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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 02.02.2011, 17:58
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Standard ALG II Hartz IV Freibetrag

Hallo, ich habe mal ein Frage zu den Freibeträgen in der ALG II Berechnung. Wir (Frau, Mann, Kind 2 Jahre alt) beziehen sogenanntes Aufstockendes ALG II. Netto Einkommen 1015,07 Euro Mit der Novemberabrechnung kam allerdings durch Weihnachtsgeld ein netto Einkommen von 1381,12 Euro zustande. Welches wir leider komplett zurückzahlen müssen und davon leider nicht ein Teil für die hohe Stromabrechnung abziehen dürfen. Schulden durch Hartz 4 ?! Wovon bezahlt man Versicherungen und Rechnungen wie zb. Stromrechnungen, wenn man nichts behalten darf bzw. wenn man für so was nicht einen Teil vom Geld einbehalten darf? Warum ist der Freibetrag von 250,- Euro gleich, egal ob man 1015 oder 1381 Euro bekommt und nicht wie beim ALG II Rechner 298,10 bei 1381. Ist das rechtens? Wo kann man das nachlesen? Warum gibt der ALG II Rechner andere Freibetragssummen aus? Wenn man mehr Einkommen hat müsste doch auch der Freibetrag sich anpassen. Schließlich sind das fast 50 Euro unterschied.
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  #2  
Alt 02.02.2011, 18:05
Benutzerbild von Fate
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Zitat:
Zitat von DortmunderJung Beitrag anzeigen
Wo kann man das nachlesen? Warum gibt der ALG II Rechner andere Freibetragssummen aus? Wenn man mehr Einkommen hat müsste doch auch der Freibetrag sich anpassen. Schließlich sind das fast 50 Euro unterschied.

Zitat:
§ 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit

Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich 1.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
2.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.
An Stelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro.

SGB 2 - Einzelnorm
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  #3  
Alt 02.02.2011, 18:15
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danke, aber warum nur bis 1200,- Euro ? verstehe das ganze nicht. warum bekomme ich für mein Geld das ich mehr bekomme nicht auch mehr Freibetrag. das ist doch nicht okay so? aber für uns zählt doch 1500,- oder nicht das müssten doch dann 298 Euro Freibetrag sein oder nicht ?
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  #4  
Alt 04.02.2011, 10:13
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schade, das meine Fragen unbeantwortet bleiben. Hatte mir hier im Forum mehr erhofft.
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  #5  
Alt 04.02.2011, 11:02
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Für Euch zählt die Grenze bis 1.500 EUR, da Ihr Kinder habt.
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  #6  
Alt 04.02.2011, 13:20
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ein Kind haben wir (2 Jahre alt).

aber was heißt das jetzt ?

wie hoch muss der Freibetrag bei 1015,07 netto sein und wieviel bei 1381,12 (einmalig wegen Weihnachtsgeld)?

bei beiden freibeträgen wurde von der ARGE der freibetrag 250,- euro genommen und das seit Monaten!

stimmt das nicht.

kann mir jemand mal die genauen zahlen nennen, die eigentlich dort stehen müssten ?
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  #7  
Alt 04.02.2011, 13:29
Benutzerbild von Mandy
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Wie hoch ist das Bruttoeinkommen???
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #8  
Alt 04.02.2011, 14:37
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Warum Bruttoeinkomen, die arge rechnet doch in der Berechnung auch mit dem Netto Einkommen. bitte kurz erläutern. Brutto: 1242,- € normal 1700,85 € mit Weihnachtsgeld. Habe es mal mit dem ALG II Rechner ausgerechnet, da kommen ganz andere bzw. höhere Freibeträge raus, warum ist das so ? ist das ein Fehler? danke im voraus.
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  #9  
Alt 04.02.2011, 17:00
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von DortmunderJung Beitrag anzeigen
Warum Bruttoeinkomen, die arge rechnet doch in der Berechnung auch mit dem Netto Einkommen. bitte kurz erläutern.
Weil der Freibetrag vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen wird.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #10  
Alt 04.02.2011, 17:09
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danke für die info.

Hoffe das Mandy schnell antwortet und für Klarheit sorgen kann.
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Stichworte
alg, alg ii, freibetrag, hartz 4, hartz iv

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