Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Thema geschlossen
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.06.2010, 13:38
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 5
Standard Anspruch ALG2 in Bedarfsgemeinschaft

Hallo,

habe schon versucht mich hier etwas einzulesen, aber irgendwie komm ich mit den ganzen Begrifflichkeiten schon nicht zurecht. Vielleicht kann mir mal jemand anhand der geschilderten Situation etwas weiterhelfen, welche Möglichkeiten und Ansprüche bestehen:

Alleinerziehende Mutter mit 2 Kinder trennt sich von Ihrem Partner und hätte nun, nach ALGI, Anspruch auf ALG2. Muss und möchte dies auch vorerst in Anspruch nehmen, da ansonsten kein Krankenversicherungsschutz mehr besteht. Anspruch auf Wohngeld wäre auch gegeben. Problem dabei ist nur, dass nun schon seit geraumer Zeit keine adäquate Wohnung zu finden ist, die den Vorgaben gerecht wird.

Wie ist die Anspruchlage nun, wenn diese Person zusammen eine Wohnung mit einer weiteren Person bezieht:

a) Wenn Wohngeld nicht in Anspruch genommen wird, ist dann zumindest ein Anspruch auf ALG2 gegeben? Auf dem Amt wurde der Person nämlich gesagt, dass der Anspruch nur beim Bezug einer eigenen Wohnung besteht. Bei so einer - ich glaube das ist dann ne Bedarfsgemeinschaft - bestünde kein Anspruch. Ich kann das nicht glauben, stimmt das? Oder allgemein formuliert, welche Anfordern an die Wohnsituation gelten bei ALG2?

b) Ist es alternativ möglich, um in den Genuss des Wohngelds zu kommen, dass eine Person eine - zu teure - Wohnung anmietet, und diese dann zu einem günstigeren Preis, der den Vorgaben entspricht, an den Anspruchsteller untervermietet?

Für eine Beurteilung der Situation wäre ich sehr dankbar. Hab hier überhaupt keine Erfahrung und hätte gerne neutrale Infos dazu.

Besten Dank!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #2  
Alt 17.06.2010, 07:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Hallo,
mal vorab ne Frage: Zieht die Alleinerziehende gleich mit einem Mann zusammen nach Trennung vom Partner ?

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #3  
Alt 17.06.2010, 12:14
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 5
Standard

Ja, so ist es geplant. Wobei dieser "Mann" ja nicht zwingend auch Partner sein muss, offiziell.

Die Frage dabei ist, ob auch die Möglichkeit einer WG besteht, bei der die Miete dann anteilig berechnet wird und durch das Wohngeld gedeckt wird.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #4  
Alt 17.06.2010, 12:19
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Sorry, wenn Du das AMt besch****** willst, dann bist Du hier mal definitiv falsch!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #5  
Alt 17.06.2010, 12:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Hallo,
dann würde ich die Idee mit der WG mal ganz schnell sausen lassen. Bei Zusammenzug mit Kindern kann sofort von einer Bedarfsgemeinschaft nach § 7 ausgegangen werden und somit besteht nur ein Anspruch wenn alle 4 einen haben.

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #6  
Alt 17.06.2010, 17:56
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 5
Standard

Hallo, hier will niemand das Amt besch.....n!

Ich möchte eben diese WG in Betracht ziehen, um der Betroffenen zu helfen. Wir suchen beide ne Wohnung, und sie findet keine die den Vorgaben des Amts entspricht. Somit hat sich diese Lösung halt angeboten.

Alles was ich im obigen Posting sagen wollte ist, dass ja nicht immer zwingend von einer Partnerschaft ausgegangen werden muss, sondern einfach von einer Zweck-WG. Sie sucht eine, ich such eine -> wir teilen uns eine und sie würde anteilig im geforderten Kostenrahmen bleiben.

Und die Frage ist jetzt nur, ob und wie sowas möglich ist. Der Anspruch möchte von ihr sowieso nur so lange wie unbedingt nötig genutzt werden, bis sie sich wieder ins Berufsleben eingegliedert hat...

Also bitte keine falschen Unterstellungen, danke. Noch jemand sachdienliche Tipps zur Angelegenheit?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #7  
Alt 17.06.2010, 18:01
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Falsche Unterstellungen bei so einem Ausdruck:

Zitat:
Wobei dieser "Mann" ja nicht zwingend auch Partner sein muss, offiziell.
Willst du uns verarschen? Hältst du uns für total verblödet? Wir machen die Hosen hier nicht mit der Kneifzange zu.

Im Übrigen wurde die Frage beantwortet. Zusammenzug mit Kindern = BG.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #8  
Alt 17.06.2010, 18:16
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Willst du uns verarschen? Hältst du uns für total verblödet? Wir machen die Hosen hier nicht mit der Kneifzange zu.
Sind diese Umgangsformen und Ausdrucksweisen hier im Forum üblich oder ist das nur Deine spezielle Eigenart?


BTT:

Ich kann die Antworten nicht so ganz nachvollziehen - wieso ist beim Zusammenzug mit Kindern sofort von einer BG auszugehen? Was hat das mit Kindern zu tun? Hier geht's doch nur um die Teilung von Wohnraum ohne partnerschaftlichen Beziehung?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #9  
Alt 17.06.2010, 18:22
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Die Fragen sind doch wohl angesichts deiner Aussagen mehr als angebracht! Ich weiß nicht, in welcher Welt du lebst, aber wenn jemand sagt, dass er ja nicht "offiziell" mit jemandem zusammenlebt, dann weiß man im Umkehrschluss, was inoffiziell los ist! Und nochmal: Tipps zum Betrügen gibts hier nicht, da musst du dir ein anderes Forum suchen!

Wieso das bei Kindern so ist mit der BG? Weil es im Gesetz steht!

§ 7 Abs. 3a SGB II) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1....
2....
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4....

Eure Trickserei wird also nicht funktionieren.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #10  
Alt 17.06.2010, 18:36
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Eure Trickserei wird also nicht funktionieren.
Bitte unterlasse derartigen Unterstellungen und Verleumdungen! Sowas kann schnell ins Auge gehen, das Internet ist nicht anonym!


Es geht zwar niemanden was an, aber zu meiner Rechtfertigung:

Ich bin - derzeit - in keinerlei Beziehung mit dieser Frau und die Intention ist rein pragmatisch. Ob dies dauerhaft so bleibt, ist wieder ne andere Geschichte. Bis sich dies aber ändert, möchte sie die Leistungen schon lange nicht mehr in Anspruch nehmen (müssen).

Es geht ihr lediglich um die versicherungstechnische Absicherung der Kinder in der Anfangsphase nach der Trennung. Und da ist es doch legitim - nach jahrzehntelangen Leisten von Sozialbeiträgen - auch mal kurzfristig und berechtigt Sozialleistungen zu beziehen! Oder etwa nicht?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bedarfsgemeinschaft: einer ALG2 und einer noch mit ALG1, dann ALG2 xyungeloest Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 29.03.2010 22:37
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG2 Teil-Verzicht bei Bedarfsgemeinschaft ? pfundskerl Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 2 24.11.2009 21:10
verfällt der anspruch aug ALG1 bei antrag auf ALG2 ??? sozi0909 Arbeitslosengeld I - ALG 1 1 18.10.2009 19:33
Anspruch auf ALG2? PrincessSparkle Hartz IV 4 - ALG II 2 10 04.10.2009 15:22
Habe ich immer noch Anspruch auf ALG2? Viktor Hartz IV 4 - ALG II 2 5 05.12.2008 17:46


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:55 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0