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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage weiter helfen. Ich lebe mit meiner Freundin seit mehreren Jahren als Bedarfsgemeinschaft zusammen. Ich mache eine Umschulung über die Arge und beziehe ALG2. Meine Freundin macht eine schulische Ausbildung und erhält Schüler-BaföG. Sie hat nun die Chance auf einen Nebenjob. Die Frage ist nun, wie erfolgt hier die Berechnung mit Bafög und ALG2? Ihr Bafög beträgt 590 Euro, wovon 230 Euro ihr Mietanteil ist, und 65 Euro Krankenkasse. Nun habe ich irgendwas gelesen von 20% die Zweckbestimmt sind? 100 Euro ist wohl der Freibetrag der nicht angerechnet wird, zumindest bei Zuverdiensten unter ALG2, aber wie sieht das beim Bafög aus, in Bezug auf meine Leistung? Nehmen wir an, sie würde 200 Euro beim Nebenjob bekommen, würde sich dies unter Berücksichtigung meiner oben genannten Zahlen auf meine ALG2 Leistung auswirken? Und wenn ja wie viel wäre das? Meine Rechnung sähe so aus: Zweckbestimmt = 118 Euro (20% von 590) Mietanteil = 230 Euro Blieben ihr für den reinen Lebensunterhalt 242 Euro. Theoretisch müssten ihr ja 323 Euro zustehen. Der Mindestsatz eben. Macht eine Differenz von 81 Euro. Meine weitere Rechnung sähe jetzt so aus, das diese 81 Euro vom fiktiven Verdienst von 200 Euro schon mal nicht berücksichtigt würden, weil Sie dann eben erst auf 323 Euro wäre. Blieben 119 Euro wovon ein Freibetrag in Höhe von 100 Euro abzuziehen wäre. Von den restlichen 19 Euro dürfen noch 20% behalten werden, also knapp 4 Euro. Somit würde nach Meiner Rechnung 15 Euro über bleiben die dann wohl von meiner Leistung abgezogen werden. Kann mir jemand sagen, ob meine Rechnung stimmt? Wenn nicht unter Angaben meiner Zahlen sagen was mir auf meine ALG2 Leistung angerechnet würde? Ich blick da nämlich nicht mehr durch. ![]() Danke schon mal im voraus. Gruß U. Bus |
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#2
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| Ich hab den Text mal, zum besseren Verständnis geändert. Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Blicke da nämlich nicht mehr durch. Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich mache eine Umschulung und beziehe ALG2. Meine Freundin macht eine schulische Ausbildung und erhält Schüler-Bafög. Nun hat Sie die Möglichkeit, einen Nebenjob auszuüben. Sagen wir mal 200 Euro Verdienst / Monat. Nun ist meine Frage, wie viel dann von meiner ALG2 Leistung abgezogen werden würde. Meine Freundin bekommt zur Zeit 590 Euro Bafög. Davon muss Sie 230 Euro Miete und 65 Euro an die Krankenkasse zahlen. Dann habe ich gelesen, dass 20% (in dem Fall wären das 118 Euro) des Bafög zweckbestimmt sein sollen, und nicht angerechnet werden dürfen. Daraus ergibt sich in meiner Rechnung ein momentaner Lebensunterhalt von 177 Euro. Der Grundbedarf sieht aber 323 Euro pro Person in einer Bedarfsgemeinschaft vor, was einer Differenz von 146 Euro entspricht. Ist es jetzt nicht so, das von den fiktiven 200 Euro die Sie dazu verdienen könnte erst einmal die Differenz verrechnet wird? Also von den 200 Euro die 146 Euro abgezogen werden damit Sie erst mal überhaupt auf den ihr zustehenden Grundbedarf kommt. Nur die verbleibenden 54 Euro müssten ja dann nur noch zur Anrechnung auf die Bedarfsgemeinschaft stehen, wovon dann noch der Freibetrag in Höhe von 100 Euro abgezogen wird, und somit dann eigentlich nach meiner Rechnung nichts von meiner ALG2 Leistung abgezogen werden dürfte? Wie gesagt, sind das nur meine Vermutungen wie es berechnet werden müsste. Kann mir hier jemand etwas zu sagen? Vielen Dank im voraus. Gruß U.Bus |
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#3
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| 590 € BAföG ist gar nicht möglich, so wie du es geschildert hast. Für welche schulische Ausbildung nach qwelchem Paragraphen erhält sie BAföG? |
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#4
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| Hallo Alida, wo wäre der Sinn, wenn ich falsche Angaben machen würde? ![]() Na ...? Richtig, es gibt keinen! Und deswegen sind meine Angaben auch korrekt. Aber ich bin ja nicht so, und nenne dir die "geforderten" Daten. Fachschule für Sozialwesen im Sinne von §2 Abs.1 Nr.3 BAföG, Grundbedarf nach §13 BAfög, nämlich 341,00 Euro. Zu diesem Grundbedarf kommen für Wohnung nicht bei den Eltern §13 Abs. 2 Nr. 2 146,00 Euro KV-Pflicht gem. 13a (1) S.1 54,00 Euro Pflegeversicherung nach §13 10,00 Euro Mietkostenzuschuss nach §13 Abs.3 39,92 Euro So wenn du das nun zusammen rechnest kommst du auf 590,92 Euro. So wie es hier im BAföG Bescheid auch steht. ![]() Du kannst dir sicher sein, dass ich lesen kann! Ach ja, und Danke für die super Hilfe zu meiner Frage. Aber hey, ist nicht so schlimm, ich habe in einem anderen Forum sehr schnelle und vor allem FREUNDLICHE Hilfe bekommen. ![]() Hier der Link, falls das ja wieder gar nicht sein kann ... http://hartz.info/fragen-und-antwort...ob-t17094.html Gruß U. Bus |
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#5
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| Ich kann mich gerade noch zurückhalten mit "Koseworten" für dich. Du schreibst zuerst von 230 € als ihrem Mietanteil und dann bekommt sie nur 185,92 € statt der ihr zustehenden 218 € (Höchstsatz). Nach deinen Angaben im ersten Posting bekäme sie je nach Schulart a) 519 €, ohne Kranken-/Pflegeversicherung 455 € b) 595 €, ohne Kranken-/Pflegeversicherung 531 € c) 623 €, ohne Kranken-/Pflegeversicherung 559 € So, jetzt bist du dran! Ach ja, der Auszahlbetrag wird natürlich aufgerundet, also bekommt sie auch nicht 590 €, sondern 591 €. Den Link und noch viel mehr findest du hier auch immer wieder, da brauchst du nicht fremdgehen. Freut mich, dass du den hilfreich fandest. ![]() ![]() ![]() Wenn du gesucht hättest...... Hartz IV Neuberchnung wegen BaFöG Sie Hartz 4 und schanger,ich Student--> zusammenziehen Hartz IV-Rechnung! Vater: Student mit Nebenjob, ohne BAFÖG -Mutter: Hartz IV -1 Kind |
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#6
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| Der Ton macht die Musik. Und wenn der Moderator des Forums schon die Netiquette nicht einhält, sagt das schon viel über die Qualität des Forums aus. Kein Hallo, kein Tschüß und keinerlei Hilfe! Nur Sachen die nichts mit dem Thema zu tun haben. Und wenn Sie 1000 Euro Bafög bekäme oder nur 5 Euro was hat das mit meiner Frage zu tun? Es ging um die Berechnung! Mehr nicht. Link posten und mal fragen was das für ein Bafög Satz ist hätte es auch getan. Aber nicht auf so ne unfreundliche besserwisserische Art. Aber solche Luftpumpen wie dich gibt es ja leider immer. ![]() Wünsche dir noch nen schönen Abend. Antwort brauchst du mir nicht. Ich klink mich hier aus. ![]() Lieben Gruß U. Bus |
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| alg2, bafäg, berechnung, einkommen, verdienst |
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