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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 08.02.2009, 13:51
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Ganz einfach, Strom, Versicherungen und Tageszeitung werden in voller Summe von ihrem Konto abgezogen, genau wie die Miete.
Ergo überweise ich ihr einmal im Monat die Summe meiner Anteile.

Die Wocheneinkäufe bezahlt sie mit ihrer EC-Karte. Ich rechne dann meinen Anteil aus und überweise es ihr, meistens wöchentlich.

Würde ich ihr nix mehr überweisen, dann käme sie mit ihrem Konto ins Miese, klar.
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  #12  
Alt 08.02.2009, 13:54
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Verstehe ich nicht. Inwiefern tauchen auf den Kontoauszügen deiner Mutter deine Lebenshaltungskosten auf?
Vielleicht ist das gemeint:
Zitat:
Ich habe ihr dann immer die andere Hälfte überwiesen, da die volle Miete von ihrem Konto gezogen wird.
und so wie ich es rauslese, kauft die Mutter für beide ein und er zahlt seine Hälfte wieder der Mutter zurück.

Liebe Grüsse
- der nachtvogel -
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  #13  
Alt 08.02.2009, 13:58
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Strom, Versicherungen etc. sind ja feste Beträge und da sind die Überweisungen ja auch nachvollziehbar. Die Sache mit den Einkäufen evtl. auch, aber könnte man das nicht besser auf dem Barzahlungsweg erledigen - nur rein prophylaktisch um Missverständnisse zu vermeiden?
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  #14  
Alt 08.02.2009, 14:22
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Sicherlich könnte man die Einkäufe auch komplett über Bargeld abklären.

Andere Frage:
Wenn nun meine Mutter das Amt an mich verweist, wegen der Kontoauszüge usw. - bin ich denn überhaupt verpflichtet, denen irgendetwas mitzuteilen? Oder reicht es aus, wenn ich schriftlich erkläre, dass ich meine Mutter finanziell nicht unterstütze?
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  #15  
Alt 08.02.2009, 14:32
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Zitat:
Zitat von Mantrid Beitrag anzeigen
Andere Frage:
Wenn nun meine Mutter das Amt an mich verweist, wegen der Kontoauszüge usw. - bin ich denn überhaupt verpflichtet, denen irgendetwas mitzuteilen? Oder reicht es aus, wenn ich schriftlich erkläre, dass ich meine Mutter finanziell nicht unterstütze?
Warte doch erst einmal ab, ob man überhaupt an dich herantritt. Dafür braucht die Arge nämlich einen Grund bzw. Verdachtshinweise.

Dann kannst du immer noch mit einem einfachen Schreiben der Unterhaltsvermutung widersprechen.
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  #16  
Alt 08.02.2009, 14:38
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Ok, dann werden wir das so machen.
Mal sehen, ob das Amt den erstmal vorläufigen Bescheid meiner Mutter bestätigt. Und nicht einfach so die Zahlung einstellt...

Vielen Dank für die Tipps!


MfG
Sebastian
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  #17  
Alt 08.02.2009, 14:45
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Bei deinem Einkommen würde wahrscheinlich noch nicht einmal ein Betrag für die Unterhaltsvermutung rauskommen.

Du hast 1200 € Netto. Wäre also nach Abzug des Freibetrages von 280 € ein anrechenbares Einkommen von 920 €.

So, bei der Unterhaltsvermutung hast du einen Bedarf von 2 x 351 € + anteilige Unterkunftskosten. Liegen deine anteiligen Unterkunftskosten nun bei 218 € oder mehr, dann bleibt kein Betrag für die Unterhaltsvermutung übrig.
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  #18  
Alt 08.02.2009, 14:49
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Mein Mietanteil beträgt 219,35 €. Also quasi drüber ;-)

Was ist das für ein Freibetrag von 280,-?
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  #19  
Alt 08.02.2009, 14:50
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Der Erwerbstätigenfreibetrag.
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