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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 24.10.2010, 12:47
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Registriert seit: 24.10.2010
Beiträge: 1
Standard 21, vor die Tür gesetzt, Zusammenzug mit Freundin?

Hallo.

Wie es im Titel schon steht, ich bin 21 Jahre und wurde von dem Freund meiner Mutter aus dem Haus, in dem die beiden + mein kleiner Bruder wohnen, rausgeschmissen.

Ich bin noch Schüler und besuche momentan die 13te Klasse, was für mich momentan eine enorme Doppelbelastung ist.

Ich bekomme monatlichen Unterhalt von 275€ und 185€ Kindergeld.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Kann ich bei meiner Freundin einziehen?

Die Wohnung läuft über die Mutter, die leider HartzIV bekommt. Meine Freundin macht zur zeit eine Ausbildung und bekommt zusätzlich Wohngeld.

Würde für die Mutter irgendetwas angerechnet werden, wenn ich dazu ziehe?(sie bekommt momentan die Miete bezahlt + einen zweistelligen Betrag für Ihre Lebensunterhaltung)

Ist es überhaupt möglich, dass ich dort einziehe?

Von der Mutter und von meiner Freundin aus wäre es überhaupt kein Problem.


Ich hoffe, dass ich mit meinem Anliegen hier richtig bin.

Vielen Dank für Eure Hilfe

bolero89
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  #2  
Alt 24.10.2010, 12:53
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

1/3 der Miete musst du zahlen, entsprechend sinkt das ALG 2 der Mutter.

Das hättest du über die Suchfunktion selbst rausfinden können.

Turtle
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Stichworte
hartziv, rausgeschmissen, rauswurf, schüler

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