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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #21  
Alt 20.09.2010, 11:57
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von ichgebnichtauf Beitrag anzeigen
Mein ich doch!!!! SGB II = Grundsicherung!?!?

Obwohl mein Mann gar keine Grundsicherung erhalten würde..... nur der Status zählt!?!?
Egal ob ich arbeitsfähig bin oder nicht.......
Das SGB2 regelt ALGII, die Sozialhilfe für z. B. Erwerbsunfähige wird durch das SGB12 geregelt.
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Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #22  
Alt 21.09.2010, 07:03
Benutzerbild von Hexepebbles
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Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 477
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Also SGB II = Grundsicherung für Erwerbsfähige
SGB XII = Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt.

Ich arbeite überwiegend mit dem SGB XII. Wollte also nicht vorsätzlich eine falsche Info geben - Sorry.
__________________
"Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)
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  #23  
Alt 21.09.2010, 08:12
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Beiträge: 23
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Kann mir dann bitte mal jemand im Klartext mitteilen, was mit einer zum Teil festgeschriebenen Lebensversicherung (Verwertungsausschluß) passiert, wenn ein Ehepartner erwerbsunfähig geschrieben wird (die LV läuft auf ihn) und der andere noch ganz normal arbeitsfähig ist (ALG2 beantragen) kann.

Wird diese Lebensversicherung doch wieder angerechnet oder nicht?
Das konnte mir nicht mal der zuständige Sachbearbeiter sagen!!!!
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  #24  
Alt 21.09.2010, 18:08
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Beim SGB II oder SGB XII?

Beim SGB XII könnte es Probleme geben, weil da die Vermögensfreibeträge geringer sind. Aber das wird doch bei dir nicht so sein, du hast doch geschrieben, dass die Rente den Bedarf deines Mannes deckt.

Ergo verbleibt es beim ALG 2 für dich (und Kinder?) und da dann auch bei den hohen Vermögensfreibeträgen, so dass sich da nichts ändert. Das wurde doch jetzt schon mehrfach geschrieben.

Turtle
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  #25  
Alt 25.09.2010, 20:41
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Beiträge: 23
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Beim SGB II oder SGB XII?

Beim SGB XII könnte es Probleme geben, weil da die Vermögensfreibeträge geringer sind. Aber das wird doch bei dir nicht so sein, du hast doch geschrieben, dass die Rente den Bedarf deines Mannes deckt.

Ergo verbleibt es beim ALG 2 für dich (und Kinder?) und da dann auch bei den hohen Vermögensfreibeträgen, so dass sich da nichts ändert. Das wurde doch jetzt schon mehrfach geschrieben.

Turtle
Ja, Danke!
Aber inzwischen war ich nochmal persönlich bei der Arge. In dem Fall würde es nur Geld als Darlehen geben!!! Hat man mir da erklärt!! Auch wenn ich weiterhin erwerbsfähig bin........
Wer hat denn nun Recht?

Zum Glück habe ich nun (befristet) einen Vollzeitjob, so dass wir (zumindest vorerst) all unsere Sorgen diesbezüglich los sind!!!!

Ich wünsche keinem was Schlechtes! Aber so ab und an habe ich schonmal "gehofft", dass der Sachbearbeiter mal auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzt...........(Das würden sie bestimmt, wenn die in der freien Wirtschaft ihr Geld verdienen müssten)

So manche dieser Art gehen mit seinen Gegenübern um....... zum Ko...en!!
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Stichworte
bedarfsgemeinschaft, freibeträge, grundsicherung, verwertungsausschluß

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