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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| hallo ich bin 20 jahre jung, SCHWANGER, wohne bei meinen eltern (einfamilienhaus), habe zum 01.09. meine ausbildung beendet , bin seitdem arbeitslos und bekomme ~ 250 euro alg 1. war bei 2 sozialeinrichtungen um mich zu erkundigen. (profamilia/caritas) beide sagten zu mir unabhängig von einnander, ich könne ergänzendes alg2 beantragen und ich werde weil ich schwanger bin NICHT mit meinen eltern zusammen als bg geshen damit diese keinen einfluß auf meine schwangerschaft etc nehmen können. ich also heute morgen zum jobcenter und wurde nach 3 stunden abgewiesen mit verweiß auf §7 sgb2, das eltern für ihre kinder aufkommen müssten. (meine eltern verdienen auch zuviel sodaß ich dadurch wahrscheinlich nichts bekommen würde). ich habe mich auch mehrfach auf mein gespräch mit den sozialarbeitern hingewiesen, die genau gesagt haben das ich weil ich schwanger bin nicht zusammen veranlagt werde. nun hab ich nach einigen stöbern im gleichen gesetzestext den §9 sgb2 absatz 3 gefunden in dem steht (3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut. was bitte gilt für mich ...bin total ratlos ... kann auch die sozialbetreuer erst wieder dienstag nächste woche erreichen danke für eure hilfe und lg aus berlin d. |
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#2
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| Haargenau das gilt für dich. Gehe noch mal hin, lass dir einen Antrag geben (den müssen sie dir geben und dann auch entgegennehmen) und dann wirst du weiter sehen. Bei Ablehnung Widerspruch einlegen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| das gibt mir kraft , habe mir gerade den passenden paragraphen ausgedruckt und werde morgen früh 10 vor acht auf der matte beim jobcenter stehen.. vielen dank ...und für weitere tips/erfahrungen bin ich total dankbar |
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