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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo mein Name ist Alexandra, Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Also ich wohne seit 1.12.09 in einer kleinen wohnung mit 38,5 qm, mit meiner Tochter die 7 Monate alt ist. Nun habe ich seit 5 Monate einen Freund der mit mir zusammenziehen will.Jetzt haben wir das Problem das wir den Mietvertrag für die neue Wohnung schon unterschrieben haben. Und wir auch schon dabei sind umzuziehen. Das arbeitsamt weis zwar bescheid das ich umziehe aber nicht wann wohin und wer mein Partner ist.Nun läuft der Mietvertrag aber schon ab 1.Juli..... meine Fragen Habe ich wenn er verdient noch anspruch auf Hartz 4? Wird mir evtl. ein teil der miete gezahlt? Und habe ich anspruch auf unterhalt vom Kindsvater(da ich Hartz 4 bezogen habe, hab ich vom unterhalt nichts gehört oder geshen) habe ich dann noch auf anspruch auf Elterngeld??? Danke schon mal im vorraus freu mich auf antworten Lg Alex |
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#2
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| Ihr bildet eine BG und sein Einkommen wird mit berücksichtigt. Ob für EUCH noch ein ALG II-Anspruch besteht, kannst Du mit dem ALG II-Rechner selber berechnen. Du solltest aber schleunigst die Änderung melden! Unterhalt bekommst Du vom Kindsvater. Das hat mit dem neuen Partner nix zu tun und auch nicht mit dem Bezug von ALG II. Elterngeld ebensowenig. Da ändert sich also nichts.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Ja wir haben bis 6.7. zeit der arge das mittzuteilen Meinst du die machen mir da einen Strich durch die rechnung mit dem umzug??? also ich und meine Freund haben uns das gestern ausgrechnet wir würde noch 410 euro bekommen. ich weis nicht wie das weiter gehen soll..... die alte wohnung läuft j auch noch!wo wir heute einen kündigung screiben die muss bis samsatg bei denne sein......das werden wir heute machen ich weis aber auch nicht wenn das arbeitsamt den neuen mietvertrag will ob des nicht zu kurzfristig ist da wir zum 15 ausziehen??? Dankeschön Alex |
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#4
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| wer zahlt denn die alte Miete weiter? Das amt macht das nämlich nicht. |
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#5
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| Ich hab ja schon nen Nachmieter! Ich habe bloß die befürchtung das ich selber noch was zahlen muss wie sicher ist den der hartz 4 rechner auf dieser ineternet seite? |
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#6
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| So viel ich weiß hat er einen Fehler: Bei Erwerbseinkommen berücksichtigt er den 30 €- Freibetrag doppelt, so dass in diesem Fall der Anspruch 30 € zu hoch ausgewiesen wird.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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| Stichworte |
| kind unter 3 jahre, partnerschaft, wohnung, zusammen ziehen |
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