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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 21.01.2010, 18:17
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Beiträge: 3
Standard zusammen ziehen mit dem vater meiner tochter darf ich das da ich noch unter 25 bin??

hallo alle zusammen

so nun zu meiner frage.. ich und mein freund möchten gern zusammen ziehen ich lebe momentan noch alleine mit meiner 2jährigen tochter unsere wohnung würde auch für uns 3reichen aber mein freund arbeitet teilzeit in einem aderen stadtteil und verdient 800€brutto und wir haben auch ne wohnung in der nähe seiner arbeitet gefunden die auch angemessen ist... wir haben jetzt auch schon die zusage bekommen das wir die wohnung kriegen.. ich weiss jetzt nicht ob das arbeitsamt zustimmt da ich erst 24 bin und halt noch unter 25jahre... hab erst nächste woche beim jobcenter ein termin und wollte es schon früher wissen von euch ob das klappen könnte...
vielen dank im vorraus
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  #2  
Alt 21.01.2010, 18:22
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Diese U25 Regelung gilt für den ersten Auszug bei den Eltern. Das hast du doch schon hinter dir. Außerdem wäre -selbst wenn du noch bei den Eltern wohnen würdest - dein eigenes Kind ein Grund, dem Auszug zuzustimmen. Und der Wunsch, mit dem Vater des Kindes zusammenzuleben als Familie ist ja ebenfalls verständlich. Wenn also die neue Wohnung angemessen ist, sollte es keine Probleme geben.

Turtle
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  #3  
Alt 21.01.2010, 18:48
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muss ich dann mit dem mietangebot eigentlich zum jetzigen jobcenter oder da wo die neue wohnung liegt?????
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  #4  
Alt 21.01.2010, 18:58
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Wenn du den Umzug finanziert haben willst: zum alten. Und am besten auch zum neuen und fragen, ob das so i. O. ist.

Turtle
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Stichworte
kind unter 3 jahre, partnerschaft, umzug, wohnung u25 keine arbeit

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