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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, also zu meinem Problem: Ich bin BA-Studentin mit einer sehr geringen Ausbildungsvergütung (unter 100€) und bekomme fast volles BaföG (Mann arbeitslos, Eltern geringer verdienend, Geschwister vorhanden). Meine BA ist 30km von meiner Wohnung entfernt, das heißt 2 Quartale im Jahr zahle ich monatlich 100€ für mein Ticket bei der Bahn. Desweiteren bin ich in dieser Zeit unter der Woche täglich von 6:00 bis 20:00 Uhr mindestens unterwegs und esse 1-2 Mahlzeiten außer Haus. Dieses Semester habe ich für Bücher und Material ca. 150€ ausgeben müssen. Mein Mann bekommt nun ab April nicht mehr ALGI sondern ALGII. Eine Arbeit ist leider trotz großer Bemühungen Nach wie Vor nicht in Sicht. Heute ist unser ALGII-Bescheid ins Haus geflattert und zu meiner Verwunderung: meinem Mann wird Einkommen angerechnet! Ich hab sofort bei meiner ARGE angerufen, aber die meinen ich bekäme zu viel BaföG und deshalb werde dieses angerechnet. Ich dachte man ist mit BaföG nur HG und nicht BG? bzw. BaföG dürfte garnicht angerechnet werden?! Ist das so rechtens? Oder doch Widerspruch schreiben? Ich bin über jede Antwort dankbar!!! |
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#2
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| Natürlich bildest du mit deinem Mann eine Bedarfsgemeinschaft. Und alle Einkommen, so auch dein Bafög müssen in der BG berücksichtigt werden. |
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#3
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| Aber meines wissens ist BaföG doch schon so berechnet das man als ordentlicher Student gerade so über die runden kommt?! |
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#4
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| Hi Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-IV-Empfängern zusammenleben, müssen ihr Einkommen (einschl. BAföG) grundsätzlich auch für deren Lebensunterhalt einsetzen. Dabei bleiben 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei. Wohngeld gibt es in Bedarfsgemeinschaften mit Studierenden nur in besonderen Fällen. klick hier
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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