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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 01.02.2012, 21:25
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Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 3
Standard Amt will das ich (U25/wohne bei Mutter) VOLL für Mutter aufkommen?!

Hallo zusammen,

die Eckdaten:

ICH:
- 24 Jahre
- Einkommen: Fixgehalt ca. 26 400 € / Jahr +
Rufbereitschaftsgeld ca. 8220 € / Jahr =
Insgesamt ca. 34620 € / Jahr
- wohne bei meiner Mutter und zähle zur Bedarfsgemeinschaft

Mutter:
- 54 jahre
- bezieht Hartz IV
- Hat nur Mini bzw. Nebenjobs in den letzten Jahren bekommen
- Gilt als schwer vermittelbar!

Zahle mittlerweile die hälfte der Miete und Nebenkosten jeden Monat an meine Mutter. Beim letzten Gespräch mit dem Amt wollten die schon das ich komplett für meine Mutter aufkomme,weil ich angeblich schon zuviel verdienen würde! Damals hatte ich insgesamt ein Jahres Brutto Einkommen von ca. 26000 €. Das blieb mir nur erspart, weil der Sachbearbeiter den Anfahrtsweg zu meiner Arbeit netter Weise mit ein paar Kilometer mehr berechnet hat.


Muss ich in dem Fall für meine Mutter VOLL aufkommen?
Wenn ja, könnte ich was dagegen tun?


Danke für eure Antworten!

Greetz,
laruso
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  #2  
Alt 01.02.2012, 22:00
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Beiträge: 2.744
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Wenn Du mit Deiner Mutter zusammenwohnst, ist es doch klar, daß Du dann auch die Hälfte der Miete zahlst. Das ist so korrekt. Genau so wie Du von Deinem Verdienst leben mußt, also Essen, Strom, Telefon etc. für Dich bezahlen mußt.

Deine Mutter mußt Du nicht unterstützen. Einkommen der Kinder wird nicht auf die Eltern umgelegt. Du selbst dürftest bei Deinem Gehalt aber keinen Anspruch auf ALG II haben,mußt aber natürlich für Dich selbst aufkommen.

Den Satz "MITTLERWEILE zahle ich die Hälfte der Miete" finde ich ganz schön frech. Bei Deinem Gehalt ist das doch wohl eine Selbstverständlichkeit. Damit lebst Du immer noch billiger als mit einer eigenen Wohnung.
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  #3  
Alt 01.02.2012, 22:18
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Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 3
Standard

Danke für deine Antwort!
Ganz ruhig! So wie du das verstehst ist es nicht gemeint! Natürlich lebe ich so billiger, als wenn ich ne eigene Wohnung hätte! Das ist ja auch noch der Vorteil den ich im Moment nutze! Und selbstverständlich ist es auch vollkommen in Ordnung das ich von allem die Hälfte bezahle! Essen, Internet, etc. bezahle ich sogar komplett für mich selbst.


Nur wie kommen die Leute vom Amt dann bitte darauf, dass ich komplett alles bezahlen soll/muss? Der Sachbearbeiter wechselt ja alle halbe Jahr, so wie ich das verstanden habe...aber die sagen alle das gleiche..?!

Gibt es irgendeine Regelung die ihr zufällig auch nicht kennt? ;-)
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  #4  
Alt 02.02.2012, 05:46
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Begreifst du nicht: Es ist doch die selbstverständlichste Sach der Welt, dass du mit deinem Einkommen deinen Lebensunterhalt bestreitest. Um nichts anderes geht es hier. Deine Mutter musst du nicht unterstützen und das verlangt das Gesetz auch nicht.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #5  
Alt 02.02.2012, 11:11
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Aber genau das ist doch dir Frage von Laruso, weil die SB ihm ja scheinbar andauernd sagen, dass er seine Mutter mit finanzieren muss.
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  #6  
Alt 02.02.2012, 11:40
Benutzerbild von Mammut68
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Registriert seit: 16.04.2009
Ort: Pleistozän
Beiträge: 529
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Vielleicht kriegen wir es andersrum gebacken:

Deine Mutter erhält vom Amt die Hälfte Eurer Miete und die Hälft Eurer Nebenkosten.
Die jeweils andere Hälfte musst Du von Deinem Einkommen zahlen.

Außerdem bekommt Deine Mutter noch den regulären Regelsatz für IHREN Lebensunterhalt. Davon muss sie ihr Essen, Hygieneartikel, Strom, Internet etc. zahlen.
Wenn sie auch für Dich Essen etc. einkauft, musst Du ihr dafür Geld geben. Ebenso musst Du ihr Geld für Deinen Anteil am Strom, Internet etc. geben.

Mit für Deine Mutter aufkommen müssen, hat das nichts zu tun. Du zahlst da nur DEINEN Anteil an Euren Lebenshaltungskosten.
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  #7  
Alt 02.02.2012, 12:48
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Registriert seit: 14.12.2011
Beiträge: 11
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Ähm, so wie ich das verstanden habe, ist sein Problem nicht dass er mit seinem Einkommen seinen Lebensunterhalt bestreiten soll sondern dass er für seine Mutter finanziell aufkommen soll, wie ein Partner in einer BG.
__________________
"Wenn du es wirklich tun willst, tust du es. Es gibt keine Ausreden."
- Bruce Naumann -
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  #8  
Alt 02.02.2012, 13:06
pAp pAp ist offline
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Ort: NRW
Beiträge: 996
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Zitat:
Zitat von Helena* Beitrag anzeigen
Ähm, so wie ich das verstanden habe, ist sein Problem nicht dass er mit seinem Einkommen seinen Lebensunterhalt bestreiten soll sondern dass er für seine Mutter finanziell aufkommen soll, wie ein Partner in einer BG.
Aus dem Posting kann man alles entnehmen, nur nicht den Sachverhalt.
Wir wissen ja nicht mal, ob er selbst beim Amt war oder ob seine Mutter die Vermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II widerlegen soll.
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  #9  
Alt 02.02.2012, 16:35
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Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 3
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Glaube nur Susanne0603, Mammut68 und Helena* haben es verstanden!
Die anderen sollten vielleicht mal besser lesen bevor sie ihren Senf dazu geben!

Für alle noch einmal: Möchte nur wissen ob ich meinem Fall ALLES bezahlen muss!!! Komplette Miete, Kompletten Nebenkosten, etc. !

Danke an die anderen drei! Wenn es so ist, das ich nicht ALLES zahlen muss, worauf kann ich mich dann beziehen? Der Sachbearbeiter kann mir ja irgend einen vom Pferd erzählen!

@PAP: Verstehe nicht was du damit sagen willst..."Wir wissen ja nicht mal, ob er selbst beim Amt war oder ob seine Mutter die Vermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II widerlegen soll" ?!?!?
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  #10  
Alt 02.02.2012, 16:55
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Beiträge: 2.744
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Es wurde bereits zig mal gesagt, daß Du nur DEINEN Lebensunterhalt zahlen mußt, nicht den von Deiner Mutter. Daran ändert auch ein 50 x wiederholen nichts.
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