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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 04.10.2010, 22:49
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Nein, du hast das nicht richtig verstanden und langsam frage ich mich, ob du es überhaupt jemals verstehst! MAXIMAL DAS KINDERGELD kann deiner Mutter angerechnet werden! Du musst mit deinem Geld die halbe Miete und Essen und Strom usw. bezahlen und alles andere ist DEINS! Nur Kindergeld NICHT!

Du bist nur noch solange mit in der Berechnung drin, wie du noch kein Bafög erhältst, also Oktober/November. Dann ist nur noch deine Mutter drin mit ihren 359 Euro, der halben Miete abzüglich 184 Euro Kindergeld, wenn sie kein anderes Einkommen hat!

Turtle
Achso. ^^ Sry für die lange Leitung
Ja wenn das so ist, dann bin ich ja beruhigt, hoffe nur, das die von der ARGE das auch wissen
Vielen Dank für eure Geduld

Mit freundlichen Grüßen
StudentmitProblemen
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alg2, bafög, darlehen, harz4

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