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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo ihr lieben, es wäre üebrtrieben wenn ich sagte, ich habe das halbe Netz nach diesem Thema durchforstet. Aber ich habe in der Tat einiges gefunden, aber nicht so speziell und eigentlich auch recht einfach wie hier. Bei meinen Recherchen fand ich immer nur Treffen von Menschen mit Kindern/jungen Erwachsenen. Also wir sind verheiratet, Hartz4, ich mache Brückenjobs und sie geht zur Schule. Im 4. Semester nunhat sie Anspruch auf Bafög und somit keinen Anspruch mehr auf ALG2. Dem Berechnungsbogen entnehme ich nun, das Ihr im Verhältnis zum ALG2 gesehen üppiges Bafög in Höhe von 130 EUR auf meine Seite des Bedarfs gerechnet wird. Ist das so? Ist Bafög nicht als "Bafög" gedacht, oder steht das irgendwo geschrieben das Bafög auch dazu gedacht ist, davon 130 EUR ab zu zweigen um jemand anderen mit "durch zu füttern"? Zu den 130 EUR kommen noch mal rund 80 in diesem Monat, wir haben die Vermieterbescheinigung kürzlich zum Amt geschickt. Das wird ggf. wieder mit abgezogen werden. Es wäre nett, wenn mir jemand die Frage fachmännisch beantworten könnte. Am besten mit Referenzen auf ggf. schon Gerichtsurteilen oder etwas anderem, was Hand und Fuss hat. Den Widerspruch habe ich schon fertig geschrieben. Ich muss dazu sagen, das ich mit dem Sachbearbeiter so gut klar komme, das er mir jeden möglichen gefallen tut. Befor ich dem halt damit komme, wollte ich schon lieber vorher mal Tatsachen wissen. Vielen Dank !!! |
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#2
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| Der BAföG-Bedarf darf nicht auf das ALG II der anderen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden, lediglich diesen Bedarf übersteigendes Einkommen (z.B. Kindergeld oder Einkommen aus einem Mini-Job). Andi |
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#3
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| Hallo Andi, sorry das ich das falsche Kapitel erwischt habe. Und vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe aber auch bemerkt, das ich etwas vergessen habe zu schreiben. Meine Frau bekommt ja auch Kindergeld. Somit hat sie: Bafög 487 EUR Kindergeld 154 EUR Mietzuschuss 80 EUR (rund, kommt aber noch). Also wenn Bafög nicht mit auf meine Seite gerechnet werden darf, was ist dann mit dem KG und Mietzuschuss? Im Bescheid steht der Übertrag von 130 EUR. Ihr KG für meinen Lebensunterhalt? Hört sich nicht plausibel an. Gruss und Dank Karsten |
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#4
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| Ja, ihr Kindergeld wird als zusätzliches Einkommen von deinen ALG II-Leistungen abgezogen wird. Andi |
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#5
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| Hmm ok, Andi, aber wie schaut es mit dem Mietzuschuss aus? Ich denke mal, der wird wohl auch als Einkommen gerechnet. Für mich aber das einzigste plausible Einkommen, das angerechnet wird. |
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#6
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| Besucht deine Frau ein Abendgymnasium? In diesem Fall besteht gar kein Anspruch auf den Mietzuschuss gem. § 22 Abs. 7 SGB II, da diese Schule nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG gefördert wird. Andi |
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