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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 19.09.2011, 19:38
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Beiträge: 3
Beitrag ALG2 mit 3 Personen, Mutter Azubi, Vater Geringverdiener.

Hallo,

kurz zu unseren Verhältnissen:

- Kind 2 Jahre 184€ KG
- Mutter 21 Jahre 380€(Brutto) Ausbildungsvergütung + 317€ BAB + 184€ KG
- Vater 28 Jahre 1153€(Brutto) Arbeitnehmer

Wohnung(Hamburg):
- KM für 60m² beträgt 439€
- NK 60€
- HK 170€ (Nachtspeicher)
- Warmwasser wird auch mit Strom geliefert

Fahrkosten:
- Vater 80€ (Monatskarte)
- Mutter und Kind 60€ (Auto)

Betreuungskosten:
- Kind 43€ (Kita)

Meine Frage:
Wenn ich einen ALG2 Antrag zur Aufstockung meines Gehalts stelle, wird meine Freundin dann mit angerechnet? (Wird das BAB bzw. werden ihre Einkünfte zu meinen dazugerechnet?)(Oder ist es gar so, dass sie gar nicht erst mit in die BG genommen wird?)

LG und Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten!

Trockeneis
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  #2  
Alt 19.09.2011, 22:09
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Deine Freundin hat als Azubine keinen ALG 2 Anspruch. Jedoch wäre zu prüfen, ob von ihrem Einkommen etwas auf euch anzurechnen wäre.

Die Berechnung für dich und das Kind sähe so aus:

328 Euro RS du
215 Euro RS Kind
446 Euro 2/3 Miete
10 Euro MB Warmwasser
-------------------------
999 Euro Bedarf

557,70 Euro anrechenbarer Lohn
184 Euro Kindergeld
---------------------------
741,70 Euro Einkommen

= 257,30 Euro ALG 2

Vergleichsberechnung übertragbares Einkommen der Mutter:

328 Euro RS sie
223 Euro Mietanteil
8 Euro MB Warmwasser
------------------
559 Euro Bedarf

144 Euro anrechenbarer Azubilohn
317 Euro BAB
184 Euro Kindergeld
-----------------------
645 Euro Einkommen

übersteigendes EK: 86 Euro

Diese 86 Euro würden die 257,30 Euro ALG 2 mindern, so dass es nur 171,30 Euro gäbe. Ggf. wäre unter diesen Umständen dann Wohngeld und Kindergeldzuschlag die bessere Wahl. Das müsst ihr abprüfen lassen.

Genau kann man es übrigens nur sagen, wenn man weiß, was die 317 Euro BAB genau enthält. Also, ob da auch Bedarf für Fahrkosten und Kinderbetreuung drin sind.

Turtle
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  #3  
Alt 19.09.2011, 22:22
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Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 3
Beitrag BAB Zusammensetzung

Hallo und Danke schon einmal.

BAB Aufschlüssellung:

11,14€ Fahrkosten
55,69€ Kinderbetreuung
250,17 BAB für KG

LG
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  #4  
Alt 19.09.2011, 22:39
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
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Beiträge: 18.988
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Also sind 66,83 Euro vom BAB zweckbestimmt.

Damit sind noch ca. 19 Euro BAB bei dir und dem Kind anzurechnen, ALG 2 wäre 238 Euro.

Stelle einen Antrag auf ALG 2. Sollte WG/KIZ günstiger sein, weil es mehr als ALG 2 wäre, wird das Jobcenter dir das sagen.

Seid ihr verheiratet? Wenn ja: welche Steuerklasse bist du?

Ich war bei dir auf ca. 850 Euro netto mit Steuerklasse I gekommen, bei ihr auf ca. 300 Euro netto... Ist das in etwa korrekt?

Turtle
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  #5  
Alt 20.09.2011, 07:58
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Beiträge: 3
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Hallo Turtle1972,

ja Deine Nettovermutungen sind korrekt.(Wobei ich das auch erst zu 100% sagen kann,wenn ich mein erstes Gehalt bekommen habe.) Ich bin nich verheiratet.

Vielen, vielen lieben Dank für Deine ausfürliche und sehr aufschlussreiche Antwort. Ich werde das Ergebniss Posten, sobald es bekannt ist.
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Stichworte
alg2, arbeitnehmer, azubi, bedarfsgemeinschaft, kind unter 3 jahre

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