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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, wir beziehen ALG 2. Zwar nicht viel. Aber etwas. Mein Mann ist erwerbsunfähig (lt. MDK) bekommt eine BU-Rente von einer privaten Versicherung, von der er eigentlich Krankenkassenbeiträge zahlen muss. Diese übernimmt die Arge für uns. Ich habe einen Minijob und ein Kleingewerbe. Zu der Krankenversicherung bekommen wir ca. 50 € ALG2. Nun fordert uns die Arge auf, auch für die Arge die Erwerbsunfähigkeit meines Mannes feststellen zu lassen. Das möchten wir aber nicht so einfach. Fallen damit nicht unsere Vermögensfreibeträge weg? Oder werden sie nicht zumindest gemindert? Wir haben eine Lebensversicherung, bei der wir einen Verwertungsausschluß vorgenommen haben. Wenn mein Mann nun erwerbsunfähig geschrieben wird, fallen doch auch seine Freibeträge weg!? Und dann??? Ist die Lebensversicherung festgeschrieben und wir bekommen gar nichts mehr???? Oder sein Auto!? Darf er dann doch auch nicht mehr haben! Das brauchen wir aber! Unsere Tochter hat noch ein Sparbuch: Alles zusammen gerechnet kam es mit den Grenzen immer so hin..... Wenn diese Grenzen nun wegfallen....... Nicht auszudenken! Man ist durch diese blöde Krankheit schon genug gestraft und dann noch sowas! Hilfe bitte!!! Geändert von Mandy (18.09.2010 um 07:44 Uhr) |
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#2
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| Das "nicht Wollen" wird euch nichts helfen. Wenn er den Antrag nicht stellt, stellt ihn halt die ARGE von Amts wegen (§ 5 Abs. 3 SGB II). Turtle |
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#3
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| Also sehe ich das richtig mit den Freibeträgen bzw. den Grenzen!?!? ![]() Ist doch Sch....!!! Wenn man auf die Sachbearbeiter hört! Vor dem Verwertungsausschluss hat man uns nämlich gesagt, dass sich nichts für uns ändert, falls mein Mann mal in die Grundsicherung rutscht! Wir wären schließlich eine Bedarfgemeinschaft! Ich werde noch verrückt mit den ganzen Paragraphen, Richtlinien usw. Und das 'Schlimmste daran ist, dass sich wohl die, die sich auskennen sollten, auch nicht damit auskennen! |
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#4
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| Was ich nicht ganz verstehe ist wieso ihr generell ALG2 bekommt, wären Wohngeld und KiZu nicht evtl. mehr als 50€ Bedarf + Krankenversicherung? |
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#5
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| Außerdem ist doch gar nicht gesagt, dass er mit seiner EU-Rente in die Grusi fallen würde. Oder wäre die EU-Rente voraussichtlich so gering? Turtle |
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#6
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| Zitat:
EU-Rente fällt weg, weil mein Mann vor seiner Erkrankung selbstständig war und die letzten 4 Jahre vor seiner Erkrankung nicht genug eingezahlt hat. Wie lange er insgesamt gezahlt hat zähtl ja nicht.. ![]() Vergessen habe ich noch, dass wir die Heizkosten (je nach Bedarf; Eigenheim mit Oelheizung bzw Brennholz) extra bekommen haben. Das alles wird alles Wohngeld und Kinderzuschlag nicht abfangen. So habens mir auch die zuständigen Stellen Anfang des Jahres erklärt. Da haben wir nämlich diese Anträge gestellt und die Einkünfte haben sich bis jetzt nicht geändert. |
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#7
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| Nichtsdestotrotz bleibt es dabei: Wenn er den Antrag nicht stellt, wird es das Amt machen. Turtle |
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#8
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| Zitat:
Nichts desto trotz wurde meine Frage, die die Freibeträge und festgeschriebene Lebensvesicheurung betrifft noch nicht so recht beantwortet. Wenn ich das richtig sehe, bekommen wir dann so oder so nichts mehr von der Arge! Entweder weil wir den o.g. Antrag nicht gestellt haben, oder weil unsere Lebensversicherung (die wir ja nicht antasten können!!!) zu hoch ist!?!?!? |
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#9
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| Zitat:
Weil du es bist und du es offensichtlich mir nicht glauben magst, dass das Amt den Antrag stellen kann, darf und muss, poste ich dir gern auch den ganzen Gesetzestext, in der Hoffnung, dass du ihn verstehst: § 5 Verhältnis zu anderen Leistungen (1) ... (2) ... (3) Stellen Hilfebedürftige trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen. Der Ablauf von Fristen, die ohne Verschulden der Leistungsträger nach diesem Buch verstrichen sind, wirkt nicht gegen die Leistungsträger nach diesem Buch; dies gilt nicht für Verfahrensfristen, soweit die Leistungsträger nach diesem Buch das Verfahren selbst betreiben. Die ARGE kann den Antrag stellen, sie kann gegen eine Ablehnung des Antrages in Widerspruch gehen, sie kann klagen. Sie kann alles. Wie wenn sie dein Mann wäre. Bevor man nicht weiß, ob dein Mann überhaupt als erwerbsunfähig eingestuft wird und dann ob dauerhaft oder nur auf Zeit, lohnt es sich nicht, über die Fragen nachzudenken. Würde er in die Grusi fallen, würde natürlich der Vermögensfreibetrag sinken. Aber alles ist würde, würde, würde.... Zuviel ungelegte Eier. Turtle |
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#10
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| Vielleicht habe ich ja doch noch eine Chance, dass meine Frage: Was ist mit der festgeschriebenen Lebensversicherung????? Da kommen wir nicht dran! Zählt sie dann doch wieder zum verwertbaren Vermögen? beantwortet wird. Wer wann welche Anträge stellen soll,kann,muss wollte ich eigentlich nicht wirlich wissen. Trotzdem Danke. |
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| Stichworte |
| bedarfsgemeinschaft, freibeträge, grundsicherung, verwertungsausschluß |
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