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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 30.06.2010, 21:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Alleinerziehend und möchte nun mit dem nicht kindesvater zusammen ziehen.

Hallo mein Name ist Alexandra,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Also ich wohne seit 1.12.09 in einer kleinen wohnung mit 38,5 qm, mit meiner Tochter die 7 Monate alt ist.

Nun habe ich seit 5 Monate einen Freund der mit mir zusammenziehen will.Jetzt haben wir das Problem das wir den Mietvertrag für die neue Wohnung schon unterschrieben haben. Und wir auch schon dabei sind umzuziehen. Das arbeitsamt weis zwar bescheid das ich umziehe aber nicht wann wohin und wer mein Partner ist.Nun läuft der Mietvertrag aber schon ab 1.Juli.....

meine Fragen

Habe ich wenn er verdient noch anspruch auf Hartz 4?
Wird mir evtl. ein teil der miete gezahlt?
Und habe ich anspruch auf unterhalt vom Kindsvater(da ich Hartz 4 bezogen habe, hab ich vom unterhalt nichts gehört oder geshen)

habe ich dann noch auf anspruch auf Elterngeld???


Danke schon mal im vorraus freu mich auf antworten

Lg Alex
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  #2  
Alt 30.06.2010, 21:20
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
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Ihr bildet eine BG und sein Einkommen wird mit berücksichtigt. Ob für EUCH noch ein ALG II-Anspruch besteht, kannst Du mit dem ALG II-Rechner selber berechnen. Du solltest aber schleunigst die Änderung melden!

Unterhalt bekommst Du vom Kindsvater. Das hat mit dem neuen Partner nix zu tun und auch nicht mit dem Bezug von ALG II.

Elterngeld ebensowenig. Da ändert sich also nichts.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 01.07.2010, 11:42
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Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 3
Rotes Gesicht

Ja wir haben bis 6.7. zeit der arge das mittzuteilen

Meinst du die machen mir da einen Strich durch die rechnung mit dem umzug???

also ich und meine Freund haben uns das gestern ausgrechnet wir würde noch 410 euro bekommen.

ich weis nicht wie das weiter gehen soll.....

die alte wohnung läuft j auch noch!wo wir heute einen kündigung screiben die muss bis samsatg bei denne sein......das werden wir heute machen

ich weis aber auch nicht wenn das arbeitsamt den neuen mietvertrag will ob des nicht zu kurzfristig ist da wir zum 15 ausziehen???

Dankeschön Alex
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  #4  
Alt 01.07.2010, 11:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.091
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wer zahlt denn die alte Miete weiter?
Das amt macht das nämlich nicht.
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  #5  
Alt 01.07.2010, 12:30
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Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 3
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Ich hab ja schon nen Nachmieter!

Ich habe bloß die befürchtung das ich selber noch was zahlen muss

wie sicher ist den der hartz 4 rechner auf dieser ineternet seite?
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  #6  
Alt 01.07.2010, 12:45
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
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Zitat:
Zitat von Laxsina Beitrag anzeigen
wie sicher ist den der hartz 4 rechner auf dieser ineternet seite?
So viel ich weiß hat er einen Fehler: Bei Erwerbseinkommen berücksichtigt er den 30 €- Freibetrag doppelt, so dass in diesem Fall der Anspruch 30 € zu hoch ausgewiesen wird.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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Stichworte
kind unter 3 jahre, partnerschaft, wohnung, zusammen ziehen

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