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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Guten Morgen, ich baruche mal dringend eure Hilfe. Ich lebe mit meinem Freund zusammen, nicht verheiratet. Er verdient ca. 1250€ netto. Ich beziehe zur Zeit ALG1 mit 314€/monatlich. Miete haben wir bei 60m² 598€ warm.(Hürth ist teuer) Bis letzten MOnat hatte ich noch Arbeit und wir haben uns die Kosten für Miete geteilt, da er auch nicht alles allein bezahlen kann weil er selbst noch viele andere Ausgaben hat wie zB Auto, Versicherungen usw. Da ich mit meinen 314€ gerade mal die Hälfte der Miete bezahlen kann, habe ich dann aber nichts mehr zum Leben:-( Wenn ic hier den Rechner benutze um ALG1 aufzustocken, bekomme ich immer Anspruch 0€ raus, wahrscheinlich weil mein Freund zu viel verdient. Aber wie kann ich der ARGE denn jetzt klar machen, dass er es finanziell nciht schafft mich mit durchzuziehen? Aus den Versicherungen kommt er so schnell nicht raus und auf sein Auto ist er angewiesen. Dazu kommen noch Telefon, Handy, Strom und andere Verträge. Aber das interessiert die ARGE wohl nicht. Wie siehts denn aus wenn ich von ihm schriftlich habe, dass ich monatlich 300€ Miete bezahlen muss? Als ich damals noh bei meinen Eltern gelebt habe und H4 bezogen habe, mussten meine Eltern mir auch einen Wisch schreiben dass ich so und soviel monatlich abgeben muss. Ihr Gehalt wurde damals nciht angerechnet. |
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#2
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| Versucht es doch mal mit Wohngeld! Wenn Ihr aufgrund seines Einkommens im Sinne des SGB II nicht bedürftig seid, dann ist da mit ALG II nix zu machen, denn Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Schulden bzw. andere Verpflichtungen sind da nachrangig.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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