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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich bin 23 Jahre, seit über drei Jahren erwerbstätig (1200 netto) und wohne noch bei meiner Mutter in der Wohnung. Sie selbst bezieht ALG II, zusätzlich hat sie einen Nebenverdienst (ca. 60,-), der anrechnungsfrei bleibt. Vor meinem Job, also kurz nach der Ausbildung, war ich "Mitglied" ihrer Bedarfsgemeinschaft. Die ganzen letzten Jahre gab's keine Probleme mit dem Amt, die haben meiner Mutter den vollen Satz + anteilige Miete (KdU) gezahlt. Ich habe ihr dann immer die andere Hälfte überwiesen, da die volle Miete von ihrem Konto gezogen wird. Jetzt auf einmal will das Amt beim Folgebescheid für meine Mutter meine Vermögenswerte, Gehaltsabrechnungen und lückenlose, ungeschwärzte Kontoauszüge sehen. Heißt das jetzt, dass mein Gehalt ab nun angerechnet werden soll, d. h. ich noch zur BG zähle und damit für den Unterhalt meiner Mutter aufkommen soll? Danke im Voraus! MfG Sebastian |
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#2
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| Du zählst nicht zur BG, da Du Deinen Bedarf durch Dein Einkommen selber decken kannst.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Mit welcher Begründung? |
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#4
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| Vermutlich will man § 9 Abs. 5 SGB II prüfen... Turtle |
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#5
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| Ok, hier nun der genaue Wortlaut. Mir selbst wird dort keine Begründung ersichtlich. Sehr geehrte Frau XXX, damit wir über eine Weitergewährung von ALG entscheiden können, bitten wir Sie, folgende Unterlagen bis zum XXX vorzulegen: - Kopien der Kontoauszüge (...) --> Konten meiner Mutter, OK - Kopie der Gehaltsabrechnung von Oktober 2008 bis dato und den entsprechenden Kontoauszug über die jeweilige Zahlung von Sohn Sebastian dazu - Kopien der Kontoauszüge aller vorhandenen Konten von Oktober 2008 bis zum Tag der Abgabe der Unterlagen vollständig, lückenlos und ungeschwärzt von Sohn Sebastian - Kopie der aktuellen Nachweise zu allen vorhandenen Vermögenswerten (bisher nicht angegebene / neu erworbene Sparbücher, Wertanlagen, Rückkaufwerte von Lebens- bzw. Rentenversicherungen, Bausparverträgen, Kraftfahrzeuge usw.) - sollten Sie keine Vermögenswerte besitzen, teilen Sie uns dies bitte kurz schriftlich mit von Ihnen und Sohn Sebastian - schriftliche Erklärung, ob evtl. eine Nebenbeschäftigung getätigt wird, -Nebeneinkünfte erzielt werden oder ob Sie aus vermögensbildenden Maßnahmen im Jahr 2007/2008 Rückleistungen in Geldeswert erhalten haben (z. B. ...) von Ihnen und Sohn Sebastian - aktuelle Mietbescheinigung --> OK - Kopie der Anmeldebescheinigung von Sohn Sebastian für die jetzige Wohnung (Prüfung Haushaltsgemeinschaft) ---> Bitte was? MfG Sebastian |
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#6
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| Deine Mutter sollte schriftlich antworten, dass sie keine Zugriffsmöglichkeiten auf deine Unterlagen hat und die Arge diese bitte bei dir selber anfordern möchte. Die Meldebestätigung ist schon sinnvoll mit einzureichen, denn eine Haushaltsgemeinschaft seid ihr ja (ihr teilt euch die Miete). |
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#7
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| Welche Meldebestätigung denn? Ich hab' sowas noch nie gesehen. Gibt's da irgendwo ein Formular, was man ausfüllen muss? Meine Mutter hat damals beim Erstantrag mich und meine (damals noch hier wohnende) Schwester angegeben. Da zählten wir alle drei zu einer BG. Meine Schwester ist allerdings vor knapp zwei Jahren ausgezogen, was sie dem Amt auch schriftlich gemeldet hat. Der Hinweis mit der fehlenden Zugriffsmöglichkeit ist gut, das werden wir machen. Ist ja immerhin ein Zeitaufschub. Trotzdem würde mich interessieren, ob jetzt die Gefahr besteht, dass mein Gehalt bei meiner Mutter angerechnet wird. MfG Sebastian |
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#8
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| Zitat:
Zitat:
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#9
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| Wir teilen so ziemlich alles genau auf: - Strom - Telefon/Internet - Versicherungen (Hausrat, im Moment noch Rechtsschutz) - Tageszeitung - Wocheneinkauf (Essen, Waschmittel usw.) Reicht das als "Verdacht" schon? Denn das taucht auf jeden Fall in den Kontoauszügen auf. |
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#10
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| Verstehe ich nicht. Inwiefern tauchen auf den Kontoauszügen deiner Mutter deine Lebenshaltungskosten auf? |
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