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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Bedarfs-, Haushalts- oder Wohngemeinschaft mit Schwester meines Sohnes ? Ich bin fast 60 Jahre, langzeitarbeitslos und beziehe ALG II (Hartz 4). Die Bedarfsgemeinschaft bestand ursprünglich aus 3 Personen. Mein Sohn ist vor 2 Jahren zu seiner leiblichen Mutter nach Bayern gezogen. Deshalb ist mir vor ca. 12 Monaten die anrechenbare Quadratmeterzahl der Wohnung und somit Miete und Nebenkosten auf den Bedarf von 2 Personen gekürzt worden. Nunmehr ist auch meine Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat eine eigene Bedarfsgemeinschaft konstituiert. Ich beabsichtige jetzt, die 19 jährige Schwester meines Sohnes in der Wohnung auszunehmen. Sie ist nicht mein Kind, aber ich habe in der Vergangenheit mit ihr und ihrem Bruder bei der gemeinsamen Mutter der beiden schon einmal 2 Jahre zusammen gelebt. Die ledige junge Frau hat zuletzt bei ihrer Mutter in Bayern gelebt, besucht jetzt aber ein Internat in NRW und kann an den Wochenenden nicht mehr dort hin fahren. Deshalb hält sie sich schon seit einiger Zeit an den Wochenenden in meiner Wohnung auf. Auch in den Ferien verbringt sie mehr Zeit bei mir als bei ihrer Mutter. Sie hat Schüler BAFöG beantragt und wird dieses auch erhalten. Das Internat gibt den Schülern hiervon aber nur ein Taschengeld von 41 Euro monatlich, so dass ich ihr, - soweit mir dies finanziell möglich ist - Unterstützung gegeben habe. Ausserdem Hilfe bei den Schularbeiten und ihren sonstigen Angelegenheiten.. Sie kocht am Wochenende und hilft die Wohnung sauber zu halten. Ich möchte die Frau jetzt in meine Wohnung ummelden und in die Bedarfsgemeinschaft aufnehmen. Meine Frage ist, welchen Status die Gemeinschaft dann haben wird, da es auch den Begriff der Haushaltsgemeinschaft oder gar der Wohngemeinschaft gibt. Danke für hilfreiche Auskünfte. |
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#2
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| Haushaltsgemeinschaft. Turtle |
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#3
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| Ist das sicher ? Warum ist das eine Haushaltsgemeinschaft ? In einem anderen Forum habe ich eine andere Antwort erhalten und weiss jetzt weniger als vorher. Danke für weitere Auskünfte Sven |
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#4
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| Weil es sich bei der jungen Frau um eine dir fremde Person handelt, der du nicht zum Unterhalt verpflichtet bist. Diesbezüglich rate ich dir, die Formulierung "Schwester meines Sohnes" mal weg zu lassen, dann kommen auch keine Missverständnisse auf. |
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#5
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| Zitat:
Entscheidend für die Haushaltsgemeinschaft ist, dass (hier an den Wochenenden) ein gemeinsamer Haushalt geführt wird, denke ich.
__________________ - Maria - |
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#6
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| Eine WG ist auch eine Haushaltsgemeinschaft. |
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#7
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| So gesehen wäre eine Bedarfsgemeinschaft ebenfalls eine Haushaltsgemeinschaft. Trotzdem wird zwischen Bedarfs-, Haushalts- und Wohngemeinschaft unterschieden. Und darum geht es hier doch: Wo liegt der Unterschied? Bisher hatte ich (nach der Lektüre mannigfacher Threads) den Eindruck, als Kennzeichen einer WG sei (u.a.) eine getrennte Haushaltsführung (getrennter Kühlschrank, getrennter Einkauf etc.) zu werten ...
__________________ - Maria - |
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#8
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| Die junge Dame verbringt also die Wochenenden und einen Teil der Ferien dort, hilft etwas im Haushalt und bekommt ab und an ein wenig Taschengeld zugesteckt. Bei dieser Konstellation sehe ich nichts, was auf eine Haushaltsgemeinschaft hindeutet, Sven1950 hat ab und an oder auch regelmäßig Damenbesuch - ja und? Voraussetzung für eine Haushaltsgemeinschaft ist doch zunächst einmal eine verwandtschaftliche Beziehung, die hier schon ziemlich weit entfernt ist und gemeinsames Wirtschaften. Zitat:
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#9
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| Zitat:
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#10
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| Zitat:
Eine Haushaltsgemeinschaft teilt nur den Haushalt (Wohnung/Haus) miteinander. Im SGB2 gibt es mWn keine weitere Unterteilung nach Wohngemeinschaft. |
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| Stichworte |
| bedarfsgemeinschaft, haushaltsgemeinschaft, wohngemeinschaft |
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