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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #21  
Alt 30.01.2012, 19:37
Benutzerbild von WalterWinter
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Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.194
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Hallo Ratsuchend,

ich habe mich von meiner Sprachlosigkeit nicht gar so schnell erholt wie Flöckchen.

Ich muss sagen, es spricht eine Menge Hilflosigkeit aus Deinen Zeilen. Von daher finde ich Deinen NickName nicht ganz so treffend.

Mit den Zahlenspielereien habe ich mich bislang noch gar nicht beschäftigt, mich beschäftigt mehr Deine Grundeinstellung, die Du an den Tag legst, um aus Deinem vermeintlichen Dilemma heraus zukommen.

Von den Zahlen her, ja, das hast Du kurz erwähnt, da steht der Unterhaltsvorschuss noch im Raum, der, Deinen Worten zufolge, irgendwie nicht vorwärts geht. Warum?

Und dann sprichst Du im ersten Beitrag von Verbindlichkeiten. Kann es sein, dass hier der Schuh besonders drückt? Was sind dies für Verbindlichkeiten?

Irgendwie scheinst Du mir mit Deinem (wahrscheinlich) jungen Leben nicht im Reinen zu sein.
Die Idee, eine Familie zu gründen, muss doch auf entsprechend finanzieller Basis gewachsen sein. Oder irre ich mich?
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  #22  
Alt 30.01.2012, 20:22
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Pragmatisch, wie ich bin, wäre mir nach der erhitzten Diskussion eins lieber:

Der TE möge den aktuellen ALG 2 Bescheid (anonymisiert) hochladen, damit man mal schauen kann, ob sein Eindruck, dass viel zu viel angerechnet wird, nicht vielleicht bestätigt werden kann und das JC wirklich falsch rechnet.

Alternativ kann er natürlich auch die Berechnung mal abschreiben.

Turtle
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  #23  
Alt 30.01.2012, 23:40
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Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
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Zitat:
Aktuelle Situation:
BG: 2 Erwachsene & 2 Kinder (3&5 J.)
Einkommen von mir (Partner der Antragsstellerin) 770€ brutto + 140€ Halbwaisenrente + 186€ Kindergeld
Kindergeld für beide Kinder (368€)
Wohnhaft: 3 Raumwohnung - 65m² - 485€ warm (auch für 3 Personen passend)
die Daten im ALGII rechner kommt 521 Euro aufstockendes ALGII aus......
Seiner Aussage nach:
Zitat:
380€ werden dem Vermieter überwiesen, 140€ zahlt uns monatl. die Arge aufs Konto
müßte die Berechnung also stimmen.
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  #24  
Alt 31.01.2012, 08:25
Benutzerbild von Hexepebbles
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 477
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Mir ist grade beim lesen von Beitrag # 1 die Galle hochgekommen.

Soviel Verachtung kann ich überhaupt gar nicht zeigen. Eine Frechheit sowas. Pack Deine Sachen, zieh aus. Hoffentlich zeigt Euch jemand beim Jobcenter an. Hoffentlich pfändet das Jugendamt Dir Dein späteres Gehalt.

Glaubst Du eigentlich an den Sch.... den Du hier rumschreibst?
__________________
"Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)
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  #25  
Alt 31.01.2012, 09:41
Benutzerbild von anabell
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Registriert seit: 19.11.2010
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 640
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Hallo Hexepebles,

klare Worte für diese unfassbare Einstellung des TE!

Ich wünsche, dass du dich bald wieder bester Gesundheit erfreust.

Zitat:
Zitat von Ratsuchend Beitrag anzeigen
... Mir fehlt mittlerweile die Bereitschaft, mein Einkommen weiterhin auf ihren Anspruch anrechnen zu lassen ...Ich plane deshalb meinen Auszug aus der Bedarfsgemeinschaft, damit ... ich wieder mein Geld für mich habe ...

... dass wir nun schwanger geworden sind und wir in der 13. Woche angekommen sind. Es ist ein Wunschkind, keine Frage, aber die Bereitschaft zum Zusammenwohnen/-zahlen habe ich nicht mehr...

... ich hoffe Ihr könnt mir helfen...
@Ratsuchend

Ich schrieb nicht umsonst "Doppelmoral".
Dir ist nicht zu helfen! Du suchst hier nach Alternativen, um dich deiner Verantwortung zu entziehen und diese dem Steuerzahler aufzubürden.

anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
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  #26  
Alt 31.01.2012, 10:10
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Hoffnung

"damit ich wieder mein Geld für mich habe"

WER HAT DAS KIND GEZEUGT?????

Verachtung hoch drei, finde ich auch. Aber er
ist gesteigert unterhaltspflichtig, hoffen wir,
daß er beim Amt angezeigt wird und daß das
Amt seinen Arbeitgeber informiert, damit er
neben der Ausbildung einen Abendjob annehmen
muß, um seinen Unterhalt zu zahlen. Und
daß ihm möglichst viel weggenommen wird und
daß die Unterhaltsschulden auflaufen.
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  #27  
Alt 31.01.2012, 10:25
Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 81
Standard Fassungslos!!

Ich habe beim Lesen jeder Zeile nur fassungslos den Kopf schütteln können.....einerseits jammern, dass man nicht über die Runden kommt, aber dann ein weiteres Kind in die Welt setzen.

Was hat ein Großteil der Menschheit heutzutage nur für eine Einstellung ?! Und das Schlimmste ist.....diese Einstellung wird an die Kinder weitergegeben...armes Deutschland !!!
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  #28  
Alt 31.01.2012, 10:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard sagen wir

sagen wir eher armes Kind mit einem solchen Vater
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Stichworte
ausbildung, auszug, bedarfsgemeinschaft, schwanger, u25

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