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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 11.03.2010, 21:11
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Ausrufezeichen ALG II Berufstätig wieviel Abzug bei Nebenjob

Hallo bin neu hier und hoffe mir kann jemand helfen,
also, ich lebe mit meinem Lebenspartner und unserem gemeinsamen Sohn, beziehen ALG II da mein Partner Arbeitslos ist. Ich bin Teilzeit beschäftigt und versuche einen Nebenjob am Wochenende zu bekommen, wird vom 2. Einkommen alles mit dem ALG II verrechnet oder gibt es einen Freibetrag?

Danke im vorraus
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  #2  
Alt 11.03.2010, 21:19
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Deine Einkünfte werden dann summiert und entsprechend den Summen wird ein neuer Freibetrag errechnet.

Turtle
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  #3  
Alt 11.03.2010, 21:22
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Heißt das vielleicht das wenn ich z.B. auf der 2. Lohnsteuerkarte angenommen 100€ verdiene ich eventuell nicht alles vom ALG II abgezogen bekomme?
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  #4  
Alt 11.03.2010, 21:41
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Wenn du einmal z. B. brutto 800 Euro verdienst und 600 Euro netto bekommst, dann noch 100 Euro brutto gleich netto dazuverdienst, hättest du dann 900 Euro brutto und 700 Euro netto.

Bei 800 Euro brutto und 600 Euro netto wären 240 Euro nicht anrechenbar, 360 Euro würden angerechnet.

Bei 900 Euro brutto und 700 Euro netto wären 250 Euro nicht anrechenbar, 450 Euro würden angerechnet.

Mehr Verdienst bedeutet eben mehr Freibetrag.

Turtle
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