Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.02.2009, 12:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2009
Beiträge: 3
Standard ALG2 und Bafög des Ehepartners

Hallo ihr lieben,

es wäre üebrtrieben wenn ich sagte, ich habe das halbe Netz nach diesem Thema durchforstet. Aber ich habe in der Tat einiges gefunden, aber nicht so speziell und eigentlich auch recht einfach wie hier.
Bei meinen Recherchen fand ich immer nur Treffen von Menschen mit Kindern/jungen Erwachsenen.

Also wir sind verheiratet, Hartz4, ich mache Brückenjobs und sie geht zur Schule. Im 4. Semester nunhat sie Anspruch auf Bafög und somit keinen Anspruch mehr auf ALG2.

Dem Berechnungsbogen entnehme ich nun, das Ihr im Verhältnis zum ALG2 gesehen üppiges Bafög in Höhe von 130 EUR auf meine Seite des Bedarfs gerechnet wird.

Ist das so? Ist Bafög nicht als "Bafög" gedacht, oder steht das irgendwo geschrieben das Bafög auch dazu gedacht ist, davon 130 EUR ab zu zweigen um jemand anderen mit "durch zu füttern"?
Zu den 130 EUR kommen noch mal rund 80 in diesem Monat, wir haben die Vermieterbescheinigung kürzlich zum Amt geschickt. Das wird ggf. wieder mit abgezogen werden.

Es wäre nett, wenn mir jemand die Frage fachmännisch beantworten könnte. Am besten mit Referenzen auf ggf. schon Gerichtsurteilen oder etwas anderem, was Hand und Fuss hat.

Den Widerspruch habe ich schon fertig geschrieben. Ich muss dazu sagen, das ich mit dem Sachbearbeiter so gut klar komme, das er mir jeden möglichen gefallen tut. Befor ich dem halt damit komme, wollte ich schon lieber vorher mal Tatsachen wissen.

Vielen Dank !!!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.02.2009, 13:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
Standard

Der BAföG-Bedarf darf nicht auf das ALG II der anderen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden, lediglich diesen Bedarf übersteigendes Einkommen (z.B. Kindergeld oder Einkommen aus einem Mini-Job).

Andi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 16.02.2009, 13:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2009
Beiträge: 3
Standard

Hallo Andi,

sorry das ich das falsche Kapitel erwischt habe. Und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe aber auch bemerkt, das ich etwas vergessen habe zu schreiben. Meine Frau bekommt ja auch Kindergeld.

Somit hat sie:

Bafög 487 EUR
Kindergeld 154 EUR
Mietzuschuss 80 EUR (rund, kommt aber noch).

Also wenn Bafög nicht mit auf meine Seite gerechnet werden darf, was ist dann mit dem KG und Mietzuschuss? Im Bescheid steht der Übertrag von 130 EUR. Ihr KG für meinen Lebensunterhalt? Hört sich nicht plausibel an.

Gruss und Dank
Karsten
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 16.02.2009, 13:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
Standard

Ja, ihr Kindergeld wird als zusätzliches Einkommen von deinen ALG II-Leistungen abgezogen wird.

Andi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 16.02.2009, 13:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2009
Beiträge: 3
Standard

Hmm ok, Andi, aber wie schaut es mit dem Mietzuschuss aus?
Ich denke mal, der wird wohl auch als Einkommen gerechnet. Für mich aber das einzigste plausible Einkommen, das angerechnet wird.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 16.02.2009, 13:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
Standard

Besucht deine Frau ein Abendgymnasium? In diesem Fall besteht gar kein Anspruch auf den Mietzuschuss gem. § 22 Abs. 7 SGB II, da diese Schule nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG gefördert wird.

Andi
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) mit Freundin welche Bafög bezieht zusammenlebend penpal Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 10 31.08.2009 06:31
Eltern Unterhalt an die Mutter vom Bafög Alex_winf01 Unterhaltsrecht allgemein 4 18.02.2009 12:29
Nach Widerspruch gegen Ablehnung von Bafög Einladung ins Bafög Amt: was nun? stephen88 BAföG Antrag und Anspruch 1 11.02.2009 17:57
Unterhalt vom BAföG zahlen? daniel984 Unterhaltsrecht allgemein 9 01.01.2009 21:30
Benötige Hilfe zum Thema ALGII und Bafög KMG Hartz IV 4: U 25 1 09.12.2008 13:53


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:48 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0