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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, meine Partnerin und ich leben seit ca. 2 Jahren zusammen. Zunächst zog sie nach Krankheit zu mir in die 1RW, im 4. Quartal des letzten Jahres zogen wir um in eine 3RW und holten ihre beiden Kinder zu uns. Aktuelle Situation: BG: 2 Erwachsene & 2 Kinder (3&5 J.) Einkommen von mir (Partner der Antragsstellerin) 770€ brutto + 140€ Halbwaisenrente + 186€ Kindergeld Kindergeld für beide Kinder (368€) Wohnhaft: 3 Raumwohnung - 65m² - 485€ warm (auch für 3 Personen passend) Bundesland: Sachsen Nun ist es so, dass ich mich in einer Ausbildung befinde und sie noch immer arbeitssuchend ist. Die Anrechnung meiner bescheidenen Einkünfte ist so hoch, dass wir zu viert lediglich 380€ im Monat zum Leben haben, nach unseren Verbindlichkeiten, was definitiv schwierig ist.. und mich macht das sehr, sehr unglücklich. 380€ werden dem Vermieter überwiesen, 140€ zahlt uns monatl. die Arge aufs Konto - 121€ Miete müssen noch selbst getragen werden (mein Anteil..). Mir fehlt mittlerweile die Bereitschaft, mein Einkommen weiterhin auf ihren Anspruch anrechnen zu lassen (in jedem Bewilligungsbescheid werde ich mit 0€ gerechnet, da ich "zu viel" verdiene...). Ich plane deshalb meinen Auszug aus der Bedarfsgemeinschaft, damit wir endlich wieder finanziell stabiler werden und ich wieder mein Geld für mich habe und wir nicht alle aus einem Topf leben müssen, mehr schlecht als recht ... Hierzu habe ich einige Fragen, den hinzu kommt, dass wir nun schwanger geworden sind und wir in der 13. Woche angekommen sind. Es ist ein Wunschkind, keine Frage, aber die Bereitschaft zum Zusammenwohnen/-zahlen habe ich nicht mehr. Was muss ich denn beachten? Kann ich jetzt noch ausziehen, obwohl wir ein gemeinsames Kind erwarten? Wie muss das dann laufen, was ist also zu beantragen und was ist vorzulegen (Änderungsbescheid, neuer Mietvertrag, Kontoauszüge, ...?) .. ich weiß einfach nicht mehr ein oder aus - mir geht die Situation an die Nerven und .. ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Beste Grüße, Ratsuchend |
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#2
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| Wow ich bin einfach nur sprachlos. |
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#3
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Weshalb? Habe ich etwas falsches geschrieben oder ist es nicht korrekt, dass ich ausziehen möchte? |
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#4
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| Zitat:
Ja das macht mich sprachlos. |
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#5
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| Wer spricht bitte von möchten? Wenn ich könnte, liebend gern! Aber wovon und wie? Ich weiß nicht wie man mit 90€ pro Kopf auskommen soll, wenn man noch ein Auto hat, Versicherungen und div. Verbindlichkeiten, die noch vor der Zeit des Zusammenziehens entstanden sind. Von nicht möchten ist hier nicht die Rede, Floeckchen.. Vorgestellt haben wir uns das alles anders! |
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#6
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| bei Deinem Auszug steht dann der Mutter Deines Kindes ab sechs Wochen vor der Geburt bis zum dritten Geburtstag Deines Kindes Betreuungsunterhalt zu, das Kind hat ab Tag der Geburt Anspruch auf Unterhalt von Dir. Sie kann mit den drei Kindern in der Wohnung bleiben und Du kannst für sie und für Dein Kind aufkommen. |
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#7
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| Ja, das ändert nichts an der Tatsache, dass meinen Liebsten dann wieder mehr Geld zur Verfügung stünde! Das mein Konto dann kaum mehr gedeckt ist, ist ja das eine. Wichtig ist für mich nur, dass es den Kindern besser geht als jetzt! Wäre es denn überhaupt möglich oder .. ? |
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#8
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| Hallo Ratsuchen, bekommen die Kinder keinen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß ? Dazu taucht in Deiner Ausfzählung nichts auf.
__________________ LG Minimaus P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. |
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#9
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| Zitat:
Nein, bekommen sie noch nicht. Ist beantragt, aber irgendwie geht da nichts vorwärts! |
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#10
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| Klar ist das möglich und nicht vergessen in spätesten 2 1/2 Jahren muss noch ein Kind her, sonst könnte von der Mutter verlangt werden auch zu arbeiten. Ab diesem Zeitpunkt solltest Du am besten dann nur noch bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten, denn sonst müsstest Du nach Ausbildungsende tatsächlich noch Unterhalt zahlen. Und natrülcih geht es bei diesem Gedankenspiel nur um die Kinder. Ps: wer die Ironie findet darf sie behalten Pps: Natürlich kannst Du von Rechtswegen jederzeit ausziehen. Sie hat Anspruch auf vor der Geburt auf Schwangerenmehrbedarf, AE-Zuschlag, Unterhaltsvorschuss für die ersten 2 Kinder (falls deren Vater auch nicht mehr für sie + Kinder zahlen will) Kindergeld und ALG2. Nach der Geburt bekommt sie Elterngeld UHV für alle 3 AE-Mehrbedarf und ALG2. |
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| Stichworte |
| ausbildung, auszug, bedarfsgemeinschaft, schwanger, u25 |
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