Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.04.2009, 18:08
Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 35
Standard Anrechnung von Existenzgründungszuschlag bei ALG II

Hallo ich habe mal eine Frage mein Mann bezieht ALG II.Ich habe mich am 6.4. als Tagesmutti selbstständig gemacht und muß nun einige Formulare ausfüllen was auch vollkommen o.k ist.Eine Frage ist z.b ob ich Gründungszuschuss/Existenzgründungszuschuss beantragt habe und was ich bekomme.Ich dachte das es für die ersten 6 monate für meine Unterstützung wäre also für meinen Einstieg.Wird es jetzt alles aufs ALG II meines Mannes angerechnet?Vielen Dank für eure Antworten
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.04.2009, 22:13
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wenn du den Gründungszuschuss des SGB III meinst: ja, der wird bei EUCH (IHR erhaltet ALG 2, nicht nur den Mann!!!) angerechnet. Der Gründungszuschuss dient nämlich der Deckung des Lebensunterhaltes. Genauso, wie eben auch das ALG 1, welches du ja vor dem Gründungszuschuss erhalten hast, angerechnet wurde.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.04.2009, 08:57
Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 35
Standard

Danke Turtle1972 für Deine schnelle Antwort.Ich habe kein ALG I bekommen wegen einer Sperrzeit durch Kündigung.Ich war bis 31.3. noch angestellt und bin dann am 6.4. in die Selbstständigkeit gegangen dadurch weiß ich nicht das ALG I auch angerechnet wird.Wird alles angerechnet oder so wie bei meinem Gehalt vorher da wird ja auch was abgezogen.Vielen dank nochmal.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.04.2009, 10:25
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

ALG 1 wäre auch angerechnet worden. Einen Freibetrag für Erwerbstätigkeit gäbe es nicht mehr, es ist ja kein Einkommen aus Arbeit. Es gäbe nur die Versicherungspauschale (30 Euro) Abzug und ggf. noch vorhandene Kfz-Versicherungskosten.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Krankengeld - Anrechnung bei ALG II maria1956 Hartz IV 4 - ALG II 2 9 26.05.2009 07:34
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) BG mit ALG I und ALG II und Ausbildungsvergütung chrisfreakxxx Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 5 25.03.2009 09:14
ALG II Kindergeld anrechnung? haaarrrrr Hartz IV 4 - ALG II 2 1 03.03.2009 14:21
keinen Zuschlag nach Alg I für Alleinerziehende????? traeumerle76 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 03.03.2009 14:19
ALG I Anrechnung Lohnsteuererstattung? saskia Arbeitslosengeld I - ALG 1 2 05.01.2009 16:49


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:54 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0