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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo Ich hab gestern meinen ALG2 Bescheid bekommen und war ziemlich verwundert. Erstmal zu meiner Situation. Ich bin 21, lebe mit meinem Freund (25) zusammen, der Studiert und Bafög sowie Kindergeld bekommt (wer sich jetzt wundert warum er noch KiGe bekommt; er war 2 Jahre beim Bund und da das Geld in dieser Zeit nicht gezahlt wird, kann er das jetzt quasi hinten dran hängen.) Wie gesagt, kam gestern der Bescheid und mir wurde mitgeteilt, dass mein Regelsatz sagenhafte 18€ im Monat ausmacht. Vom normalen Regelsatz abgezogen wurden hier die 10% weil eheähnliche Gemeinschaft 164€ Kindergeld (soweit logisch) und 164€ sonstiges Einkommen, das ich komischerweise noch nie gesehen hab ![]() (ach ja und +30€ für versicherung... nur der Vollständigkeit wegen) Ich kann es mir das 'sonstige Einkommen' nur so erklären; meine Großeltern (haben das sorgerecht) überweisen mir jeden Monat das Kindergeld und ich hab so das Gefühl, dass auf den Kontoauszügen bei der Überprüfung nur der regelmäßige Eingang von 164€ gesehen und als zusätzliches Einkommen verrechnet wurde. Der Verwendungszweck 'KiGe März/April/was auch immer 2009' Sowie die Tatsache, dass nirgendwo eine Einzahlung der Familienkasse zu finden ist, wird hier vollkommen außer acht gelassen. Hab da heute morgen angerufen und nachgefragt. Das zusätzliche Einkommen wäre wohl das Kindergeld von meinem Freund. Auf die Frage warum es bei ihm nicht aufgeführt wäre, sondern bei mir hieß es plötzlich 'Weil er nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört' Fand ich sehr lustig... hab dann mal nachgefragt, warum denn dann sein Geld bei mir angerechnet wird, wenn wir ja keine BG sind... Da kam die gute Frau ganz schön ins straucheln und plötzlich waren wir wieder ne BG... Da hab ich festgestellt, dass wir uns im Kreis drehen und mal gefragt warum mir sein Geld den vollständig angerechnet wird... jaaa... das könne man in manchen Fällen so machen... und ach ja ich kann ja Einspruch erheben oder nen Termin bei meiner SB machen... Warum nur hatte ich das Gefühl die wollte mich loswerden... Wie dem auch sei... wer sich bis hierher durchgekämpft hat, kann mir vielleicht meine Frage beantworten, nämlich ob mir sein Kindergeld wirklich voll angerechnet werden kann(eher darf.... können kann das amt ja viel....). Das SGBII schreibt ja leider nur was von 'Kindern in der BG' (§11) Auf dem Bescheid ist in der Zerilr, die meinen Freund betrifft übrigens überall 0,00 angegeben, also auch bei Einkommen ect. Sein Bafög wird demnach nicht angerechnet. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Hab nächsten Dienstag nen Termin bei meiner SB und würde da ganz gern vorbereitet hingehen ![]() lG Susi |
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#2
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| Dein Freund gehört zwar mit zur Bedarfsgemeinschaft, ist aber als Student vom ALG II-Bezug ausgeschlossen. Das Einkommen, welches seinen BAföG-Bedarf übersteigt (in diesem Fall sein Kindergeld) wird dann von deinen Leistungen abgezogen, ebenso dein Kindergeld, da zusätzliches Einkommen und vorrangig dem ALG II gegenüber. Die Berechnung ist also völlig korrekt. Andi |
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#3
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| Dass mein Kindergeld voll angerechnet wird, weiß ich, wobei ich mir da auch noch nciht so ganz schlüssig bin wieso, da ja 'Sonstiges Einkommen' wie 'einkommen aus erwerbstätigkeit' zu behandeln ist oder nicht? Aber sein Kindergeld wird doch beim Bafög angerechnet, ergo ist es da ja dort im Bedarf mit eingeplant. Wenn sein Kindergeld jetzt auch bei mir verrechnet wird, wäre das ja ne doppelte anrechnung. Und selbst wenn dem so wäre, ist es ja trotzdem zum einen nicht mein Einkommen und zum anderen müsste es ja dann anteilig berechnet werden oder? |
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#4
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| Nicht nur Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird beim ALG II angerechnet, sondern auch sonstiges Einkommen, welches für den Lebensunterhalt bestimmt ist, dazu gehört nun mal auch das Kindergeld. Und das Kindergeld deines Freundes wird eben nicht beim BAföG angerechnet, weshalb es dir auch als sonstiges Einkommen abgezogen wird, ihr seit nun mal eine Bedarfsgemeinschaft und da zählt auch das Einkommen des Partners. Andi |
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#5
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| Wie gesagt, das mein Kindergeld angerechnet wird, ist mir schon klar... Trotzdem ist doch aber sein Kindergeld auch sein Einkommen (und das ist ja laut bescheid 0€) und nicht mein Einkommen. Außerdem müsste es doch dann auch mit 15% Freibetrag angerechnet werden und nicht komplett oder gilt da Für Kindergeld ne andere Regelung als für sonstige Einnahmen? |
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#6
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| Er wird im Bescheid mit 0 € aufgeführt, da er als Student keinen Anspruch auf ALG II hat. Dafür ist ja sein BAföG da, um seinen Lebensunterhalt und die anteilige Miete zu bestreiten. Da sein Kindergeld nicht zum BAföG-Bedarf dazugehört (Ausnahme wäre höchstens, das er Auf Grund des elterlichen Einkommens nicht den vollen BAföG-Bedarf ausgezahlt bekommt) und er keinen Anspruch auf ALG II hat, wird es bei dir angerechnet. Daher gibt es auch nur einmalig die Versicherungspauschale i. H. v. 30 €. Andi |
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#7
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| Hallo, ich bin 26, meine Freundin 23 und das Kind 3. Ich arbeite nicht und Sie bekommt BaföG plus natürlich Kindergeld. Ach so Kindergeld für meine Tochter bekomme ich. das mit Bafög und Kindergeld habe ich soweit verstanden. Allerdings habe ich da spezielle Frage: 1) muss ich dann vollen Satz bekommen oder wirklich als Partner nur 90% 2) meine Tochter hat ja auch Versicherungen, kann dies auch erstattet werden? bzw gibs da die Pauschale? 3) wo kann ich Kindergarten-Erstattung beantragen 4) wie viel kann ich für Auto-Versicherung abrechnen vielen Dank |
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#8
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| 1. 90% ist korrekt. 2. Ja, kann abgesetzt werden. Bei Minderjährigen wären es die tatsächlichen Kosten, nicht die Pauschale. 3. Jugendamt? Bürgerbüro? Keine Ahnung, das regelt doch jede Kommune für sich extra. Frag im Kindergarten nach, die wissen das garantiert. 4. Ggf. gar nichts, wenn du kein Einkommen hast. Turtle |
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#9
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| Hallo... ich habe da mal eine frage und hoffe auf schnelle antwort... ich wohne jetzt seid September mit meinem Freund zusammen und wir haben es erreicht (dank widerspruch) das sein Einkommen da er arbeitet noch nicht zu meinem hartz4 angerechnet wird da wir ja noch im Jahr der zusammenführung leben und noch nicht in einer Eheähnlichen gemeinschaft (was als kann bestimmung bis auf 3 jahre erweitert werden kann) ^^ so meine frage jetzt... ich bin schwanger und wenn unser Kind auf der welt ist und ER das Kindergeld bekommt und nicht ich wird es dann auf mein Hartz4 mit angerechnet oder nicht?? da es ja sein einkommen ist und nicht meines und er nochnicht bei mir mit angerechnet wird... Meine mutter meinte letztens zu mir das er dann unterhalt zahlen müsste und das dann mir angerechnet wird was doch aber eigentlich totaler blödsinn ist schließlich sind wir zusammen und leben auch zusammen und unterhalt muss doch erst noch einer trennung bzw bei zwei einzelnen wohnungen gezahlt werden richtig?? und geht diese frage wegen dem Kindergeld schon eine ganze weile durch den kopf ich hoffe ihr könnt uns da weiter helfen... Mit freundlichen Grüßen Frances |
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#10
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| Sobald das Kind da ist, stellt ihr definitv eine Bedarfsgemeinschaft dar, da gilt kein "1 Jahr" oder "3 Jahre"! Das Kind ist ein festes Indiz für eine BG und wesentlich höher zu werten als die Dauer des Zusammenlebens. Von daher wird man ab da auch das Einkommen des Partners berücksichtigen. Und btw: Ab 4 Monate vor Geburt ist er dir zu Unterhalt verpflichtet. Wenn die ARGE nicht sowieso ab Bekanntwerden deiner Schwangerschaft die doch bestehende BG annimmt. Turtle |
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