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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Wer weiß was? Die Situation: Bin ALG2-Empfänger und wohne als Untermieter beim Hauptmieter. Dieser hat 1. seinen Hauptmietvertrag beim Hausbesitzer zum 01.05. gekündigt und 2. gleichzeitig meinen Untermietvertrag. Der nette Hausbesitzer hat nichts gegen eine Übernahme des Hauptmietvertrages durch mich. Da die Wohnung für mich alleine natürlich zu groß/zu teuer ist, habe ich dann einen Mitbewohner gesucht und auch gefunden, der aber auch ALG2 beantragt hat. Dieser soll dann mein Untermieter werden. Fragen: Können zwei ALG2-Bezieher eine Wohnung teilen? Bekomme ich als zukünftiger Hauptmieter beim Amt Probleme? Wird die zukünftig von mir kassierte Untermiete als Einkommen berechnet? Was teile ich dem Amt mit? Würde für Antworten sehr dankber sein? |
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#2
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| Natürlich können sich 2 ALG II-Empfänger die Wohnung teilen. Das gibt keine Probleme, wenn Du der Hauptmieter bist. Die Untermiete wäre als Einkommen anzurechnen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Vorab sorry für eventuelle Ungeschicklichkeiten: bin ganz neu sowohl bei Hartz4, als auch im Forum. Nachfrage: Wenn die von mir kassierte Untermiete als Einkommen angerechnet wird, wäre es doch klüger, wenn Hauptmieter und Untermieter direkt vom Amt zum Hausbesitzer überweisen lassen. Geht das? |
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#4
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| Zitat:
Aber: Als Einkommen würde nur der Gewinn angerechnet werden. Wenn du also als Betrag nur den exakt anteiligen Mietanteil verlangst und diesen in voller Höhe an den Vermieter weiterleitest, existiert kein anzurechnendes Einkommen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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