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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo ich bin neu hier und hab auch gleich mal 2 Fragen.! Also ich bin 22 jahre alt und bekomme ALG2 ich wohne mit einem guten kumpel zusammen und bin ungefähr vor 2jahren zu hause ausgezogen.Mein kumpel Arbeitet schon seit 8 jahren und ist noch nie bei der Arge gemeldet gewesen und hat auch noch nie leistungen bezogen ,müsste ich dann nicht eig als (Alleinstehender) stehen weil bei mir steht immer (Bedarfsgemeinschaft?!) Und die Arge hat mir jetzt schon 6 Monate mein Kindergeld angerechnet obwohl ich schon seit oktober 08 keins mehr kriege! Beantrage ich jetzt aber wieder^^...die sache ist die das ich jetzt ein bescheid gekriegt habe wie viel die arge die monate bezahlt hat und da steht 281 euro pro monat aber ich habe immer nur 147 gekriegt was so wieso zu wenig ist oder findet ihr nicht?! Und bei dem bescheid unten steht auch (Änderung herausnahme anrechnung Kindergeld) .........kriege ich jetzt das ganze geld nach gezahlt also so ungefähr 147 euro (pro monat) was die arge immer einbehalten hat! oder nicht?! und wenn nicht kann ich da gegen i-was machen?! Danke im voraus MFG Maik |
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#2
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| 1. Auch eine Person bildet, wenn sie allein ist, eine Bedarfsgemeinschaft (auch wenn man unter Gemeinschaft normalerweise mehrere Personen versteht, aber hier haben wir es mit Juristendeutsch zu tun) 2. Wenn man in der Vergangenheit das KG zu Unrecht angerechnet hat, weil du gar kéinen Anspruch darauf hattest, muss dir die Differenz nachgezahlt werden (§ 44 SGB X). Wenn du KG-Anspruch gehabt hättest, wäre die Anrechnung richtig, weil KG eine vorrangige Leistung ist. Dann müsstet du das KG nachträglich beantragen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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