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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 07.11.2009, 19:24
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Frage Bedarfs-, Haushalts- oder Wohngemeinschaft mit Schwester meines Sohnes ?

Bedarfs-, Haushalts- oder Wohngemeinschaft mit Schwester meines Sohnes ?

Ich bin fast 60 Jahre, langzeitarbeitslos und beziehe ALG II (Hartz 4).
Die Bedarfsgemeinschaft bestand ursprünglich aus 3 Personen.
Mein Sohn ist vor 2 Jahren zu seiner leiblichen Mutter nach Bayern
gezogen. Deshalb ist mir vor ca. 12 Monaten die anrechenbare
Quadratmeterzahl der Wohnung und somit Miete und Nebenkosten
auf den Bedarf von 2 Personen gekürzt worden.
Nunmehr ist auch meine Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung
ausgezogen und hat eine eigene Bedarfsgemeinschaft konstituiert.
Ich beabsichtige jetzt, die 19 jährige Schwester meines Sohnes in
der Wohnung auszunehmen. Sie ist nicht mein Kind, aber ich habe
in der Vergangenheit mit ihr und ihrem Bruder bei der gemeinsamen
Mutter der beiden schon einmal 2 Jahre zusammen gelebt.
Die ledige junge Frau hat zuletzt bei ihrer Mutter in Bayern gelebt,
besucht jetzt aber ein Internat in NRW und kann an den Wochenenden
nicht mehr dort hin fahren.
Deshalb hält sie sich schon seit einiger Zeit an den Wochenenden
in meiner Wohnung auf. Auch in den Ferien verbringt sie mehr Zeit
bei mir als bei ihrer Mutter.
Sie hat Schüler BAFöG beantragt und wird dieses auch erhalten.
Das Internat gibt den Schülern hiervon aber nur ein Taschengeld
von 41 Euro monatlich, so dass ich ihr, - soweit mir dies finanziell
möglich ist - Unterstützung gegeben habe.
Ausserdem Hilfe bei den Schularbeiten und ihren sonstigen
Angelegenheiten..
Sie kocht am Wochenende und hilft die Wohnung sauber zu halten.
Ich möchte die Frau jetzt in meine Wohnung ummelden und in
die Bedarfsgemeinschaft aufnehmen.
Meine Frage ist, welchen Status die Gemeinschaft dann haben
wird, da es auch den Begriff der Haushaltsgemeinschaft oder
gar der Wohngemeinschaft gibt.
Danke für hilfreiche Auskünfte.
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  #2  
Alt 08.11.2009, 00:33
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Beiträge: 17.935
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Haushaltsgemeinschaft.

Turtle
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  #3  
Alt 10.11.2009, 20:47
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Beiträge: 2
Standard Haushaltsgemeinschaft ?

Ist das sicher ? Warum ist das eine Haushaltsgemeinschaft ?
In einem anderen Forum habe ich eine andere Antwort erhalten
und weiss jetzt weniger als vorher.
Danke für weitere Auskünfte
Sven
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  #4  
Alt 11.11.2009, 07:47
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Zitat:
Zitat von sven1950 Beitrag anzeigen
Ist das sicher ? Warum ist das eine Haushaltsgemeinschaft ?
Weil es sich bei der jungen Frau um eine dir fremde Person handelt, der du nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.

Diesbezüglich rate ich dir, die Formulierung "Schwester meines Sohnes" mal weg zu lassen, dann kommen auch keine Missverständnisse auf.
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  #5  
Alt 11.11.2009, 07:58
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Weil es sich bei der jungen Frau um eine dir fremde Person handelt, der du nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.
Das würde ja auch auf eine WG zutreffen.
Entscheidend für die Haushaltsgemeinschaft ist, dass (hier an den Wochenenden) ein gemeinsamer Haushalt geführt wird, denke ich.
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- Maria -
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  #6  
Alt 11.11.2009, 08:03
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Zitat:
Zitat von maria1956 Beitrag anzeigen
Das würde ja auch auf eine WG zutreffen.
Eine WG ist auch eine Haushaltsgemeinschaft.
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  #7  
Alt 11.11.2009, 08:18
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So gesehen wäre eine Bedarfsgemeinschaft ebenfalls eine Haushaltsgemeinschaft.
Trotzdem wird zwischen Bedarfs-, Haushalts- und Wohngemeinschaft unterschieden.
Und darum geht es hier doch: Wo liegt der Unterschied? Bisher hatte ich (nach der Lektüre mannigfacher Threads) den Eindruck, als Kennzeichen einer WG sei (u.a.) eine getrennte Haushaltsführung (getrennter Kühlschrank, getrennter Einkauf etc.) zu werten ...
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  #8  
Alt 11.11.2009, 08:23
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Die junge Dame verbringt also die Wochenenden und einen Teil der Ferien dort, hilft etwas im Haushalt und bekommt ab und an ein wenig Taschengeld zugesteckt.

Bei dieser Konstellation sehe ich nichts, was auf eine Haushaltsgemeinschaft hindeutet, Sven1950 hat ab und an oder auch regelmäßig Damenbesuch - ja und? Voraussetzung für eine Haushaltsgemeinschaft ist doch zunächst einmal eine verwandtschaftliche Beziehung, die hier schon ziemlich weit entfernt ist und gemeinsames Wirtschaften.

Zitat:
BSG - Urteil vom 27.1.2009, B 14 AS 6/08 R
Die Anforderungen an das gemeinsame Wirtschaften gehen daher über die gemeinsame Nutzung von Bad, Küche und ggf Gemeinschaftsräumen hinaus. Auch der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln, Reinigungs- und Sanitärartikeln aus einer von allen Mitbewohnern zu gleichen Teilen gespeisten Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft.
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  #9  
Alt 11.11.2009, 08:30
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Zitat:
Zitat von maria1956 Beitrag anzeigen
So gesehen wäre eine Bedarfsgemeinschaft ebenfalls eine Haushaltsgemeinschaft.
Trotzdem wird zwischen Bedarfs-, Haushalts- und Wohngemeinschaft unterschieden.
Und darum geht es hier doch: Wo liegt der Unterschied? Bisher hatte ich (nach der Lektüre mannigfacher Threads) den Eindruck, als Kennzeichen einer WG sei (u.a.) eine getrennte Haushaltsführung (getrennter Kühlschrank, getrennter Einkauf etc.) zu werten ...
Das ist korrekt, Wohngemeinschaft bedeutet getrennte Haushaltsführung, wie hier unter Punkt 1.2 ausgeführt wird.
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  #10  
Alt 11.11.2009, 08:43
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Zitat:
Zitat von maria1956 Beitrag anzeigen
Trotzdem wird zwischen Bedarfs-, Haushalts- und Wohngemeinschaft unterschieden.
Eine Bedarfsgemeinschaft teilt nicht nur den Haushalt (Wohnung/Haus) miteinander sondern auch die Lebenshaltung (Bedarf).

Eine Haushaltsgemeinschaft teilt nur den Haushalt (Wohnung/Haus) miteinander.

Im SGB2 gibt es mWn keine weitere Unterteilung nach Wohngemeinschaft.
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Stichworte
bedarfsgemeinschaft, haushaltsgemeinschaft, wohngemeinschaft

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