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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 25.01.2009, 17:27
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Standard Zusammen ziehen, 26 und 24, dringend HIlfe benötigt!!

Hallo,

Ich (24 werde Anfang August 25, Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstunden, bei den Eltern wohnend) und mein Freund (26, Hartz 4 Empfänger) wollen zusammen.

Ich wohne momentan noch bei meinen Eltern im Haus in einem kleinen Dorf, welches ca 26 km von meiner Arbeitstelle entfernt ist. Da ich seit kurzer Zeit auch morgens Arbeiten muss, um Bestellungen etc zumachen, muss ich teilweise schon um 5.30 Uhr anfangen. Und dort wo ich jetzt wohne ist es unmöglich ohne Auto um diese Uhrzeit pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen, da die Öffentlichen Verkehrsmittel hier nicht sehr gut sind.
Und ein Auto habe ich leider nicht immer zur Verfügung.
Würde ich mit meinem Freund zusammen ziehen hätte ich nur noch einen Arbeitsweg von ca 8km. Und ich hätte erheblich weniger Fahrtkosten im Monat.

Ich hatte schon einen Termin beim Arbeitsamt, dort wurde mir gesagt, dass ich keinen Grund hätte bei meinen Eltern auszuziehen.

Mein Freund bezieht zurzeit Hartz4. Und muss aus seiner jetzigen Wohnung raus. Im würde das Job Center, wenn er nicht mit mir zusammen zieht komplett alle kosten erstatten und auch weiterhin sein Hartz4 geben.
Ihm wurde als Grund genannt warum wir nicht zusammen ziehen dürfen, dass ich noch keine 25 bin und das ich wenn ich bei meinen Eltern ausziehe automatisch in Hartz4 reinfalle, dies finde ich sehr suspekt, da mir gesagt wurde das ich gar nich ausziehen darf. Warum also geben sie meinem Freund eine solche Begründung??

Auch wurde uns gesagt, dass wir einen driftigen Grund bräuchten um zusammen zu ziehen.
Nun meine Frage, was ist denn ein driftiger Grund dafür??

Es würde reichen wenn nur bei meinem Freund das Hartz4 weiterhin bewilligt wird, da ich eigentlich kein Hartz4 beantragen wollte, da es immer hiess, das ich keinen Anspruch habe, weil meine ELtern mich unterstützen müssen, dies würden sie auch tun.
Also müssten wir nur bei meinen Freund durchkriegen, dass wir zusammen ziehen dürfen.

Ich hoffe es kann uns jemand helfen.

Lg Jessy
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  #2  
Alt 26.01.2009, 12:27
Benutzerbild von Grubenpony
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Irgendwie ist das alles Unsinn. Du kannst hinziehen, wo du möchtest, da du keine Leistung beziehst. Deinem Freund wird der Umzug nicht genehmigt, da kein wichtiger Grund vorliegt, d. h. er würde nach einem ungenehmigten Umzug max. die bisher gewährten KdU bekommen. Zieht ihr zusammen, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft berechnet, d. h. alle Einkommen werden dem Gesamtbedarf gegenüber gestellt. Du kannst mal mit dem ALGII-Rechner kontrollieren ob da noch Anspruch besteht.

ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Ein trifftiger Grund wäre ein festes Stellenangebot, das den Umzug erforderlich macht.
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  #3  
Alt 26.01.2009, 14:27
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Beiträge: 321
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Wenn du allerdings durch einen Zusammenzug mit deinem Freund doch hilfebedürftig wirst, weil dein Einkommen nicht für euch beide reicht (eine Einstehensgemeinschaft wird jetzt mal vorausgesetzt), greift meiner Ansicht nach doch die Regellung, dass du unter 25 auf dein Elternhaus zu verweisen bist. Insofern darfst du natürlich hinziehen wo du willst, aber darfst nicht auf Sozialleistungen für die Unterkunft hoffen.
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  #4  
Alt 27.01.2009, 11:49
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Hallo,

danke für eure Antworte.

Also, der Fallmanager von meinen Freund will ihm die Zustimmung nicht geben, hat ihm aber nur den Grund genannt, weil ich unter 25 bin. Aber vom Geld her wäre ich nicht auf ALG2 angewiesen. Da meine Eltern mich finanziell unterstützen. Aber das interessiert das Amt nicht. Die meinen ich dürfte nicht. Dabei wollt ich gar keine Hilfe von denen. Aber der Bearbeiter von meinem Freund meinte, dass ich dann automatisch da reinfalle.

Mein Freund müsste sowieos umziehen, da er aus seiner Wohnung zum 31.1.2009 rausmusste, wegen Geldproblemen mit dem Vermieter.
Sein Fallmanager meinte dazu, dass er alleine umziehen darf aber mit mir zusammen nicht.

Könnt ihr mir sagen, wieso dass so ist?? ich habe im SGB nirgendwo gefunden, dass sie ihm die zustimmung verweigern dürfen.

UNd wenn er ohne Zustimmung trotzdem mit mir zusammenzieht, dann streichen sie ihm nach ca 6 monaten das Geld. Meinte sein Fallmanager.

Is das alles so ok?? können wir da was machen???

ALso ich hab beim ARbeitsamt angeben dass ich viel Stress zuhause habe.
Aber müssen wir den echt begründen warum wir zusammen ziehen wollen, obwohl mein Freund aus seiner Wohnung raus musste und ja sowieso umziehen hätte müssen???

Lg Jessy
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  #5  
Alt 27.01.2009, 12:35
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Zitat:
Zitat von JessyR Beitrag anzeigen
UNd wenn er ohne Zustimmung trotzdem mit mir zusammenzieht, dann streichen sie ihm nach ca 6 monaten das Geld. Meinte sein Fallmanager.

Quatsch. Solange sich seine Unterkunftskosten nicht erhöhen (und das tun sie ja nicht -nehme ich an, weil du die halbe Miete bezahlst), passiert da gar nichts.


"Geldprobleme mit dem Vermieter" heißt auf deutsch, dein Freund hat seine Miete nicht bezahlt?
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  #6  
Alt 27.01.2009, 12:41
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nein, das Arbeitsamt hat dem Vermieter zu wenig überwiesen.

Aber können sie ihm den verbieten mit mir zusammen zu ziehen, wenn sie den Umzug genehmigen wenn er alleine umzieht??
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  #7  
Alt 27.01.2009, 15:02
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Verbieten kann man ihm das definitiv nicht, nur die Genehmigung verweigern. Was, wie ich ja schon schrieb, keine Konsequenzen hat, wenn sich seine Miete nicht erhöht, ausser das er keine Umzugskosten und keine Kaution bekommt.

Hast du mal mit dem ALGII-Rechner geprüft wie sich dein Einkommen auswirkt, wenn ihr zusammen wohnt? Ich gehe davon aus, dass sein Anspruch dann weniger wird - das wäre doch ein Argument für die Arge.
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  #8  
Alt 27.01.2009, 15:05
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Ach so, hier der Link

ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes


Und natürlich sollte eure gemeinsame Wohnung den Angemessenheitskriterien der Arge entsprechen.
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  #9  
Alt 27.01.2009, 19:52
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wie sind denn die Angemessenheitskriterien??

aber wieso sollten sie nicht ihre Einwilligung geben?? was gibt es da für Gründe?? ich meine zu dem das er alleine umzieht haben sie ihre einwilligung gegeben...
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  #10  
Alt 28.01.2009, 06:16
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Klar, weil er umziehen muss. Du bist weder Hilfeempfänger noch musst du umziehen, warum sollte man dir also einen Umzug bewilligen?
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Stichworte
ablehnung, bedarfsgemeinschaft, u25, umzug, zusammenziehen

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