Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.12.2011, 14:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.12.2011
Beiträge: 2
Standard Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft?

Hallo,

unsere Tochter (26 J.), körperbehindert und im Moment ALG I-Empfängerin; wohnt nach ihrer auswärtigen Ausbildung wieder bei uns.

Sie wohnt und isst bei uns mit. Für Kleidung und andere Dinge zahlt sie selber. Sie erhält keine Unterhaltszahlung von uns!

Wir Eltern leben von der Rente des Vaters (69 J.). Wir haben also keinen Anspruch auf Hartz-4 und brauchen auch keine Unterstützung. Müssen wir auch Auskunft über unsere Verhältnisse (Einkommen, Vermögen etc.) geben?

Wie sieht es mit der Einstufung (Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft) aus, falls unsere Tochter Hartz-4 beantragen muss? Ist unsere Tochter dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft?

Wir sind gespannt auf die Antworten - vielen Dank!

h4-questie
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 09.12.2011, 23:26
Nadine1986
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ab dem 25. Lebensjahr bildet man automatisch seine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sie ist also ihre eigene und zusammen bildet ihr lediglich eine Haushaltsgemeinschaft.

Eure finanzen müsst ihr somit nicht offen legen, ihr müsst nur angeben, ob ihr eure Tochter unterstützt und wenn ja, in welchem Umfang.






Ich hoffe das ist so richtig?!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.12.2011, 17:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.12.2011
Beiträge: 2
Standard Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft

Hallo Nadine1986,

vielen Dank für Deine Antwort.
Wir haben Deine Beiträge einmal nachgelesen - das ist ja wirklich ätzend.
Wir wünschen Dir alles, alles Gute für Deine Zukunft.

In unserem Fall hoffen wir auch auf eine Bestätigung Deiner Angaben durch erfahrene Benutzer und MODERATOREN!

Nochmal vielen Dank!
h4-questie
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.12.2011, 17:43
Benutzerbild von WalterWinter
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.194
Standard

Zitat:
das ist ja wirklich ätzend
Wie darf ich das interpretieren?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.12.2011, 18:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.305
Standard

M.W.n. hat Nadine recht.

Die Miete wird durch alle geteilt und ihr müsst bestätigen ob und wenn ja, wie ihr eure tochter finanziell unterstützt.
Wenn ihr sie nicht unterstützt müsst ihr der Unterhaltsvermutung widersprechen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 11.12.2011, 07:25
Benutzerbild von Wasiss
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 268
Standard

Zitat:
Zitat von WalterWinter Beitrag anzeigen
Wie darf ich das interpretieren?
Die TE, bezog sich da auf die Probleme von "Nadine1986", hat mit diesen Betrag nichts zu tun!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bedarfsgemeinschaft, haushaltsgemeinschaft

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Lohnt sich arbeiten noch? Ronnysn Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. 55 23.10.2010 16:13
Bedarfs oder haushaltsgemeinschaft herzundseeleweint Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 6 28.04.2010 18:07


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:07 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0