhe von 323€ und 306€ für die Miete, beides wird zusammengerechnet und 624€ an den Vermieter überwiesen. 5€ Restgeld auf mein Konto.
Das heisst meine Frau und ich haben 572€ von ihrem Geld zum Leben zur verfügung. Pro Person 286€.

Ist das richtig so?

MfG
Thomas

p. s.
Ich hoffe der Titel ist aussagekräftig genug, wenn nicht bitte ändern

Geändert von Turtle1972 (05.01.2010 um 23:41 Uhr) Grund: Realname gelöscht
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  #2  
Alt 05.01.2010, 16:43
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von crazyd0g Beitrag anzeigen
Ist das richtig so?
Sieht für mich richtig aus. Deine Frau muss ihren Bedarf selber bestreiten (Lebensunterhalt und anteilige Miete). Die Differenz zur tatsächlichen Miete scheint im Warmwasser zu liegen (€6 je Person pauschal).
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 05.01.2010, 16:56
crazyd0g
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Beiträge: n/a
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Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Das heißt wir würden mehr Geld bekommen wenn sie ihre Ausbildung abbricht und auch ALG2 beantragt? Tolle Sache...
Da lohnt es sich wirklich, dass wir uns den hintern aufreissen um eine Ausbildung abzuschließen um selbst für uns sorgen zu können.

Ich verstehe die ganze rechnung einfach nicht... ist doch ein wenig unfair das ganze. Wenn ich dann nämlich so rechne hat sie am Ende zum Leben nur 255€? Und ich 323€.

Ist das so korrekt und rechtlich?
Müsste sie am Ende dann nciht auch 323€ haben?


MfG
Thomas
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  #4  
Alt 05.01.2010, 17:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
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Die Schülerin ist halt spätberufen. Eine Schülern bekommt vom Staat keine Wohnung bezahlt.
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  #5  
Alt 05.01.2010, 17:19
dms dms ist offline
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Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Pfeil An alle BAFÖG-Wissenden

Kann Sie einen Zuschuß §22 SGB II beantragen?
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  #6  
Alt 05.01.2010, 17:20
crazyd0g
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Beiträge: n/a
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Hi,

es ist eine Ausbildung zur Sozialassistentin. Danach eine zur Erzieherin.
Genauso wie ich 9/2010 eine Ausbildung zur produktionsfachkraft Chemie anfange. Wir sind ausserdem verheiratet. Wahrscheinlich bekommen wir dann gar nichts mehr. Ich hab echt Angst das wir nicht über die runden kommen...
Wenn ich noch an die Fahrtkosten denke und alles andere was anfällt o.O

Naja gut dann scheint ja alles korrekt zu sein?

MfG
Thomas
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  #7  
Alt 05.01.2010, 17:22
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von crazyd0g Beitrag anzeigen
Das heißt wir würden mehr Geld bekommen wenn sie ihre Ausbildung abbricht und auch ALG2 beantragt?

Wenn man den Sozialleistungsbezug zur Lebensplanung macht, kann man diese Einstellung vielleicht nachvollziehen.

Sie hätte ja auch eine betriebliche Ausbildung machen können. Oder eher damit beginnen. Was auch immer.
__________________
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  #8  
Alt 05.01.2010, 17:41
crazyd0g
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Beiträge: n/a
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Hi,

so ist es natürlich nicht. Das war eher ironisch gemeint. Wir haben einfach beide nur ein wenig Pech gehabt, wie ich oben schon geschrieben habe. Ich hab meine ausbildung zum Fachinformatiker verloren, sie hat pech mit den Eltern gehabt usw. Ich hab davor viel Mist gemacht und deswegen auch erst so spät mit meiner letzten Ausbildung angefangen.

Meine Frau kann leider nur etwas in dieser Richtung machen...
Dieser Beruf wird halt nur schulich ausgebildet. Sie hat einen langen weg hinter sich und auch den Realschulabschluß nachgeholt, ein au-Pair Jahr gemacht usw. Deswegen konnte sie erst so spät mit der Ausbildung anfangen. Sie wusste auch nicht dass bei ihr alles so endet.

Wir geben uns aber beide sehr viel Mühe um unsere Ausbildungen erfolgreich abzuschließen, damit wir von niemandem mehr Hilfe brauchen.
Ich werde auch nächsten Monat einen Job annehmen.
Aber bis jetzt und bis zu diesem Zeitpunkt sind wir auf Hilfe angewiesen und müssen ja irgendwie über die runden kommen.

Ich sehe hier bei uns viele Beispiele für Leute die das anders sehen und von ALG2 leben und nichts tun. Die werden aber komischerweise auch in jeder Hinsicht unterstützt.

Wir nicht, ich musste lange warten und kämpfen bis wir endlich zusammenziehen konnten. Bis uns geholfen wurde.

Nicht jeder kann den Standardweg gehen und mit 18 schon eine abgeschlossene Ausbildung haben und ins Berufsleben einsteigen.


Wie auch immer, danke für die Hilfe
MfG
Thomas
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  #9  
Alt 05.01.2010, 21:43
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Wieso bekommt sie eigentlich nur 383 Euro Bafög? Was ist mit den 72 Euro extra für die Mietkosten über 57 Euro? Die müssten doch zustehen, sie hat ja einen triftigen Grund (verheiratet) um nicht zuhause zu wohnen.

Ansonsten ist die Beantragung eines Mietzuschusses nach § 22 Abs. 7 SGB II bei der ARGE möglich.

Turtle
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  #10  
Alt 05.01.2010, 23:29
crazyd0g
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Wir werden morgen bei den zuständigen Behörden mal danach fragen und schauen warum und wie. Wir wussten vorher nicht das es sowas gibt.
Sind nicht so erfahren was Behörden angeht...

Vielen Dank Turtle und alle anderen


Ich würde übrigends gerne meinen Nachnamen aus dem ersten Beitrag löschen, ist das irgendwie möglich. Evtl. kann das einer der Mods machen @Turtle


MfG
Thomas
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Stichworte
algii, bafög, bedarfsgemeinschaft, berechnung, mietkosten

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