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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 21.12.2008, 18:01
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Standard Antrag ALG 2 Bafög des Partners

Hallo,

bin grad dabei meinen Weiterbewilligungsantrag auszufüllen. Änderungen gibt es keine. Nur weiß ich nicht unter welchem Punkt ich das Bafög meines Partners angeben soll. Bei Anlage EK ist alles aufgeführt nur nicht Bafög.

Würde mich sehr freuen über schnelle Hilfe. Würde den Antrag gern morgen schon abgeben.

Danke im voraus.
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  #2  
Alt 21.12.2008, 18:07
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Das kannst du unter 1 f "sonstige laufende Einnahmen" auf der Anlage EK eintragen.
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  #3  
Alt 21.12.2008, 18:30
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Man sollte vielleicht noch erläutern, dass nur 80% der BAföG Leistung beim ALG II anzurechnen sind, der Rest gilt als zweckbestimmte Einnahme, die nicht angerechnet wird.
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  #4  
Alt 21.12.2008, 20:00
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danke für die schnellen Antworten
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  #5  
Alt 21.12.2008, 22:47
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Hier ist überhaupt die Frage, ob der Partner selbst von Alg2-Bezug ausgeschlossen ist. Kommt also drauf an, nach welchem § sein Bafög gezahlt wird.
Wenn er ausgeschlossen ist, dann interessieren die 80 % nicht.
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  #6  
Alt 22.12.2008, 08:09
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Zitat:
Zitat von jette Beitrag anzeigen
Hier ist überhaupt die Frage, ob der Partner selbst von Alg2-Bezug ausgeschlossen ist. Kommt also drauf an, nach welchem § sein Bafög gezahlt wird.
Wenn er ausgeschlossen ist, dann interessieren die 80 % nicht.
Wenn der Partner ausgeschlossen wäre, wie bekäme er dann BAföG?
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  #7  
Alt 22.12.2008, 10:24
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Was hat denn das jetzt damit zu tun? Bafög kann doch ein Ausschlussgrund beim Alg2 sein, wenn es nach einem bestimmten § gewährt wird.
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  #8  
Alt 22.12.2008, 12:22
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Zitat:
Wenn der Partner ausgeschlossen wäre, wie bekäme er dann BAföG?
Von denjenigen, die normalerweise Bafög zahlen, also der Bafögstelle? Die ARGEn sind m. W. n. bisher noch nicht für Bafögleistungen zuständig. Was nicht ist, kann ja aber noch werden.

Turtle
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  #9  
Alt 22.12.2008, 13:06
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Zitat:
Zitat von jette Beitrag anzeigen
Hier ist überhaupt die Frage, ob der Partner selbst von Alg2-Bezug ausgeschlossen ist. Kommt also drauf an, nach welchem § sein Bafög gezahlt wird.
Wenn er ausgeschlossen ist, dann interessieren die 80 % nicht.
Ja, hatte ich überlesen, ich hatte BAföG-Ausschluß verstanden. Da ist sanidaal ja jetzt doch bestens informiert, weiß in welche Formularrubrik das BAföG einzutragen ist, dass aber unter Umständen, je nachdem welcher § zur Anwendung kommt, vielleicht und möglicherweise überhaupt der ALG2-Bezug ausgeschlossen ist.
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antrag alg 2, bafög

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