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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#11
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#12
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#13
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| Noch einmal für dich: In einer Haushaltsgemeinschaft wirtschaftet man NICHT gemeinsam (das ist nur in einer Bedarfsgemeinschaft so) sondern man teilt nur die Kosten der Unterkunft. Man lebt in einem Haushalt, es können also durchaus mehrere Bedarfsgemeinschaften eine Haushaltsgemeinschaft sein. |
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#14
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#15
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| Meiner Meinung nach interpretierst du diesen Text falsch. Wie ich schon schrieb, in einer Haushaltsgemeinschaft wirtschaftet man nicht miteinander, gemeinsames Wirtschaften ist ein Indiz für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft. So richtig was anderes lese ich in deinem Text auch nicht. |
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#16
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Das habe ich aber anders gelesen, z.B. hier:BSG - B 14 AS 6/08 R - Urteil vom 27.01.2009 Zitat daraus: Zitat:
Und bei einer WG bildet jemand, der ALG II bezieht, seine eigene BG - der Rest der Bewohner bleibt davon unberührt und befindet sich nicht in einer HG mit dem ALG II-Bezieher und in keinerlei Beziehung zur ARGE. Wenn mehrere voneinander unabhängige ALG II-Bezieher eine WG bilden, hat jeder seine eigene BG - eine HG liegt nicht vor. So habe ich das bis jetzt verstanden und bin nun ziemlich verwirrt ...
__________________ - Maria - |
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#17
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| In §7 Abs. 3 des SGB2 ist genau definiert, wer zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört (womit alle Bedarfssätze allen Einkommen gegenübergestellt werden). Wer sich nicht dazu zählen kann und dennoch in einem Haushalt lebt, hat eine Haushaltsgemeinschaft (womit nur die Wohnkosten entsprechend der Anzahl der Personen oder nach Untermietvertrag geteilt werden). Man kann bei einer Haushaltsgemeinschaft eine Unterhaltsvermutung anstellen, das stimmt. Ist aber nur die Regel, wenn die Haushaltsgemeinschaft aus Verwandten ersten Grades besteht. |
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#18
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| Und wo steht da, dass in der Haushaltsgemeinschaft nicht gemeinsam gewirtschaftet wird? Wo steht, dass die Haushaltsgemeinschaft ein reines Zusammenwohnen ist?
__________________ - Maria - |
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#19
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#20
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| Zitat:
Ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht, was das Zerpflücken hier soll. Es gibt im SGB2 keine Unterteilung nach WG. |
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| Stichworte |
| bedarfsgemeinschaft, haushaltsgemeinschaft, wohngemeinschaft |
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