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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hall Leute! ![]() Ich bin noch ganz neu hier und habe jetzt einfach mal eine Frage. Ich (23, alleinerziehend mit Kind und ALG 2 Empfängerin) möchte gerne mit meinem Partner (27, Student mit 500 Euro Bafög momentan noch wohnhaft im Elternhaus) zusammenziehen, da wir im September wieder ein Kind erwarten. Er ist auch der Vater vom ersten Kind. Hatten uns aber vor 2 Jahren getrennt und jetzt wieder glücklich zusammengefunden. Jetzt meine Frage: Wenn wir jetzt zusammenziehen, bekommt er dann auch ALG 2 trotz Bafög? Bei seinen Eltern musste er keine Miete zahlen und er hat jeden Monat nur diese 500 Euro Bafög von denen er bislang nur den Unterhalt für unser erstes Kind zahlen musste. Auf was muss ich mich einstellen wenn wir zusammenziehen? Liebe Grüße |
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#2
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| Als Student ist er nicht ALGII berechtigt. Wenn er Bafög bekommt erhält er dies normal weiter wenn er weiter Bafög-berechtigt ist. Für seinen Anteil der Miete muß er selbst aufkommen. Du und die Kinder wären ALGII berechtigt. |
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#3
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| Er bekommt im Moment keine 500 € BAföG, sondern höchstens 478 €; 366 € für Lebensunterhalt und Ausbildungskosten, 48 € Mietanteil, 64 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Zieht er aus, kann sich der BAföG-Bedarfssatz auf 648 € erhöhen, wobei dann 218 € für Miete dabei wären. Nachdem die Gesamtmiete aber kaum 654 € beträgt, nach Beburt des neuen Kindes gar 872 €, wird BAföG entsprechend niedriger ausfallen. Dazu gibt es noch den Kinderbetreuungszuschlag von 113 € für ein Kind und 85 € für das weitere. Du selbst bekommst dann nur noch den Regelsatz von 323 € statt 359 €, der Zuschlag für Aleinerziehung entfällt, die Miete wird auf eine Person mehr aufgeteilt. |
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