| |
| |||||||
| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo Ich habe hier ein paar Fragen. Ich werde in diesem Monat ein Studium anfangen und werde auch zu 99,9% Bafög erhalten. Ich habe ein Bafög-Antrag vor einem Monat gestellt (weil ich erst den Studienort auswählen wollte, und man Bafög beim Bafögamt des Studienortes beantragt), jedoch zieht sich die Bearbeitung etwas hin (noch 1 bis 2 Monate wahrscheinlich). Punkt1: Solange ich somit noch kein Geld vom Bafög-Amt bekomme hat sich die ARGE entschlossen mir eine Vorrausleistung zu gestatten (Sie zahlen weiter wie normal und zählen mich weiterhin als in der Bedarfsgemeinschaft wohnend, da ich bei meiner Mutter leben bleibe). Heißt: Für Oktober und November zahlt ARGE Für Oktober und November zahlt Bafög rückwirkend Also verrechnet ARGE ihr gezahltes mit dem Geld vom Bafög ARGE: 365,93 Euro Bafög: 414 Euro (207 Euro Staatsdarlehen-> also Rückzahlpflicht nach dem Studium) Also nimmt die ARGE die 365,93 Euro für den Monat Oktober und 365,93 Euro für November wieder vom Bafög und ich erhalten somit für Oktober und November je 48,07 Euro (also für beide Monate 96,14 Euro). Heißt: Die Arge nimmt mir 158,93 Euro (365,93€-207€) von meinem Staatsdarlehen, welches ich dem Staat erst nach dem Studium zurückzahlen muss. Dürfte hierbei nicht die Arge nur max. die 207 Euro (welche frei sind) wieder zurückverlangen und die 158,93 Euro nicht, da diese ein Darlehen vom Bafög-Amt sind und erst am Ende meines Studiums zurückgezahlt werden müssen. Kurz: Nimmt sich hierbei nicht die ARGE etwas schon etwas zu früher, was erst später (nach dem Studium) zurück genommen werden dürfte? Außerdem bin ich hierbei an die Regeln der ARGE gebunden (z.b ca. 100 Euro frei Verdienen, darüber wird 80% abgezogen) bei Bafög gibt es diese Regel nicht (400 hinzuverdienen ca. 4000 pro Jahr, somit keine 80% Abzüge) Heißt, sollte ich jetzt Arbeiten, dann zieht mir die ARGE nicht nur das Geld vom Bafög ab sondern auch die Prozentsätze vom Arbeitslohn?! Darf dann die ARGE so etwas machen? Etwas was eigentlich ein „Darlehen“ ist, als „Sicherung des Lebensunterhalts“ tarnen und dann auch noch etwas vom Staatsdarlehen frühzeitig zurückfordern aber mir die Bafögrechte untersagen(diese 158,93 Euro pro Monat) ? Unter Vorrausleistung würde ich verstehen, dass die Konditionen der vorherigen Situation weitergehen, also entweder nur der rückzahlfreie Betrag wird zurückgeholt(207 Euro) und der Rest als Staatsdarlehen angesehen( welches ich erst später zurückzahlen müsste) oder ein Darlehen, der so groß wie der wahrscheinliche Bafög-Betrag ist (414Euro), gezahlt (ohne Sonderauflagen z.b 80% Abzüge beim Job, also schon als theoretischer Bafög-Empfänger gezählt). Ist vielleicht etwas kompliziert rübergekommen, aber ich hoffe ihr versteht was ich somit sagen möchte. Punkt2: Da ich bei meiner Mutter wohnen bleibe (welche ALG2 bezieht), bin ich ja dann in einer Hausgemeinschaft, jedoch haben wir hierbei eine Grenze beim Einkommen, den „Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft“ welche bei uns bei 1111,85 Euro liegt. Heißt das somit, wenn ich 414 Euro Bafög bekomme und einen 400 Euro Job habe und somit 814 Euro insgesamt habe, dass dann der Bedarf meiner Mutter dazugerechnet wird, welcher bei 591,92 Euro liegt. Also 814 Euro + 591,92 = 1.405,92 Euro Das heißt, dass wir insgesamt 294,07 Euro über diesem „Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft“ liegen und ihr somit die 294,07 Euro, die durch mich zu viel sind, abgezogen werden? Also nimmt sich der Staat die 294,07 € zu viel, nur weil ich dann eigentlich für mich arbeite aber bei meiner Mutter wohnen bleibe und als Hausgemeinschaft zähle? Wird man nicht somit durch sowas gezwungen eine eigene Wohnung zu suchen, nur damit das nicht als Hausgemeinschaft gezählt wird und man den „Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft“ nicht übersteigt? Oder habe ich da etwas missverstanden? Was ist somit nun, wenn ich 414 Euro Bafög erhalte und einen 400 Euro Job habe und meine Mutter ALG2 591,92€ erhält. Wie wir das dann gerechnet? Ich weiß sieht nach viel aus, und ist leider auf viel ich hoffe somit das mir hierbei jemand helfen kann, da meine Sachbearbeiterin einfach nicht verstehen will was ich ihr sagen möchte und es so sieht wie sie es sieht und somit mein Problem total übersieht.MFG StudentmitProblemen |
|
#2
| ||||
| ||||
| Punkt 1: Die ARGE muss dir ja gar nichts zahlen. Wenn es dir also nicht gefällt, dass sie sich das Geld von der Bafögstelle wiederholen, dann verzichte auf die Vorleistung der ARGE. Dann brauchst du dich nicht rumstreiten, ob du etwas davon als Darlehen später nochmal zurückzahlen musst. Es gibt jedoch keinen Grund, wieso die ARGE auf einen Teil ihrer Leistungen verzichten sollte, denn du hast auf die Leistungen als Student nunmal keinen Anspruch mehr. Punkt 2: Außer ggf. Kindergeld kann von deinem Einkommen nichts auf die Frau Mama angerechnet werden. Sie bekommt weiter ihr volles ALg 2 (Regelsatz + KdU abzüglich Einkommen Frau Mama). Du musst von deinem Einkommen deinen Lebensunterhalt und die halbe Miete bezahlen. Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Zitat:
Es ist halt nur seltsam, dass eine Vorrausleistung (weiterhin in der Bedarfsgemeinschaft) dann von meinen Staatsdarlehen noch etwas abzieht, wo ich ja sowieso kaum Geld habe, und mir diese Knebelregeln der ARGE wieder aufzwingt, die mir das Hinzuverdienen erschweren. Es ist ein Darlehen von der ARGE so siehe ich das, da sie sich das Geld nunmal wieder zurückholen im vollen Umfang.Jedoch wird das als ALG2 verkauft. Daher ja die Frage, dürfen die sowas? Können die das nicht als Darlehen direkt verpacken und eine Rückzahlung in kleinen Schritten oder halt mit Bafög direkt regeln, jedoch mich schon aus der Bedarfsgemeinschaft rausstreichen und mich somit nicht mehr mit der 80% Regel knebeln? Weil die machen sich irgenwie die Gesetzeslage so wie die möchten, kommt mir so vor. Zitat:
Das heißt 414 Euro Bafög + 400 Job + 186 Kindergeld = 1.000 Euro + Meine Mutter: 591,92 = 1591,92 Euro Gesamtbedarf liegt aber bei 1111,85 Euro heißt das somit das 480,07 Überbedarf ist und abgezogen wird ? Sagen wir noch - halbe Miete sind dann immer noch ~ 199 Euro Überbedarf. Die 1111,85 Sind ja zusammengerechnet worden als ich (und auch jetzt) in der ALG2 mit drin war. Somit ist ja schon Miete und Lebensbedarf ja schon eingerechnet?! Darf dann noch halbe Miete abgezogen werden, und was darf sonst noch abgezogen werden? Wie ich das sehe bin ich 480,07 Über dem Gesamtbedarf. Es ist halt insgesamt eine sch.. Situation. Ich als Student muss für mich aufkommen und will auch etwas Geld ansammeln, jedoch kann meine Mutter nicht Arbeiten und bekommt somit ALG2. Durch Sie werde ich somit gezwungen für sie mit aufzukommen. Heißt ich kann nichts ansparen ohne das es bei meiner Mutter abgezogen wird. (Krass gesagt, sie ist ein Klotz am Bein [rein Geldmässig gesehen]) Hat da jemand n Tipp für mich wie ich das Umgehen könnte oder so? Sollte ich lieber ausziehen? Oder habe ich bei der Verrechnung als Hausgemeinschaft mehr Spielraum? Da ich jetzt nur den Gesamtbedarf einer Bedarfsgemeinschaft habe. |
|
#4
| |||
| |||
| Ich glaube du willst es nicht verstehen. Durch dein Studium bist du von den Leistungen der Arge erstmal ausgeschlossen. Das Amt für Ausbildungsförderung ist für dich zuständig, was auch die Vorausleistung betrifft. Insofern ist die Leistung der Arge schon ein Entgegenkommen. Und diesen Vorschuss der Arge gibt es eben nur als Darlehen. Das hat nichts mit dem Darlehensanteil beim Bafög zu tun. Daher musst du diesen auch vorher zurückzahlen. Ansnsten würdest du ja nicht nur den Darlehensanteil vom Bafög bekommen, sondern auch noch das Darlehen von der Arge. Damit hättest du mehr als ein normaler Student. Dürfte einleuchten, dass das nicht sein kann. Was deine Mutter betrifft, musst du deinen Mietanteil zahlen. Würdest du ausziehen müsstest du ja auch Miete bezahlen, was ggf. sogar teurer wäre. Also auch hier kein Unterschied zu anderen Studenten. Der einzige Punkt der negativ ins Gewicht fällt, ist die Anrechnung des Kindergeldes bei deiner Mutter bei den Bedarf übersteigendem Einkommen. Aber so ist nunmal die Rechtslage. Ob ein Auszug da Vorteile bringt, ist eine Rechenaufgabe. |
|
#5
| |||
| |||
| Zitat:
Ich sehe das ja auch als Darlehen, jedoch die Arge nicht. Darum geht es ja. Ich beziehe laut ARGE weiterhin ALG2. Das heißt ALG2 mit allen Rechten und Pflichten. (habe ja nichts direkt dagegen, ist ja auch etwas, besser als nichts) Es geht mir eher darum, dass die es nicht als Darlehen sehen. Die wollen jedoch das ganze Geld vom Bafög zurück aber mich in dieser Zeit weiterhin als ALG2 Empfänger laufen lassen, also die 80% abzug vom Gehalt. Ist halt wie ein Mischmasch für mich. Einerseits ein Darlehen anderseits der Knebel der ALG2. Heißt, sollte ich jetzt arbeiten, dann bezahle ich die ARGE dafür, dass die mir ein Darlehen geben. Beispiel Oktober: 365,93 € "Darlehen" von der ARGE z.b Oktober Job 400 Euro - Abzug ARGE ca. 260 Euro (wurd mit genannt wenn ich 400 Job hab) heißt ich bekomme 140 Euro von 400 Euro 260 Euro gehen an ARGE Bafög zahlt rückwirkend für Oktober: 414 Euro - 365,93 (Arge)= 48,07 Euro bleiben Aber die 260 Euro die ich in diesem Oktober an die ARge zahlen musste kriege ich ja nicht zurück. Bedeutet: Meine Zinsen die ich für dieses Darlehen zahle sprengen jeden Rahmen (Für 365,93 zahle ich dann 260 Euro Zinsen) Das bedeutet, entweder ich sitze noch herum ohne Job und warte auf Bafög, oder ich Arbeite und zahle Arge Geld für ein Darlehen was jedoch nicht als Darlehen angesehen wird, aber abgerechnet wird als Darlehen. Ich hoffe jetzt versteht ihr mein Teilproblem hierbei. Die Regeln der ARGE sind in meinem Fall etwas dumm. Ausserdem gibts es bei denen keine Bezeichnung "Vorrausleistung" das hat einfach mal eine der Sachbearbeiterinen gesagt, damit es nach etwas klingt. Ich bin nichts weiter als ALG2-Empfänger. Was meine Mutter angeht: Sie bekommt das Kindergeld ja nicht, es wird in der Berechnung bei mir verrechnet. Heißt somit das wenn ich aus der Bedarfsgemeinschaft rausfalle dann bekommt sie weiterhin ihr Geld. Ich habe dann aber das Einkommen Bafög 414 Euro + 400 Job + 186 Kindergeld (1000Euro) Da ich in der Hausgemeinschaft dann wohnenbleibe ist nunmal die frage wie mein Einkommen bzw. mein Geld mit ihrem gerechnet wird. Wird es mit meinem verrechnet oder ist das max 1111,85 Euro dann nicht mehr gültig? Oder was ist dann der Rahmen? Was darf ich an Geld habe das es bei meiner Mutter nicht angerechnet wird? Sry wenn das schon mal vielleicht Teilweise im Forum besprochen wurde und ich es jetzt net gesehen habe, aber es geht so für mich schneller wenn ich mein Problem beschreibe. |
|
#6
| |||
| |||
| Also erstmal nimmt dir die Arge nicht 260 € von deinem 400-Euro-Job weg, sondern du bekommst dann 260 € weniger ALG II. Dementsprechend reduziert sich der Auszahlungsbetrag der Arge und damit auch der Anteil den du zurückzahlen musst. Um in deinem Beispiel zu bleiben; ohne Job bekämst du im Oktober 365,93 €. Mit Job wurde sich dieser Betrag um 260 € reduzieren, also bekämst du nur noch 105,93 € von der Arge und müsstest von deinem rückwirkend bewilligten Bafög auch nur diesen Betrag an die Arge zurückzahlen. Und nochmal zu deiner Mutter. Ihr kann maximal das Kindergeld angerechnet werden, soweit du deinen Bedarf nach ALG II mit Bafög, Job und Kindergeld überschreiten würdest. |
|
#7
| |||
| |||
| Zitat:
Ich komm immer auf den Punkt, ich kann nichts hinzuverdienen ohne das es bei meiner Mutter abgezogen wird. Kannst du mir ne kurze Rechnung mit den von mir gegebenen Zahlen machen. Mein Bedarf ca. 519 Meine Mutters Bedarf:ca. 591 Kindergeld: 186 Gesamtbedarf in der Bedarfsgemeinschaft: ca. 1110 Job: 400 Sorry für die Arbeit, sicher hast du das schon tausendmal beantwortet gehabt. Für mich ist das nervig und neu daher kenn ich mich hier net aus und weiß net wies weiter aussieht und wie ich somit planen sollte damit es später geldtechnisch besser ist. Das mit dem Alg2 "Darlehen" macht nun etwas mehr Sinn. Auch wenns Umständlich gemacht ist, gehts teilweise. mfg smp |
|
#8
| |||
| |||
| Also wenn dein Bedarf (Regelsatz + halbe Miete) 519 € entspricht muss dann das Einkommen gegengerechnet werden. Wohnt ihr zu zweit ? Wie hoch ist die Miete? Also Bafög abzüglich Freibetrag ca. 297 €. Wobei noch zu klären wäre, warum du nicht den Höchstsatz bekommst. Was ist den mit deinem Vater? Job abzgl. Freibetrag 240 € Kindergeld 184 € Macht 741 €, also einen Überhang von rund 222 €. Demnach würde das Kindergeld ggf. gekürzt um die Versicherungspauschale bei deiner Mutter angerechnet werden. |
|
#9
| |||
| |||
| Zitat:
Bafög abzüglich Freibetrag? Welcher Freibetrag und durch was geregelt? Dachte Bafög ist und bleibt bei 414 (da ich bei Eltern/Mutter wohne, sonst läge es bei 580 oder so) Meine Mutter ist Alleinerziehend, also kein Vater (leiblig ist auch irgendwo, unbekannt) und vom Stiefvater dauerhaft getrenntlebend. Job 400 Euro ist doch beim Bafög ohne abzüge, was für ein Freibetrag dort nun? erst ab 400,01 bis 800 irgenwas wird dann mit bafög verrechnet?! Also habe ich das richtig verstanden. wenn ich über den "gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft" Geld bekomme (seis, bafög, kindergeld und arbeit) dann ziehen die mir den rest von meiner Mutter ab? Ist das dann nur wenn ich bei ihr wohnen bleibe? Oder auch wenn ich meine eigene Wohnung habe, dass der Gesamtbedarf dann auch für mich zählt. Ich und meine Mutter = Gesamtbedarf zählt für mich mit. Mein Geld wird bei meiner Mutter mit verrechnet. Ich alleine und meine Mutter alleine = Bedarf zählt nur für meine Mutter (ALG2) und für mich zählt nur noch Bafög und die 400 Euro pro monat die ich ohne weiteres dazuverdienen darf (max 4000 pro jahr) ohne das es bei meiner Mutter mit verrechnet wird. mfg smp |
|
#10
| ||||
| ||||
| Nein, du hast das nicht richtig verstanden und langsam frage ich mich, ob du es überhaupt jemals verstehst! MAXIMAL DAS KINDERGELD kann deiner Mutter angerechnet werden! Du musst mit deinem Geld die halbe Miete und Essen und Strom usw. bezahlen und alles andere ist DEINS! Nur Kindergeld NICHT! Du bist nur noch solange mit in der Berechnung drin, wie du noch kein Bafög erhältst, also Oktober/November. Dann ist nur noch deine Mutter drin mit ihren 359 Euro, der halben Miete abzüglich 184 Euro Kindergeld, wenn sie kein anderes Einkommen hat! Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| alg2, bafög, darlehen, harz4 |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Alg2 + Bafög, zu wenig Geld im Monat als 2*ALG2?! | Leon | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 4 | 04.09.2010 21:43 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend kein ALG2 mit Begründung, dass ich auch kein Bafög erhalte. Richtig? Alternativen? | black.fish | Hartz IV 4: U 25 | 22 | 27.05.2010 20:17 |
| alg2 + bafög.. | jenny20 | Hartz IV 4: U 25 | 1 | 06.11.2009 10:33 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Bafög und ALG2 | Mcfl | BAföG Antrag und Anspruch | 8 | 01.08.2009 21:08 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG2 und Bafög des Ehepartners | Karsten77 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 5 | 16.02.2009 13:35 |