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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 08.02.2012, 10:07
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Standard Arbeitsaufnahme/Überbrückungsgeld

Hallo, ich könnte ab 01.03.2012 einer festen Arbeit nachgehen. Ich und meine Familie wären dann endlich vom Hartz4 weg. Von dem Jobcenter bekomme ich ja dann auch kein Geld mehr ab 01.03. Nun meine Frage. Laut neuem Arbeitsvertrag bekomme ich die erste Lohnzahlung erst am 15. des Folgemonats, also am 15. 4 .Ich würde also einen Monat in der "Luft" hängen, weil ich ja ab 01.März meine Miete e.t.c bezahlen müsste.In wie fern bekomme ich noch Geld vom Jobcenter? Gibt es eine Art Überbrückungsgeld e.t.c. und was wäre eine Alternative für diese Zeit bis zum ersten Lohn? Danke für Antworten.
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  #2  
Alt 08.02.2012, 10:13
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Nö, wenn Du Dein erstes Gehalt erst am 15.04 erhälst, hast Du für den Monat März noch den vollen Anspruch auf ALG II und zwar nicht als Überbrückung, sondern ganz normal...
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Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
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  #3  
Alt 08.02.2012, 10:22
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und wie wäre es, wenn ich angenommen den Lohn Ende März bekommen würde? Ich müsste ja dann trotzdem Anfang des Monats März die Miete e.t.c zahlen?
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  #4  
Alt 08.02.2012, 10:35
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gfr gfr ist offline
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Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.781
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Spekulieren wir jetzt, oder weist Du nicht, wann Dein Gehalt eingeht?

Ansonsten empfehle ich Dir, mal die Forensuchfunktion zu nutzen unter dem Stichwort "Zuflussprinzip".

Dort findest Du alles, was Du wissen möchtest.
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  #5  
Alt 08.02.2012, 16:05
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Ja, wir spekulieren jetzt aber ich suche trotzdem mal den Tread...Danke
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