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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo meine Freundin (20) macht zurzeit eine Ausbildung und Wohnt bei ihren Grosseltern, sie bezieht Schülerbafög. Ich war nach meiner Brufsausbildung bei der Bundeswehr und bekomme nun ALG2 und Wohne in einem anderem ort als sie (ich in eigener Wohnung). Ist es Möglich mit ihr eine Wohnung zusammen zu nehmen? oder kann sie auf grund ihrers alters nicht zuhause ausziehen? bei mir wäre der umzug nicht das problem ich will ihn auch nicht vom amt bezahlt haben oder so das würde ich schon selbst machen. LG und Danke für eure Antworten RonRon |
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#2
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| Klar kann sie umziehen/ ausziehen....wenn sie es bezahlen kann. Vom Amt, sprich ALG II, bekommt sie nicht. Sie muss also ihren Mietanteil und ihren Lebensunterhalt selber finanzieren.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| Stichworte |
| alg2, auszug, auszug unter 25, bafög, zusammenziehen |
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