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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 16.06.2009, 17:20
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Standard Bedarfsgemeinschaft

Der erwachsene Sohn lebt bei den Eltern. Es soll ein Untermietvertrag abgeschlossen werden.
Ergibt sich daraus jetzt eine Bedarfsgemeinschaft, die zu einer Leistungskürzung des Sohnes führt?
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  #2  
Alt 16.06.2009, 18:01
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Beiträge: 6.581
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Wie alt ist der Sohn? Hat er eigenes Einkommen?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 16.06.2009, 18:24
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Beiträge: 3
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hallo,
Der Sohn ist 51 Jahre und bezieht bereits Harz IV. Meine Frage zielt dahin, dass ggf. bei Einreichung des Untermietvertrages und damit Änderung der Leistungsgrundlage eine neue Bedarfsgemeinschaft entsteht.

Gruß
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  #4  
Alt 16.06.2009, 18:29
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Nein, er bildet seine eigene BG.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 19.06.2009, 09:16
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Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 3
Standard Wohnen bei Eltern mit 30

Ich (30) ziehe nach 5 Jahren wieder zu meinen Eltern ins Eigenheim und habe vor mit Ihnen ein Mietvertrag zu schließen.
Mein Vater (64) erhält derzeit 300 Euro ALG1 und
meine Mutter (63) hat noch nie etwas vom Staat bekommen.
Ich beziehe ALG2!
Ich weiß nun eben nicht-ob es sinnvoll ist eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu gründen (mit Mietvertrag) oder ob uns als zusammenlebende Gemeinschaft insgesamt mehr zusteht!?
Wenn Dann auch Vater und Mutter dadurch Anspruch hätten.
Die finanzielle Situation bei uns beiden ist alles andere als hoffnungsvoll.
Wie muss ich da vorgehen?
Besten Dank vorerst =)
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  #6  
Alt 19.06.2009, 09:20
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Wovon leben die Eltern denn eigentlich ??? Sie bilden eine eigene BG und du auch eine.

Was fällt denn als Kosten der Unterkunft an ? Ist das Haus abbezahlt ?

Gruß
Enibas
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  #7  
Alt 19.06.2009, 11:59
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Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 3
Standard

das haus ist noch mit ca 20000 belastet und wovon sie leben, ist das wenige Geld was mein Vater durch Selbständigkeit verdient (kleine Beträge und sehr unregelmäßig).
Die Wohnung soll 250 Euro Kosten. Bekäme ich dann die Miete bezahlt und den Grundsatz? Und was wird meinen Eltern evtl noch gezahlt?
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  #8  
Alt 19.06.2009, 12:26
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Beiträge: 3.120
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Ob 250 Miete angemessen sind, kann letztendlich nur die ARGE Deines Wohnorts sagen, aber das scheint mir nicht völlig aus der Welt zu sein.

Für Deine Eltern empfehle ich mal dringend mit einem ALG II Rechner (hier im Forum http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html ) nachzurechnen. € 300 ALG I plus ??? bei 2 Personen, da lohnt es schon, mal zu rechnen.
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  #9  
Alt 19.06.2009, 13:26
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Beiträge: 3
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danke für den Link =)-
da meine Eltern aber ein Eigenheim besitzen, kann ich ja keine Miete angeben.
Kann das zu Problem werden?
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  #10  
Alt 19.06.2009, 13:33
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Wenn deine Eltern von dir Miete fordern (und das möglichst mit einem Mietvertrag glaubhaft machen), du die Miete auch bezahlst, kannst du auch diese Miete angeben.
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bedarfsgemeinschaft, leistungskürzung

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