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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 10.02.2010, 09:14
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Standard Anspruchnahme der Elternzeit trotz Kitaplatz

Ich bin zum ersten Mal hier und nicht sicher, ob ich meine Frage hier an der richtigen Stelle plaziere...

Nach längerem Auslandsaufenthalt bin ich mit Ehemann und Kind im Oktober 2008 nach Deutschland zurückgekehrt und wir mussten ALD II beantragen. Mein Mann wurde zum Integrationskurs verpflichtet, den er immer noch belegt, und für mich habe ich die Elternzeit (mein Kind war damals nicht ganz ein Jahr alt) in Anspruch genommen.

Im Herbst 2009, bevor mein Kind zwei Jahre alt wurde, habe ich bei einem Termin im Jobcenter nachgefragt, ob mein Anspruch auf die Elternzeit (der generell ja bis zum vollendeten dritten Lebensjahr besteht) verfallen würde, wenn ich mein Kind für ein paar Stunden zur Betreuung in eine Kita geben würde. Man sagte mir, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hätte und ich auch bei einer Betreuung des Kindes die Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr nehmen könnte.

Mein Kind geht nun seit einem Monat für drei Stunden vormittags in eine Kita (als ALG II Empfänger zahlt man einen sehr geringen Beitrag) und ich bin schwanger mit meinem zweiten Kind, das im Juli geboren wird.

Bei unserem letzten Termin im Jobcenter sagte man mir nun, da mein Kind jetzt anderweitig betreut werde (ich habe es freiwillig mitgeteilt...) stünde ich dem Arbeitsmarkt für diese drei Stunden zur Verfügung und müsse mich von nun an bewerben. Ich sagte, dass man mir meine Schwangerschaft ja schon ansehen würde und es wohl sehr schwer werden würde, eine Arbeit für ca. drei Monate (Anfang Juni würde schon der Mutterschutz beginnen) zu bekommen. Der Sachbearbeiter erklärte, dass es einem Arbeitgeber verboten wäre, nach einer bestehenden Schwangerschaft zu fragen und ich keine Mitteilungspflicht hätte. Erst nach Abschluß eines Vertrages müsste ich dies dem Arbeitgeber mitteilen.

Soweit so gut, aber mal ehrlich - ich denke dass es keine besondere Chance gibt, kurz vor der Geburt noch irgendwo eingestellt zu werden und denke es ist einfach sinnlos jetzt die geforderten fünf Bewerbungen pro Monat rauszuschicken, wenn ich überhaupt so viele passende Angebote finde.

Entschuldigung vielmals für den super langen Text meine Frage lautet eigentlich nur: Ist die letztere Aussage des Sachbearbeiters richtig oder kann ich trotz der dreistündigen Betreuung meines Kindes in der Kita die Elternzeit weiter in Anspruch nehmen und die mir zugeschickte Eingliederungsvereinbarung nicht unterzeichnen?

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
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  #2  
Alt 10.02.2010, 09:43
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Beiträge: 4.208
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Also das Kind ist versorgt und du möchtest zuhause bleiben weil das nächste Kind unterwegs ist.
Wie lange muß denn dein Mann noch integrieren ehe er sich der Aufgabe zuwenden könnte seine Familie zu ernähren?
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  #3  
Alt 10.02.2010, 10:36
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So könnte man es sagen.

Ich bin mir nicht sicher, wie lange die Integration meines Mannes gefördert wird, ich denke aber mindestens bis Ende Juli diesen Jahres, d.h. bis nach dem Abschluß der Stufe B des Integrationskurses.

Ist diese Frage relevant für meine Elternzeit?
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elternzeit und hartz 4

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