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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 25.08.2009, 12:05
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Rotes Gesicht Aufrechnung wg. Leistungsüberzahlung

Hallo,

mal eine Frage zur folgenden Situation:

Mein Partner (nicht verheiratet, gemeinsames Kind) hat seine kompletten Überstunden von seinem alten AG (hatte Jobwechsel) ausgezahlt bekommen (1300 €). Das wir das Geld nicht als "Bonus" behalten dürfen, ist mir klar. Jetzt hat unsere ARGE mir einen Anhörungsbogen zugesandt zwecks Aufrechnung.

Wir erhalten monatlich 400,10 € erg. ALG II - diese 400,10 € für August müssen wir in einer Summe zurückzahlen - den Rest können wir Aufrechnen lassen.

Nun zu meiner Frage:

Meint ihr, die ARGE würde sich damit zufrieden geben, wenn ich "anbiete", dass unser ALG II um monatlich 75 € gekürzt wird - oder muss es eine Mindestsumme, wie z.B: 30% sein???

Unser Auto, welches mein Partner DRINGEND für den Weg zur Arbeit braucht, muss nämlich schleunigst gemacht werden, ansonsten wird das nichts mit dem TÜV in 2 Monaten *bibber* und da käme uns diese Summe genau richtig... wir würden es ja auch "abbezahlen"...

oder meint ihr, das geht nicht???

Schon mal Danke vorab
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  #2  
Alt 25.08.2009, 12:12
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Wenn Ihr die Zahlung an die ARGE gemeldet habt, dann darf die ARGE überhaupt nicht aufrechnen, d.h. also ihr könnt auf jeden Fall eine Ratenzahlung anbieten z.B. in Höhe von 10% Eures gemeinsamen Regelsatzes. Also in der Anhörung der Aufrechnung auf jeden Fall widersprechen.
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  #3  
Alt 25.08.2009, 12:24
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Hallo Clownfisch,

nochmal langsam, für Irritierte

Ja, natürlich haben wir bei der ARGE die Zahlung angegeben - noch am selben Tag - immerhin möchte ich keinen Stress mit denen haben

Und warum darf die ARGE das nicht Aufrechnen?
Wenn wir dem Ganzen widersprechen, dürfen wir dann die Überstundenauszahlung als "Bonus" behalten und bekommen trotzdem weiterhin ergänzendes ALG II?

Oder wie meinst du das?
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  #4  
Alt 25.08.2009, 13:27
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Ich will ja niemanden irritieren. Aufrechnung heißt, ARGE behält das Geld gleich ein, wie es ihr beliebt. Das kann ARGE aber nur nach Maßgabe des § 43 SGB II.
Zitat:
§ 43 SGB II - Aufrechnung
1 Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 v. H. der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadenersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat.
Also nur, wenn das fett gedruckte vorliegt, und das scheint bei Dir ja absolut nicht der Fall zu sein, nur dann darf ARGE das Geld direkt von den laufenden Zahlungen abziehen.

Das heißt natürlich nicht, dass ihr das nicht zurückzahlen müsst, aber für die Rückzahlung könnt ihr Ratenzahlung vereinbaren (monatlich 10% vom Regelsatz ist da nicht unüblich).
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  #5  
Alt 25.08.2009, 13:39
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ah - ok - danke Dir!

Jetzt habe ich es verstanden

Also kann ich ruhigen Gewissens 75 € angeben und hoffen, dass die sich darauf einlassen.

Danke Dir
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  #6  
Alt 25.08.2009, 13:57
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Naja je nach Alter des Kindes wären 10% des Eckregelsatzes bei mir 86,10€ (323€+323€+215€)
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  #7  
Alt 25.08.2009, 18:44
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Aber auch auf 75 € würde die Arge sich einlassen. Die könnt ihr dann entweder selber an die Regionaldirektion zahlen (von da kommt nachher auch die Zahlungsaufforderung) oder ihr lasst es direkt von euren Leistungen einbehalten und die Arge zahlt es dann an die Regionaldirektion.
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