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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich bin Teil einer Bedarfsgemeinschaft und habe einen 40 Stunden Job. Meine Frau findet keine Arbeit und so mussten wir Hartz IV beantragen und bekommen jetzt auch rund 200 € Aufstockung vom Amt. Nun habe ich, der mit dem 40 Stunden Job, einen Brief mit einer Zielvereinbarung vom Amt bekommen. Dort soll ich mich verpflichten mich aktiv neu zu bewerben - mir einen neuen Job zu suchen - einen der meinen Lebensunterhalt deckt. Ich bin in der Firma seit über 10 Jahren und wollte dort nicht weg. Auch soll ich meinen Urlaub beim Amt zu melden, alle Krankenscheine dort abzugeben... Kann das sein? Muss ich das unterschreiben? Eigentlich ist doch meine Frau Leistungsempfänger und nicht ich. Oder sehe ich da was falsch? Danke für alle Antworten! |
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#2
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| Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft und somit gemeinsam hilfebedürftig und Leistungsempfänger. |
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#3
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| Du musst es natürlich nicht unterschreiben, dann bekommst du es halt als Verwaltungsakt. Ansonsten ist es so, wie Flöckchen schrieb. Beim ALG 2 geht es immer nach dem Motto: "Mitgefangen, mitgehangen.". Nicht nur deine Frau hat Pflichten, sondern auch du, da du nicht in der Lage bist, sie zu ernähren. Wenn du schon 10 Jahre im Betrieb bist und dich wohl fühlst, dann frag doch den Chef mal nach einer Lohnerhöhung. Vielleicht hängt er ja auch so an dir wie du an ihm und möchte nicht, dass du über kurz oder lang den Betrieb verlässt. Außerdem sollte ein Lohn eigentlich auch eine Familie ernähren. Alternativ kann deine Frau natürlich sich besonders intensiv um Arbeit kümmern. Und wenn es erstmal nur ein 400 Euro Job ist. Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber in meiner Gegend hängt an fast jedem Supermarkt ein Schild, dass 400 Euro Kräfte gesucht werden. Turtle |
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| Stichworte |
| aufstocker, bedarfsgemeinschaft, zielvereinbarung |
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