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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich studiere und bin kurz vom Ende des Studiums (bleibt 3-4 Monate, je nachdem, wann ich mit der Arbeit fertig sein werde). Um das Studium zu finanzieren, bekomme ich Studienabschlusshilfe (verzinstes Bafög in der Höhe von 630 Euro) und habe jetzt noch einen job für drei Monaten gefunden (um 600 Euro im Monat). Jetzt ist aber mein Mann fertig mit dem Studium und ist im Moment auf die Arbeitssuche. Die Frage ist, ob er die Möglichkeit hat ALGII zu beantragen, oder ist unser Einkommen viel zu hoch? Sollte den Antrag dann später gestellt werden, wenn ich keine Arbeit mehr habe? Es wäre dann Ende September sein, da wird auch mein Kredit auslaufen (ist nur bis September genehmigt). Dazu muss man sagen, dass wir jetzt zwar noch in den studentischen Wohnheim wohnen (dementsprechend ist die Miete niedrig - nur 310 warm), aber zum 01.09 schon aussziehen müssen. |
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#2
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| Stellt einfach den Antrag. Ihr liegt im Grenzbereich. Es kann also eine Ablehnung geben oder ein geringe Aufstockung.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Vielen Dank für die Antwort. Ja, wir werden es wohl versuchen. Mehr als "Nein" können sie auch nicht sagen, oder? Ich war mir einfach nicht sicher ob das Kredit als Einkommen angerechnet wird oder nicht. Klar, es ist auch das Geld, was auf das Konto einkommt, nur dass bei der Wohngeldstelle wird es gar nicht mit gezählt. Und weil wir noch nichts mit dem Jobcenter zu tun hatten, wussten wir auch nicht, wie es da aussieht. |
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#4
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| Der Studienkredit zählt als Einkommen in dem Umfang, wie der für den Lebensunterhalt bestimmt ist. Wen ein Anteil für ausbildungsbedingte Aufwendungen vorgesehen ist, bleibt dieser Teil Anrechnungsfrei.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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| Stichworte |
| algii, bafög, eintrag |
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